Sehr geehrter Herr Heinrich,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Es freut uns, dass Sie kritisch nachfragen und sich zur deutsch-chinesischen Kooperation erkundigen.
Ich hoffe, es ist in Ihrem Sinne, dass wir Ihre Fragen zur Kooperation mit China im Rahmen einer Bürgeranfrage beantworten und nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Hintergrund ist, dass Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das Justiziariat des BMZ mit einem förmlichen Bescheid beantwortet werden. Ein solcher Bescheid ist oft mit Kosten verbunden, die sich vor allem nach dem Umfang und dem Arbeitsaufwand bemessen, der zur Beantwortung der Anfrage nötig ist. Die Informationsqualität dieser Antwort steht der eines IFG-Bescheids jedoch in nichts nach – außer eben, dass keine Kosten für Sie entstehen.
China – mittlerweile Schwellenland – erhält seit dem Jahr 2010 keine Mittel der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mehr. Die Entwicklungspartnerschaft mit China findet auf Augenhöhe statt und unter Anwendung innovativer Instrumente, zum Beispiel Dialoge sowie trilaterale, regionale und globale Kooperationen. Diese Partnerschaft ist von hoher Relevanz für das Bundesentwicklungsministerium und unser Blick ist klar auf die Nachhaltigkeit und auf Zukunftsthemen gerichtet.
Wegen seiner Bedeutung beim Schutz und bei der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter und seiner Mitwirkung an internationalen Prozessen kommt China eine Schlüsselrolle bei der Lösung globaler Zukunftsfragen wie Klima und Umwelt zu. Beispielsweise beträgt der weltweite Anteil des CO2-Ausstoßes von Deutschland rund 2 Prozent, der von China dagegen knapp 30 Prozent. Das heißt, ohne China kann der Klimawandel nicht effektiv bekämpft werden.
Umgesetzt wird diese Zusammenarbeit vor allem durch das am 11. Mai 2017 in Peking von Bundesminister Dr. Müller und dem chinesischen Handelsminister Zhong Shan eröffnete Deutsch-Chinesische Zentrum für Nachhaltige Entwicklung (ZNE). Über das Zentrum werden gemeinsame Beiträge zur regionalen und globalen Entwicklung und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geleistet.
Bestehende Verpflichtungen, die der Volksrepublik China bis zum Jahr 2009 völkerrechtlich verbindlich zugesagt wurden – oft im Sinne von Programmen mit mehrjähriger Laufzeit – wurden und werden planmäßig bis zum vorgesehenen Abschluss umgesetzt.
Seitdem wurde als einzige Ausnahme die Fortsetzung der langjährigen Rechtskooperation mit der Beauftragung des bilateralen Vorhabens »Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation« beschlossen. Das Vorhaben trägt maßgeblich zur Ausgestaltung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs bei. Die Finanzierung erfolgt paritätisch nach dem Grundsatz der Kostenteilung, das heißt jede Seite trägt ihre anfallenden Kosten selbst.
Die letzten aus den sogenannten alten Verpflichtungsermächtigungen laufenden bilateralen Vorhaben der klassischen finanziellen Zusammenarbeit werden sich teilweise bis zum Jahr 2022 erstrecken und damit anteilig noch in die offiziellen ODA-Statistiken (Official Development Aid) einfließen. ODA ist eine im OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) vereinbarte und international anerkannte Messgröße zur Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen. Die Mitglieder der Vereinten Nationen haben im Jahr 1972 vereinbart, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden.
Seit der Einstellung der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt die Kooperation in der finanziellen Zusammenarbeit über sogenannte Förderkredite. Darunter versteht man Kredite zu konzessionären Konditionen aus reinen Marktmitteln – also ohne den Einsatz von Mitteln aus dem BMZ-Haushalt.
Das BMZ beauftragt die KfW-Entwicklungsbank mit der Vergabe von Förderkrediten an China für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben – vor allem im Bereich Umwelt- und Klimaschutz – im Rahmen eines jährlichen Investitionsprogramms von bis zu 450 Millionen Euro. Bei den Ausschreibungen kommen auch häufig deutsche Unternehmen zum Zuge. Förderkredite sind überwiegend ODA-anrechnungsfähig und fließen somit auch in die offiziellen Statistiken ein. Wie es bei Krediten üblich ist, müssen selbstverständlich auch diese Förderkredite wieder zurückbezahlt werden.
Ich hoffe, diese Informationen leisten einen konstruktiven Beitrag zu Ihrem Interesse an der deutschen Kooperation mit China und bedanke mich dafür, dass Sie sich die Zeit genommen und an das BMZ geschrieben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Einfachere Sätze/ Sprache und echte Zahlen. Mancher Kommentar zeigt einfach, dass bei zu langen Sätzen und zu komplizierter Sprache die Bequemlichkeit siegt und man nur noch das wahrnimmt, was man eh schon dachte...