Kontrollbericht zu China Vietnam imbiss, Oberhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China imbiss
Max-Planck-Ring
46049 Oberhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Chee Lew
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
Chee Lew
Betreff
Kontrollbericht zu China Vietnam imbiss, Oberhausen [#178704]
Datum
1. Februar 2020 02:47
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China imbiss Max-Planck-Ring 46049 Oberhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Chee Lew Anfragenr: 178704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178704 Postanschrift Chee Lew << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Chee Lew
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704) Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704)
Datum
3. Februar 2020 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrte Frau / Herr Lew, Ihre Anfrage vom 01.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ihre Anfrage bezieht sich auf den Betrieb: China Imbiss bzw. China Vietnam Imbiss Max-Planck-Ring 46049 Oberhausen Bei der Anschrift Max-Planck-Ring handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Ihre Angaben sind zu allgemein. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitte ich um Angabe einer Hausnummer oder um Angabe des Betreibers. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG -). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704) Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704)
Datum
6. Februar 2020 11:28
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrte Frau / Herr Lew, in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.02.2020. Mit Schreiben per Email vom 03.02.2020 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Gleichzeitigt habe ich Ihnen Folgendes mitgeteilt: Ihre Anfrage bezieht sich auf den Betrieb: China Imbiss bzw. China Vietnam Imbiss Max-Planck-Ring 46049 Oberhausen Bei der Anschrift Max-Planck-Ring handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Ihre Angaben sind zu allgemein. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitte ich um Angabe einer Hausnummer oder um Angabe des Betreibers. Leider haben Sie nicht auf mein Schreiben regiert. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitte ich nochmals um Angabe einer Hausnummer oder um Angabe des Betreibers. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704) Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704)
Datum
11. Februar 2020 15:29
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrte Frau / Herr Lew, in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.02.2020. Mit Schreiben per Email vom 03.02.2020 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Gleichzeitigt habe ich Ihnen Folgendes mitgeteilt: Ihre Anfrage bezieht sich auf den Betrieb: China Imbiss bzw. China Vietnam Imbiss Max-Planck-Ring 46049 Oberhausen Bei der Anschrift Max-Planck-Ring handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Ihre Angaben sind zu allgemein. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, habe ich um Angabe einer Hausnummer oder um Angabe des Betreibers gebeten. Mit Schreiben per Email vom 06.02.2020 habe ich an die vorgenannten Angaben erinnert. Leider haben Sie auf meine Schreiben per Email vom 03.02.2020 und 06.02.2020 nicht regiert. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitte ich nochmals um die konkrete Angabe einer Hausnummer oder um die Angabe des Betreibers. Sollte mir bis zum 14.02.2020 keine Antwort Ihrerseits vorliegen, teile ich Ihnen jetzt schon mit, dass ich Ihre Anfrage vom 01.02.2020 mit den von Ihnen nicht konkret gemachten Angaben zu dem Betrieb leider nicht weiter bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704) Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu China Vietnam Imbiss, Oberhausen (#178704)
Datum
26. Februar 2020 14:11
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrte Frau / Herr Lew, in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.02.2020. Mit Schreiben per Email vom 03.02.2020 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Gleichzeitigt habe ich Ihnen Folgendes mitgeteilt: Ihre Anfrage bezieht sich auf den Betrieb: China Imbiss bzw. China Vietnam Imbiss Max-Planck-Ring 46049 Oberhausen Bei der Anschrift Max-Planck-Ring handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Ihre Angaben sind zu allgemein. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, habe ich um Angabe einer Hausnummer oder um Angabe des Betreibers gebeten. Mit Schreiben per Email vom 06.02.2020 und 11.02.2020 habe ich an die vorgenannten Angaben erinnert. Leider haben Sie auf meine vorgenannten Schreiben nicht regiert. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich Ihre Anfrage vom 01.02.2020 mit den von Ihnen nicht konkret gemachten Angaben zu dem Betrieb leider nicht weiter bearbeiten kann. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen