Supermarkt- / Kioskangebot in Thüringer Justizvollzugsanstalten (2016)

Eine Preisliste des aktuellen Angebotes in Supermärkten/Kiosken (für die Gefangenen) für jede Justizvollzugsanstalt in Thüringen. Bitte senden Sie mir die Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle oder CSV-Datei) zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. August 2016
  • Frist
    13. September 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Pre…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Supermarkt- / Kioskangebot in Thüringer Justizvollzugsanstalten (2016) [#17542]
Datum
12. August 2016 19:58
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Preisliste des aktuellen Angebotes in Supermärkten/Kiosken (für die Gefangenen) für jede Justizvollzugsanstalt in Thüringen. Bitte senden Sie mir die Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle oder CSV-Datei) zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Supermarkt-/Kioskangebot in Thüringer Justizvollzugsanstalten (2016) [#17542] Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug …
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Supermarkt-/Kioskangebot in Thüringer Justizvollzugsanstalten (2016) [#17542]
Datum
16. August 2016 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 12.08.2016 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Ihrem o.a. Antrag nach § 4 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) begehren Sie die Übersendung einer Preisliste des aktuellen Angebotes in Supermärkten/Kiosken (für die Gefangenen) für jede Justizvollzugsanstalt in Thüringen. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch (ThürJVollzGB) wird den Gefangenen ermöglicht einzukaufen. Die Gefangenen bedürfen dafür der Vermittlung durch die Justizvollzugseinrichtung. Entsprechend verlangt § 63 Abs. 2 Satz 2 ThürJVollzGB im Sinne des Angleichungsgrundsatzes, dass die Anstalt auf ein umfassendes Angebot hinwirkt, welches neben Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln beispiels­weise auch Briefpapier, Lernmittel und technische Geräte umfassen kann. Auf Wünsche und Bedürfnisse der Gefangenen wird Rücksicht genommen, wobei die Gefangenen aber keinen Anspruch darauf haben, dass bestimmte Produkte in das Sortiment aufgenommen werden. Daher hat jede Thüringer Justizvollzugseinrichtung jeweils im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen privaten Unternehmer diesem die Möglichkeit eingeräumt, sein Warensortiment an Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln etc. innerhalb der jeweiligen Thüringer Justizvollzugseinrichtung den dort Untergebrachten anzubieten. D.h. ein Vertragsverhältnis kommt lediglich zwischen Kaufmann und dem Gefangenen als Kunde zustande. Insoweit sind die Preislisten, die uns im Übrigen nicht vorliegen, keine amtliche Information im Sinne des § 3 Nr. 1 ThürIFG. Die Verkaufspreise für das Warensortiment bestimmt ausschließlich das anbietende Unternehmen. Über Art und Weise der Kalkulation liegen uns keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach § 5 Abs. 3 ThürIFG ein Antrag nach § 4 Abs 1 ThürIFG - betrifft er Daten Dritter im Sinne des § 2 Nr. 2 ThürIFG - begründet sein muss. Allerdings ist eine Begründung Ihrer Begehr aus dem o.a. Antrag nicht ersichtlich. Zudem ist es für uns unüblich, mit anonymen Absendern zu korrespondieren. Im Sinne einer transparenten Kommunikation beider Seiten wären wir bei Ihrer nächsten Zuschrift für die Angabe einer Adresse dankbar. Vor diesem Hintergrund kann Ihrer Bitte nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Supermarkt-/Kioskangebot in Thüringer Justizvollzugsanstalten (2016) [#17542] Sehr geehrt<< Anrede >&…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Supermarkt-/Kioskangebot in Thüringer Justizvollzugsanstalten (2016) [#17542]
Datum
17. August 2016 09:13
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die erteilte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in