Forderung von Nachweisen zu bestehendem Masernimpfschutz etc. seitens der Kita-Leitung
über den WhatsApp-Chat des Elternbeirates der Kita wurden die Eltern aufgefordert, bis zum 21.02.2020 Nachweise zu erbringen, ob die Erkrankung durchgemacht wurde, eine Kontraindikation besteht bzw. den Impfpass im Original vorzulegen. Es wurde weiterhin geschrieben, dass das Original des Passes auch in einem verschlossenen Umschlag bei der jeweiligen Gruppenerzieherin abgegeben werden kann.
Ich hatte die Leitung darauf hingewiesen, dass diese Forderung der Vorlage eines Nachweises, aktuell jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Ich bekam zur Antwort, dass es ihr als Leitung obliegt, welche Daten sie von den Eltern erhebt und welche nicht.
Bitte beantworten Sie mir meine Fragen,
a) handelt die Leitung der Kita rechtlich korrekt (zum jetzigen Zeitpunkt)?
b) auf welcher rechtlichen Grundlage sie aktuell diese sensiblen Daten erheben darf?
c) wer überwacht, welche weiteren Daten erfasst werden? Gerade bei den Impfpässen, die im verschlossenen Umschlag vorgelegt werden, ist es ja möglich, an weitere Informationen zu gelangen?
d) welche Daten und in welcher Form dürfen aktuell an das Gesundheitsamt gegeben werden?
e) welche weiteren Behörden erhalten welche Daten aus dieser Nachweisforderung?
Herzlichen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Januar 2020
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3. März 2020
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bei dieser schwammigen Aussage des BMG würde ich die gleiche Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten stellen und gleichzeitig unter
https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde…
Sofort eine Datenschutz Beschwerde gegen den Kiga richten. Das geht auch anonym!
Für die Erhebung gesundheitlicher Daten gelten verschärfte Regelungen lt. Dsgvo. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die das nicht ergeben dürfen, weil dem die Grundlage komplett fehlt. Selbst wenn sie es in ihren agb drin hätten, kollidiert das meines Erachtens zu stark mit der dsgvo und ist anfechtbar.
Viele Grüße
T. Heinrich