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Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Amalfi Pizzeria
Schweizer Straße
60594 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausg…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
29. Januar 2020 12:16
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Amalfi Pizzeria Schweizer Straße 60594 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177664 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir ein…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
19. März 2020 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitte wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit unserer Eingangsbestätigung vom 19.03.2020 hinsichtlich Ihres Antrag…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
14. Juli 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> mit unserer Eingangsbestätigung vom 19.03.2020 hinsichtlich Ihres Antrages gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) baten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VIG). Bis heute haben wir keine Rückmeldung erhalten. Um den Antrag weiter bearbeiten zu können, teilen Sie uns bitte bis zum 21.07.2020 Ihre vollständigen Daten mit. Anderenfalls werden wir den Antrag als zurückgezogen werten und das Verfahren einstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
5. September 2020 09:17
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main“ vom 29.01.2020 (#177664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177664/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mails vom 19.03.2020 sowie 14.07.2020 (siehe Anlage) baten wir um…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
7. September 2020 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGKontrollberichtzuAmalfiPizzeriaFrank.eml
37,4 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mails vom 19.03.2020 sowie 14.07.2020 (siehe Anlage) baten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, damit Ihr Antrag weiter bearbeitet werden kann. Da Sie auf die E-Mail vom 14.07.2020 bis zur genannten Frist nicht reagierten, wurde das Verfahren wie angekündigt eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Seit fast 30 Jahren bin ich mit Computern vertraut, noch NIE ist mir eine…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
8. September 2020 09:57
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Seit fast 30 Jahren bin ich mit Computern vertraut, noch NIE ist mir eine Datei mit der Endung .eml begegnet. Ist das so gewollt oder hat die Stadt ein Spezielles Programm, damit der „einfache Bürger“ diese nicht lesen kann? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177664/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich hatte Ihnen gestern eine Outlook-Datei mit der Endung .msg beigefüg…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Amalfi Pizzeria, Frankfurt am Main [#177664]
Datum
8. September 2020 12:43
Status
geschwärzt
2,6 MB
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich hatte Ihnen gestern eine Outlook-Datei mit der Endung .msg beigefügt, da es sich hierbei um eine standardisierte Outlook-Datei handelt, die von jedem gelesen werden kann. Mir ist nicht ganz klar, von welcher "eml"-Datei Sie sprechen. Ich habe Ihnen die E-Mails nun nochmal als PDF-Datei angehängt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.