Gesamtschuldnerschaft des Rundfunktbeitrages bei Zusammenwohnen mit beitragsbefreiten Personen
Es kommt sicherlich nicht selten vor, dass ein voll Zahlungspflichtiger mit einer oder mehreren Personen zusammenwohnt, der oder die Befreiungsvoraussetzungen haben.
Der NDR verlangt nun vom voll zahlungspflichtigen Bewohner 1/1 Rundfunkbeitrag in Höhe von aktuell 17,50 Euro.
Nach §2 (1) RBStV sind Inhaber einer Wohnung als Beitragsschuldner definiert. Nach §2 (3) sind mehrere Inhaber als Gesamtschuldnerschaft definiert.
Es herrscht Einigkeit in der Rechtsprechung, dass nach § 421 BGB für eine Gesamtschuld mehrere Schuldner dem Gläubiger eine Leistung schulden.
Meine Fragen an Sie lauten:
1. Worauf begründet sich Ihre Annahme einer Gesamtschuldnerschaft bei der Konstellation eines voll Zahlungspflichtigen mit beitragsbefreiten Mitbewohnern einer Wohnung ?
2. Wer sind die Gesamtschuldner und wie hoch sind die Anteile an der Gesamtschuld?
3. Wo und wie ist definiert, dass beitragsbefreite Mitbewohner von wohnungsinhaberlichen Gesamtschuldnerschaften ausgeschlossen sind - oder sehen Sie sich auch berechtigt, beitragsbefreite Mitbewohner im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft zur Zahlung heranzuziehen ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Januar 2020
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29. Februar 2020
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