Genehmigung neues Tanklager Flughafen Düsseldorf

Für den Flughafen Düsseldorf wurde ein neues Tanklager genehmigt. Ob sich dieses bereits im Bau befindet.

Eine niederschwellige Anfrage bzgl. der Unterlagen insbesondere in Hinblick auf die Störfallverordnung wurde von der Stadt Düsseldorf nicht beantwortet, weshalb ich jetzt auf diesem Weg offiziell um digitale Übermittlung der Genehmigung für das neue Tanklager bitte.

Insbesondere interessiert mich, wie die Sicherheitsabstände nach KAS-32 eingehalten werden, denn diese sind deutlich größer, als jene des KAS-18, welches die Explosionsgefahr von Kerosin nicht berücksichtigt.

Das intransparente Vorgehen und die Verweigerungshaltung der Stadt Düsseldorf in dieser Sache lässt schlimmes für die Nutzer des Flughafens erahnen, die möglicherweise in ständiger Gefahr schweben. Und das jetzt, wo sogar noch mehr Passagieren den Flughafen frequentieren sollen, wenn es nach der Landesregierung geht. Schließlich ist der Flughafen eine sensible Einrichtung mit Publikumsverkehr.

Zudem müssten ja entsprechende Informationen über das Verhalten bei einem Störfall am Flughafen ausgehangen werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2016
  • Frist
    20. September 2016
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Genehmigung neues Tanklager Flughafen Düsseldorf [#17619]
Datum
17. August 2016 20:30
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Flughafen Düsseldorf wurde ein neues Tanklager genehmigt. Ob sich dieses bereits im Bau befindet. Eine niederschwellige Anfrage bzgl. der Unterlagen insbesondere in Hinblick auf die Störfallverordnung wurde von der Stadt Düsseldorf nicht beantwortet, weshalb ich jetzt auf diesem Weg offiziell um digitale Übermittlung der Genehmigung für das neue Tanklager bitte. Insbesondere interessiert mich, wie die Sicherheitsabstände nach KAS-32 eingehalten werden, denn diese sind deutlich größer, als jene des KAS-18, welches die Explosionsgefahr von Kerosin nicht berücksichtigt. Das intransparente Vorgehen und die Verweigerungshaltung der Stadt Düsseldorf in dieser Sache lässt schlimmes für die Nutzer des Flughafens erahnen, die möglicherweise in ständiger Gefahr schweben. Und das jetzt, wo sogar noch mehr Passagieren den Flughafen frequentieren sollen, wenn es nach der Landesregierung geht. Schließlich ist der Flughafen eine sensible Einrichtung mit Publikumsverkehr. Zudem müssten ja entsprechende Informationen über das Verhalten bei einem Störfall am Flughafen ausgehangen werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Genehmigung Tanklager Flughafen Düsseldorf; Ihre Anfrage per mail vom 18.08.2016 Sehr geehrter Herr Scharfenort, …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Genehmigung Tanklager Flughafen Düsseldorf; Ihre Anfrage per mail vom 18.08.2016
Datum
14. September 2016 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
142,8 KB
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.08.2016, die mir zuständigkeithalber zur Beantwortung weiter geleitet wurde. Mit Bescheid vom 26.08.2015 wurde eine Genehmigung zum Neubau eines Tankdienstlagers erteilt. Diese füge ich als Anlage meiner Mail bei. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Das Gutachten zur Frage des erforderlichen Sicherheitsabstands wurde im Genehmigungsverfahren den zuständigen Stellen zur Überprüfung und Beurteilung weitergeleitet. Darüber hinaus enthält die Baugenehmigung verschiedene Nebenbestimmungen, um sicherheitstechnische Belange sicher zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Scharfenort
AW: Genehmigung Tanklager Flughafen Düsseldorf; Ihre Anfrage per mail vom 18.08.2016 [#17619] Sehr geehrt<< …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Genehmigung Tanklager Flughafen Düsseldorf; Ihre Anfrage per mail vom 18.08.2016 [#17619]
Datum
15. September 2016 05:34
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für die übersandte Unterlage. In dem Dokument wird leider nicht auf die Nachbarschaft und eine mögliche Betroffenheit eingegangen. Der Flughafen Terminal liegt weniger als 200 m entfernt. Bei einer explosiven Umsetzung ist dieser nach meiner Einschätzung voll betroffen. Ohne die gutachterliche Stellungnahme zur Anlagensicherheit – Treibstofflager (Jet A-1) Flughafen Düsseldorf - der MüllerBBM GmbH vom 27.01.2015 (Bericht Nr. M1109069/01) ist mir eine Beurteilung nicht möglich. Da in dem Verfahren m.W. keine TÖB, wie etwa Umweltverbände, beteiligt wurden kann ich die wirkliche Gefährdung nur schwerlich abschätzen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 17619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>