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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Niedersachsen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die nach…
An Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Details
Von
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Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#177227]
Datum
27. Januar 2020 15:48
An
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Niedersachsen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177227 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Sehr geehrte<Information-entfernt> herzlichen Dank für Ihre Mail vom 27. Januar 2020 an das Niedersächsisch…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Betreff
AW: Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#177227]
Datum
4. Februar 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> herzlichen Dank für Ihre Mail vom 27. Januar 2020 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Darin baten Sie um Zusendung der nach § 2 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken zu erstellenden Verpflichtungserklärung des Landes Niedersachsen. Die Veröffentlichung der Verpflichtungserklärungen erfolgt nach dem Abschluss des Verfahrens und ist für Sommer 2020 vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.