Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

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Ionity hat für Adhoc-Lader den Preis für Ladevorgänge an öffentlich geförderten Ladesäulen auf 79 Cent/kWh erhöht. 100 Kilometer mit einem Elektroauto bei einem geschätzten Verbrauch von 20 kWh kosten somit 15,80 EUR. Das entspricht in etwa dem 2,5fachen eines sparsamen Diesel-Fahrzeugs. Diverse Roaming-Anbieter haben aktuell die Preise an Ionity-Säulen angepasst bzw. werden diese anpassen: z. B. GetCharge voraussichtlich 89 Cent, Shell recharge 78 Cent, PlugSurfing 86 Cent! Damit wird Elektromobilität massivst ausgebremst.

Dies ist aus meiner Sicht ein nicht akzeptabler Vorgang, da Ionity der Ausbau europaweit nach meinem Kenntnisstand durch erhebliche europäische und deutsche Fördermittel ermöglicht wurde. Die an Ionity beteiligten Autohersteller wollen das Ionity-Ladenetz anscheinend für Fahrzeuge anderer Hersteller abschotten bzw. werden ihre starke Marktstellung wohl dazu nutzen durch Laden auf Langstrecke hohe Erträge zu generieren.
Ich bitte daher um Information warum hier nicht das Kartellamt einschreitet oder die Bundesnetzagentur keine Handhabe hat.

Vielen Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity [#178864]
Datum
1. Februar 2020 17:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ionity hat für Adhoc-Lader den Preis für Ladevorgänge an öffentlich geförderten Ladesäulen auf 79 Cent/kWh erhöht. 100 Kilometer mit einem Elektroauto bei einem geschätzten Verbrauch von 20 kWh kosten somit 15,80 EUR. Das entspricht in etwa dem 2,5fachen eines sparsamen Diesel-Fahrzeugs. Diverse Roaming-Anbieter haben aktuell die Preise an Ionity-Säulen angepasst bzw. werden diese anpassen: z. B. GetCharge voraussichtlich 89 Cent, Shell recharge 78 Cent, PlugSurfing 86 Cent! Damit wird Elektromobilität massivst ausgebremst. Dies ist aus meiner Sicht ein nicht akzeptabler Vorgang, da Ionity der Ausbau europaweit nach meinem Kenntnisstand durch erhebliche europäische und deutsche Fördermittel ermöglicht wurde. Die an Ionity beteiligten Autohersteller wollen das Ionity-Ladenetz anscheinend für Fahrzeuge anderer Hersteller abschotten bzw. werden ihre starke Marktstellung wohl dazu nutzen durch Laden auf Langstrecke hohe Erträge zu generieren. Ich bitte daher um Information warum hier nicht das Kartellamt einschreitet oder die Bundesnetzagentur keine Handhabe hat. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178864 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity [#178864]
Datum
5. März 2020 01:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity“ vom 01.02.2020 (#178864) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178864

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlich…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Tarife an öffentlich geförderten Ladesäulen u. a. Ionity [#178864]
Datum
5. März 2020 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können. Die Bundesregierung erhebt keine Daten zu Preisen für Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladesäulen. Die Preise bilden sich grundsätzlich am Markt. Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät, hat am 18. September 2019 das 7. Sektorgutachten Energie mit dem Titel "Wettbewerb mit neuer Energie" veröffentlicht. Darin geht sie u.a. ausführlich auf die wettbewerblichen Aspekten beim Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität ein. Die Bundesregierung stimmt aktuell die gemeinsame Stellungnahme zum Sektorgutachten Energie ab. Diese wird nach der Fertigstellung veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen