Abrechnungen Polizeieinsatz Räumung Hambacher Forst 2018

- alle Unterlagen mit Bezug zur Abrechnung der Räumung des Hambacher Forstes im Jahre 2018

Die Abrechnung bezieht sich auf: das technische Gerät, Fachpersonal, Beseitigung von Bauschutt und Müll und die polizeilichen Maßnahmen.

Das schließt interne Aufstellungen zur Anzahl der geleisteten Polizeistunden mit ein. Die Anfrage zielt auf Unterlagen zu Abrechnungen von Polizeieinheiten (jeder Art) aus NRW als auch aus anderen (Bundes-)Ländern.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

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  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Abrechnungen Polizeieinsatz Räumung Hambacher Forst 2018 [#178560]
Datum
31. Januar 2020 16:15
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen mit Bezug zur Abrechnung der Räumung des Hambacher Forstes im Jahre 2018 Die Abrechnung bezieht sich auf: das technische Gerät, Fachpersonal, Beseitigung von Bauschutt und Müll und die polizeilichen Maßnahmen. Das schließt interne Aufstellungen zur Anzahl der geleisteten Polizeistunden mit ein. Die Anfrage zielt auf Unterlagen zu Abrechnungen von Polizeieinheiten (jeder Art) aus NRW als auch aus anderen (Bundes-)Ländern. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 178560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178560
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
461,9 KB