Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München

Anfrage an: Bundeskanzleramt

gesamte Korrespondenz/Kommunikation des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    67,50 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gesamte Korresponde…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München [#175367]
Datum
24. Januar 2020 14:34
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gesamte Korrespondenz/Kommunikation des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175367 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr [geschwärzt], mit dem vom 24. März 2020 datierten Schreiben beantworteten Sie meinen per Email an Sie auf Gr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München [#175367]
Datum
29. April 2020 19:29
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], mit dem vom 24. März 2020 datierten Schreiben beantworteten Sie meinen per Email an Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gesendeten Antrag auf Zusendung der "gesamte(n) Korrespondenz/Kommunikation des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen." Leider musste ich feststellen, dass die Auskunft Ihrerseits unvollständig erfolgte, denn so fehlt beispielsweise das von Herrn Rummenigge am 22.04.2017 auf der Internetpräsenz des FC Bayern München erwähnte Schreiben an das Bundeskanzleramt. "In einem Schreiben an das Bundeskanzleramt baten Rummenigge und sein Stellvertreter im Vorstand, Jan-Christian Dreesen, die Bundesregierung darum, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“. Außerdem wurden dem Bundeskanzleramt Aussagen von Augenzeugen und Beweisvideos zur Verfügung gestellt" Quelle: https://fcbayern.com/de/news/2017/04/presseerklarung-masslose-gewalt-gegen-anhanger-des-fc-bayern-rummenigge-bittet-bundesregierung-um-unterstutzung Des Weiteren war mit Jerome Boateng, ein Angestellter des FC Bayern München, 2016 zu Gast im Bundeskanzleramt (Quelle: https://fcbayern.com/fcbayerntv/de/video/2016/08/fcbf-xx-160829-bb-boamer-g1-de-hd-0_vq7s6ha1), sodass auch hierbei von auszugehen ist, dass dazu eine Kommuikation zwischen dem FC Bayern und dem Bundeskanzleramt stattgefunden hatte. Ebenso ließ Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt am 11. März 2019 auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause wissen, dass das Bundeskanzleramt mit dem FC Bayern hinsichtlich Katar in Kontakt stand und "dem FC Bayern zur Kontaktaufnahme zu einer Menschenrechtsorganisation geraten" wurde, wie man der Drucksache 19/8434 vom 15.03.2019 entnehmen kann. Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/084/1908434.pdf Zu allen drei genannten Kommunikationen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem FC Bayern München fehlt jegliche Erwähnung in der von Ihnen an mich gesendeten Auskunft gemäß IFG. Ich erbitte Sie, entsprechend fehlende Kommunikation/Korrespondenz mir gemäß meiner oben erwähnten IFG-Anfrage zukommen zu lassen. Da Ihre Auskunft, allein anhand der oben genannten drei Beispielen offensichtlich unvollständig gewesen war, sehe ich die von Ihnen festgesetzten Kosten von 67,50 € als nichtig an. Somit ergeht hiermit Widerspruch. Rechtlich fehlt eine ausreichende Ermessensgrundlage für die Festsetzung der Summe, handelte es sich bei Ihrem Antwortschreiben vornehmlich um das Kopieren von Schreiben, derselben Art, die keinerlei Rechercheaufwand beschreiben. Um Rückantwort wird gebeten. Anfragenr: 175367 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundeskanzleramt
Ablehnungsbescheid
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
6. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
1,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine ursprüngliche IFG-Anfrage, die "gesamte Korrespondenz/Kommunikation des Bundes…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München [#175367]
Datum
23. Juli 2020 19:44
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine ursprüngliche IFG-Anfrage, die "gesamte Korrespondenz/Kommunikation des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen" mitzuteilen, erwiderten Sie mit der Übermittlung von ein paar Glückwunschschreiben über den Gewinn von Pokalen und Meisterschaften, sowie die vom FC Bayern ans Bundeskanzleramt überbrachte Einladung zur 100-Jahrfeier im Jahre 2000 und die Einladung an Bundeskanzlerin Frau Merkel, doch mal ein Spiel des FC Bayern live in der Arena in München zu verfolgen. Daraufhin legte ich Einspruch ein, da ich vermutete, Ihre Auskunft sei nicht vollständig, wie die von mir aufgeführten, untenstehenden drei öffentlich verfügbaren Quellen, die den Austausch bzw. die Kommunikation zwischen dem Bundeskanzleramt und dem FC Bayern München dokumentieren, offenlegen. Meine 3 Quellen, die einen Austausch zwischen Bundeskanzleramt und dem FC Bayern München, darlegten, fanden von Ihnen eingangs, trotz IFG-Anfrage nach vollständiger "gesamte Korrespondenz/Kommunikation" keinerlei Erwähnung. 1.) "In einem Schreiben an das Bundeskanzleramt baten Rummenigge und sein Stellvertreter im Vorstand, Jan-Christian Dreesen, die Bundesregierung darum, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“. Außerdem wurden dem Bundeskanzleramt Aussagen von Augenzeugen und Beweisvideos zur Verfügung gestellt" Quelle: https://fcbayern.com/de/news/2017/04/... 2.) Des Weiteren war mit Jerome Boateng, ein Angestellter des FC Bayern München, 2016 zu Gast im Bundeskanzleramt (Quelle: https://fcbayern.com/fcbayerntv/de/vi...), sodass auch hierbei von auszugehen ist, dass dazu eine Kommuikation zwischen dem FC Bayern und dem Bundeskanzleramt stattgefunden hatte. 3.) Ebenso ließ Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt am 11. März 2019 auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause wissen, dass das Bundeskanzleramt mit dem FC Bayern hinsichtlich Katar in Kontakt stand und "dem FC Bayern zur Kontaktaufnahme zu einer Menschenrechtsorganisation geraten" wurde, wie man der Drucksache 19/8434 vom 15.03.2019 entnehmen kann. Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/1... Am 13. Juli 2020 erreichte mich nun von Ihnen ein Anwortschreiben, in welchem Sie mitteilten, dass der Antrag abgelehnt werden würde. Dagegen ergeht hiermit aufgrund von Rückfragen Einspruch. Sie führen weiter auf, dass zu den "Fragen 1 und 3 konnte im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes keine Kommunikation identifiziert werden". Ebenso, dass "der in Frage 2 genannte Termin nicht durch das Bundeskanzleramt, sondern durch das Bundespresseamt vorbereitet [wurde]." Somit ergeben sich folgende Gründe für einen Einspruch, der erneut auf der Weigerung Ihrerseits basiert, Ihrer nach IFG vorliegenden Informationspflicht nachzukommen. Der FC Bayern München in Person von "Rummenigge und sein[em] Stellvertreter im Vorstand, Jan-Christian Dreesen" hat "in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt" die Bundesregierung darum gebeten, "im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen" und nun behaupten Sie in Auftrag des Bundeskanzleramts, dass keinerlei Korrespondenz/Kommunikation vorgelegen habe. Wie kann das sein? Widersprechen Sie damit der öffentlich zugänglichen Quellen, dass der FC Bayern in der erwähnten Causa überhaupt mit dem Bundeskanzleramt in Kontakt gestanden habe und ebenso das erwähnte "Schreiben an das Bundeskanzleramt" existiere? Des Weiteren ließ Staatsminister Dr. Hoppenstedt am 11. März 2019 im Bundestag wissen: "Das Bundeskanzleramt steht mit vielen Gesprächspartnern wie auch deutschen Unternehmen in Kontakt. Das Auslandsengagement deutscher Unternehmen ist dabei häufig ein wichtiges Thema. Dabei geht es auch um die Bedeutung menschenrechtlicher Fragen. Im angesprochenen Fall wurde und der Kontakt zu Human Rights Watch vermittelt. " So ergibt sich die Frage, ob ich Ihrem Schreiben, aufgrund der Mitteilung, dass "keine Kommunikation identifiziert werden [könne]", richtig entnehme, dass Sie darlegen, es habe keinerlei Kommunikation zwischen dem Bundeskanzleramt und dem FC Bayern bezüglich "menschenrechtlicher Fragen" gegeben und das Bundeskanzleramt habe auch nicht, wie Dr. Hoppenstedt im Bundestag mitteilte, "dem FC Bayern die Kontaktaufnahme zu einer Menschenrechtsorganisation geraten"? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175367/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München“ [#175367] [#175367]
Datum
23. Juli 2020 19:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/175367/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Auskunft nachweislich der öffentlich zugänglichen Quellen unvollständig erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 175367.pdf Anfragenr: 175367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175367/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juli 2020 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0182 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München“ [#175367]
Datum
25. August 2020 14:24
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0182 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte nochmals an meine beigefügte E-Mail und die Bitte um Übersendung weiterer Unterlagen erinnern. Sollte sich Ihre Eingabe zwischenzeitig erledigt haben, wäre ich Ihnen für einen kurzen Hinweis dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Informationsschreiben den Widerspruch ablehnen zu wollen
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsschreiben den Widerspruch ablehnen zu wollen
Datum
23. September 2020
Status
744,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsschreiben den Widerspruch ablehnen zu wollen [#175367] Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde Sie…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsschreiben den Widerspruch ablehnen zu wollen [#175367]
Datum
3. Oktober 2020 19:13
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde Sie bitten mir mitzuteilen, wie Sie zur Einschätzung kommen, dass die Fristen nicht eingehalten worden wären, wie Sie in Ihrem Schreiben behaupten. Unabhängig davon ziehe ich den Widerspruch zurück Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175367/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0182 das Bu…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0182
Datum
19. Oktober 2020
Status
das Bundeskanzleramt hat mir zu Ihrer Eingabe mitgeteilt, dass man Ihr Schreiben vom 29. April 2020 als neuen IFG-Antrag gewertet und aufgrund dessen erneut den Aktenbestand auf vorhandene Unterlagen geprüft habe. Hierbei habe man jedoch keine weiteren Unterlagen finden können. Ein Anspruch auf Übersendung amtlicher Informationen nach dem IFG besteht jedoch nur zu tatsächlich vorhandenen Unterlagen. Da dies hinsichtlich Ihres Antrags nicht der Fall ist, ist die ablehnende Entscheidung durch das Bundeskanzleramt nicht zu beanstanden. Ich habe die Bearbeitung Ihrer Eingabe somit abgeschlossen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden.