Impfschäden in Bayern

Da ich persönlich vom Masernschutzgesetz betroffen bin, senden Sie mir bitte folgende Nachweise zu:

1. Wie viele Menschen in Bayern haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei?

2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Bayern wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?

3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?

4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?

5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da ich persönlich…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden in Bayern [#176550]
Datum
25. Januar 2020 20:09
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da ich persönlich vom Masernschutzgesetz betroffen bin, senden Sie mir bitte folgende Nachweise zu: 1. Wie viele Menschen in Bayern haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei? 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Bayern wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176550 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.01.2020. Um Ihnen behilflich z…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Impfschäden in Bayern [#176550]
Datum
28. Januar 2020 07:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.01.2020. Um Ihnen behilflich zu sein, haben wir Ihre Anfrage an das für den Vollzug des IfSG in Bayern zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Beantwortung weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten, die wir abzuwarten bitten. Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in aus unseren internen Statistiken haben wir manuell und mit noch vertretbarem Aufwand…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage zu Impfschäden in Bayern, unser Az: V 1 - 23350/03/20
Datum
28. Januar 2020 08:31
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
14,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in aus unseren internen Statistiken haben wir manuell und mit noch vertretbarem Aufwand folgende Daten für den Zeitraum von 2014 bis 2018 ausgewertet: In den Jahren 2014 bis 2018 hatten wir insgesamt 32 Anerkennungen eines "Impfschadens", also rund 6 pro Jahr. Je nach Impfung (z.B. gegen Influenza, Schweinegrippe, FSME, Masern-Mumps-Röteln, Gelbfieber, Tollwut etc.) variieren auch die dauerhaft zurückbleibenden Impfschäden. Diese werden jeweils individuell als Schädigungsfolge bezeichnet. Ein "Ranking" wird vom ZBFS nicht geführt. Aktuell beziehen rund 440 Berechtigte eine Beschädigtenrente (Grundrente), deren Höhe sich nach dem jeweils individuell festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS) richtet. Diese Zahl bleibt relativ konstant. Ergänzend verweisen wir auf die Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Das PEI unterhält unter dem Link www.pei.de/db-uaw eine Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen, die zahlreiche Informationen zu Impfungen bzw. den zugrundeliegenden Impfstoffen enthält. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Meine Anfrage wurde jedoch nur zu e…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Impfschäden in Bayern, unser Az: V 1 - 23350/03/20 [#176550]
Datum
3. Februar 2020 15:09
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Meine Anfrage wurde jedoch nur zu einem kleinen Teil beantwortet. Sie haben mir leider nur die anerkannten "Impfschäden" für den Zeitraum von 2014-2018 mitgeteilt. Ich fragte allerdings die letzten zehn Jahre nach. Weiterhin sind Sie nicht auf folgende Fragen eingegangen: 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Bayern wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums? Ich bitte Sie die übrigen Fragen noch zu beantworten und ggf. die zugehörigen Statistiken (wie es Baden-Württemberg auch getan hat, siehe Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfschaden-in-baden-wurttemberg/ ) als Dateien anzuhängen. Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176550
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) …
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Impfschäden in Bayern, unser Az: V 1 - 23350/03/20 [#176550]
Datum
29. Februar 2020 20:08
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176550
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) …
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Impfschäden in Bayern, unser Az: V 1 - 23350/03/20 [#176550]
Datum
5. März 2020 20:06
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176550
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) …
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Impfschäden in Bayern, unser Az: V 1 - 23350/03/20 [#176550]
Datum
26. März 2020 16:51
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176550

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) …
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AW: Ihre Anfrage zu Impfschäden in Bayern, unser Az: V 1 - 23350/03/20 [#176550]
Datum
23. September 2020 12:15
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfschäden in Bayern“ vom 25.01.2020 (#176550) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 208 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich füge gerne nochmal die Email hinzu, bei der ich noch auf Antworten warte... Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Meine Anfrage wurde jedoch nur zu einem kleinen Teil beantwortet. Sie haben mir leider nur die anerkannten "Impfschäden" für den Zeitraum von 2014-2018 mitgeteilt. Ich fragte allerdings die letzten zehn Jahre nach. Weiterhin sind Sie nicht auf folgende Fragen eingegangen: 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Bayern wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums? Ich bitte Sie die übrigen Fragen noch zu beantworten und ggf. die zugehörigen Statistiken (wie es Baden-Württemberg auch getan hat, siehe Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfsch… ) als Dateien anzuhängen. Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176550/