Kontrollbericht zu Penny, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Penny
Hermsdorfer Straße 75
13437 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Penny, Berlin [#176450]
Datum
25. Januar 2020 17:05
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Penny Hermsdorfer Straße 75 13437 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176450 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 25.01.2020 gestellten Antrag nach dem Verbr…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Berlin [#176450]
Datum
31. Januar 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 25.01.2020 gestellten Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist bereits jetzt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Zudem wird eine schriftliche Anhörung der Betreibergesellschaft erfolgen. Alle Anträge werden nach ihrem Eingang bearbeitet. Die Möglichkeit, einzelne Fragen vorab zu klären oder zu beantworten, besteht leider nicht. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Sie wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Ich weise ferner darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die informationspflichtige Stelle verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte von dem Betreiber eine entsprechende Nachfrage hier eingehen, werde ich Sie explizit informieren. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage #176450 vom 25.01.2020, das…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Berlin [#176450]
Datum
13. Februar 2020 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage #176450 vom 25.01.2020, dass von Seiten der Betreibergesellschaft nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) durch die informationspflichtige Stelle gewünscht wird. Ich bitte vor diesem Hintergrund bis zum 20.02.2020 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Sofern mir bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt, gehe ich weiterhin von einer Zustimmung zur Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte nunmehr den von mir angeforderten Bericht zu übersenden und von weiteren V…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Berlin [#176450]
Datum
13. Februar 2020 09:44
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte nunmehr den von mir angeforderten Bericht zu übersenden und von weiteren Verzögerungsmaßnahmen abzusehen. Vielen Dank ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176450 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearb…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Penny, Berlin [#176450]
Datum
13. Februar 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung der Auskunftsanträge im Interesse aller Antragstellerinnen und Antragsteller wie bereits mitgeteilt nach deren Eingang erfolgt. Von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand wird daher abgeraten. Ihre Anfrage vom 25.01.2020 wird in jedem Falle geprüft und verbeschieden. Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Penny keine Beanstandungen
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Via
Briefpost
Betreff
Penny
Datum
1. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
399,4 KB
keine Beanstandungen