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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (§ 2) erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Bayern, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

Begründung:
Durch den Zukunftsvertrag steigt der Bund in die Hochschulfinanzierung der Länder ein. Über die Verpflichtungserklärung gibt es die Möglichkeit Schwerpunkte bei der Mittelausschüttung zu setzen. Es liegt im Interesse der Studierenden, Beschäftigten und politischen Akteuren, wie Gewerkschaften, über die Vorstellungen des Freistaates Bayern zu wissen, bevor diese im Sommer durch die GWK beschlossen wird, um ggf. ihre Interessen artikulieren zu können. Dafür muss zu diesem Zeitpunkt Transparenz geschaffen werden. Ich bin Mitglied der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft und möchte mich für die Interessen der Beschäftigten und Studierenden einsetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176807]
Datum
26. Januar 2020 15:22
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (§ 2) erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Bayern, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte Begründung: Durch den Zukunftsvertrag steigt der Bund in die Hochschulfinanzierung der Länder ein. Über die Verpflichtungserklärung gibt es die Möglichkeit Schwerpunkte bei der Mittelausschüttung zu setzen. Es liegt im Interesse der Studierenden, Beschäftigten und politischen Akteuren, wie Gewerkschaften, über die Vorstellungen des Freistaates Bayern zu wissen, bevor diese im Sommer durch die GWK beschlossen wird, um ggf. ihre Interessen artikulieren zu können. Dafür muss zu diesem Zeitpunkt Transparenz geschaffen werden. Ich bin Mitglied der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft und möchte mich für die Interessen der Beschäftigten und Studierenden einsetzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176807 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
[Vorgang: 815071] Antwort: WG: Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176807]…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 815071] Antwort:
Datum
27. Januar 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
WG: Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176807] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich habe Ihr Schreiben an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
[Vorgang: 815071] Antwort: Antwort: Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Bitte, die nach der Verwaltung…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 815071] Antwort:
Datum
17. Februar 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort: Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Bitte, die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Bayern übermittelt zu bekommen, wurde an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als zuständige Behörde weitergegeben (Eingang am 27.01.2020). Wie Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (BLV) zu entnehmen ist, handelt es sich zum Termin am 15.01.2020 um eine Entwurfsfassung der Verpflichtungserklärung auf Arbeitsebene. Das Verfahren zur Erstellung der Verpflichtungserklärung (Konsultationsverfahren) ist noch nicht abgeschlossen. Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 BayDSG kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayDSG nicht nachgekommen werden. Siehe hierzu auch die Begründung des Gesetzesentwurfs (Landtags-Drucksache 17/7537) zur Vorgängerregelung Art. 36 BayDSG, nach der "der Informationsaustausch im Stadium der Vorbereitung, Planung und Abwägung von Entscheidungen der dafür zuständigen Exekutive frei von der Möglichkeit äußerer Einflussnahme ausgestaltet werden muss". Umweltinformationen im Sinne des UIG sowie Verbraucherinformationen nach VIG sind nicht betroffen, so dass diese Gesetze nicht einschlägig sind. Gemäß Anlage 2 der BLV werden die Verpflichtungserklärungen der Länder der GWK vorgelegt, erhalten nach Kenntnisnahme in der GWK Gültigkeit und werden im Sommer 2020 veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.