Aufgabenbeschreibung des Referats 242

Aufgabenbeschreibung des Referats 242 -
Bürgerbeteiligung und Bürgereingabe in
Rundfunk- und Medienangelegenheiten
Koordinierung Landtag und Ausschüsse in
Medienangelegenheiten, Rechtsaufsicht
über öffentlich-rechtlichen und privaten
Rundfunk, Angelegenheit und
Gesetzgebung im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk, Grundsatzfragen der
Medienkompetenz, Kontakte zu anderen
Ministerien und den Fraktionen des
Landtags, Bund-Länder-Kommission
Konvergenz, Film, Bundestags- und
Bundesratsangelegenheiten im Bereich
Medien

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2016
  • Frist
    8. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgabenbeschr…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgabenbeschreibung des Referats 242 [#17787]
Datum
6. September 2016 01:12
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgabenbeschreibung des Referats 242 - Bürgerbeteiligung und Bürgereingabe in Rundfunk- und Medienangelegenheiten Koordinierung Landtag und Ausschüsse in Medienangelegenheiten, Rechtsaufsicht über öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk, Angelegenheit und Gesetzgebung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Grundsatzfragen der Medienkompetenz, Kontakte zu anderen Ministerien und den Fraktionen des Landtags, Bund-Länder-Kommission Konvergenz, Film, Bundestags- und Bundesratsangelegenheiten im Bereich Medien
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem LTranspG vom 06.09.2016 Sehr geehrte bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG vom 06.09.2016
Datum
9. September 2016 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #17787 nach dem LTranspG Sehr geehrte, beigefügt die Antwort der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #177…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #17787 nach dem LTranspG
Datum
4. Oktober 2016 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, beigefügt die Antwort der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #17787 LTranspG vom 06.09.2016. Mit freundlichen Grüßen