Kontrollbericht zu Lamm, Herrenberg
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lamm
Schulstraße 3
71083 Herrenberg
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Januar 2020
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26. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
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Vielen Dank für Ihr Schreiben!
Allerdings:
Eine Anhörung des Betriebes ist nicht notwendig!
Der Verwaltungsgerichtshof machte hierzu deutlich: „Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Herausgabe, bzw. Veröffentlichung und Internetpublikation der Kontrollergebnisse durch die Behörden eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann.“
Grundsatzurteil, das die Informationsrechte nach dem VIG eindeutig gestärkt hat: Bürgerinnen und Bürger haben über das Verbraucherinformationsgesetz einen Rechtsanspruch, amtliche Informationen zur Lebensmittelüberwachung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Unfried