Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzugsanstalten 2016

Eine aktuelle Liste der Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzugsanstalten mit Titel, Author(en) und Erscheinungsjahr. Bitte stellen Sie diese Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle oder CSV-Datei) zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2016
  • Frist
    13. September 2016
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine akt…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzugsanstalten 2016 [#17543]
Datum
12. August 2016 20:02
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Liste der Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzugsanstalten mit Titel, Author(en) und Erscheinungsjahr. Bitte stellen Sie diese Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Exceltabelle oder CSV-Datei) zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzug…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzugsanstalten 2016 [#17543]
Datum
29. September 2016 09:15
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bibliotheksbestände in Thüringer Justizvollzugsanstalten 2016“ vom 12.08.2016 (#17543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in