Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (§ 2) erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Bayern, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Begründung:
Durch den Zukunftsvertrag steigt der Bund in die Hochschulfinanzierung der Länder ein. Über die Verpflichtungserklärung gibt es die Möglichkeit Schwerpunkte bei der Mittelausschüttung zu setzen. Es liegt im Interesse der Studierenden, Beschäftigten und politischen Akteuren, wie Gewerkschaften, über die Vorstellungen des Freistaates Bayern zu wissen, bevor diese im Sommer durch die GWK beschlossen wird, um ggf. ihre Interessen artikulieren zu können. Dafür muss zu diesem Zeitpunkt Transparenz geschaffen werden. Ich bin Mitglied der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft und möchte mich für die Interessen der Beschäftigten und Studierenden einsetzen.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Januar 2020
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29. Februar 2020
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