A52: Tunnelkosten in Gladbeck

Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Kosten für die vorgesehenen A52-Tunnelbauten von 1,49 km Länge in Gladbeck nach neuestem Berechnungsstand sind:

1.) Planungskosten,
2.) Baukosten,
3.) jährliche Unterhaltungskosten

und zwar jeweils aufgeschlüsselt nach:
a) absoulte Kosten und Prozentanteil des Bundes,
b) absoulte Kosten und Prozentanteil des Landes NRW,
c) absoulte Kosten und Prozentanteil der Kommune Gladbeck,
d) ggf. absoulte Kosten und Prozentanteil - welcher - anderer Kostenträger.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2016
  • Frist
    5. Oktober 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
A52: Tunnelkosten in Gladbeck [#17747]
Datum
2. September 2016 03:10
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Kosten für die vorgesehenen A52-Tunnelbauten von 1,49 km Länge in Gladbeck nach neuestem Berechnungsstand sind: 1.) Planungskosten, 2.) Baukosten, 3.) jährliche Unterhaltungskosten und zwar jeweils aufgeschlüsselt nach: a) absoulte Kosten und Prozentanteil des Bundes, b) absoulte Kosten und Prozentanteil des Landes NRW, c) absoulte Kosten und Prozentanteil der Kommune Gladbeck, d) ggf. absoulte Kosten und Prozentanteil - welcher - anderer Kostenträger.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier ni…
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.strassen.nrw.de/unternehmen/kontakte.html Mit freundlichen Grüßen