Kontrollbericht zu KABUKI, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
KABUKI
Kaiserstraße 42
60329 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu KABUKI, Frankfurt am Main [#176323]
Datum
25. Januar 2020 14:17
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: KABUKI Kaiserstraße 42 60329 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176323 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ä…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu KABUKI, Frankfurt am Main [#176323]
Datum
19. März 2020 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 25.01.2020 und auf Ihren in diesem Antrag enth…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu KABUKI, Frankfurt am Main [#176323]
Datum
15. Juli 2020 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 25.01.2020 und auf Ihren in diesem Antrag enthaltenen Widerspruch gegen die Herausgabe Ihrer persönlicher Daten. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht hier gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 eine spezialrechtliche Regelung vor und die betroffenen Daten müssen offengelegt werden, wenn der betroffene Dritte nach dieser Offenlegung fragt. Eine Weiterbearbeitung Ihres Antrages kann nur erfolgen, wenn Sie der Herausgabe Ihrer Daten zustimmen, da wir gemäß VIG verpflichtet sind Ihre Daten auf Nachfrage des Dritten an diesen herauszugeben. Wir bitten daher um unverzügliche Mitteilung, ob Sie der Herausgabe Ihrer Daten an den Dritten zustimmen oder ob Sie Ihren Antrag unter diesen Bedingungen zurückziehen. Sollten wir bis zum 22.07.2020 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, kann das Verfahren nicht weitergeführt werden und wir werten Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen