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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Freistaates Sachsen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die …
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
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Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176927]
Datum
26. Januar 2020 22:58
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Freistaates Sachsen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176927 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird jetzt in unserer Fachabtei…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Betreff
AW: Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176927]
Datum
27. Januar 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird jetzt in unserer Fachabteilung bearbeitet. Sie werden demnächst wieder von uns hören. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Schreiben vom 26.01.2020 haben Sie sich an das Sächsische Staatsmin…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Betreff
AW: Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176927]
Datum
31. Januar 2020 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Schreiben vom 26.01.2020 haben Sie sich an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gewandt und baten um Zusendung der nach § 2 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken zu erstellenden Verpflichtungserklärung des Freistaates Sachsen. Diesem Anliegen kann ich leider nicht nachkommen. Der Freistaat Sachsen und der Bund befinden sich im Konsultationsverfahren, das Verfahren zur Erstellung der Verpflichtungserklärung ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum 15. Januar 2020 sollte lediglich der Entwurf der Verpflichtungserklärung an den Bund auf Arbeitsebene zugeleitet werden. Dieser ist der Öffentlichkeit jedoch nicht zugänglich. Die Veröffentlichung der Verpflichtungserklärung des Freistaates Sachsen erfolgt nach dem Abschluss des Verfahrens. Gemäß des Zeitplans zur Erstellung der Verpflichtungserklärung (s. Anlage 2 des Zukunftsvertrags) ist die Veröffentlichung für Sommer 2020 vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.