Rauchmelderpflicht, Wirksamkeit

Guten Tag,
gab es vor der Einführung der Rauchmelderpflicht eine quantive Abschätzung zu den zusätzlichen Unfällen beim Batteriewechsel und bei Fehlalarmen?
Wenn ja, wie war das Ergebnis?

Gab es seit der Einführung eine Evaluation der Maßnahme in Bezug auf die Wirksamkeit?
Wenn ja, wie war das Ergebnis?
Wenn nein, ist eine Evaluation geplant?

Sind seit der Einführung die Zahl der Brandverletzten und Toten zurückgegangen, auch im Vergleich zu Bundesländern ohne die Pflicht? Eine grafische Darstellung als Zeitreihe 5 Jahre von und nach der Einführung könnte hier hilfreich sein.
Sind seit der Einführung die Zahl der Sturzverletzten gestiegen auch im Vergleich zu Bundesländern ohne die Pflicht?
Hintergrund meiner Frage:
Es gibt Veröffentlichungen, die eine fehlende Wirksamkeit/Effizienz diskutieren:
- Spiegel 12.11.2014 Viel Schall um Rauch
- https://en.m.wikipedia.org/wiki/Talk:Smoke_detector#cause_and_effect...

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, gab es…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rauchmelderpflicht, Wirksamkeit [#178954]
Datum
2. Februar 2020 13:01
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, gab es vor der Einführung der Rauchmelderpflicht eine quantive Abschätzung zu den zusätzlichen Unfällen beim Batteriewechsel und bei Fehlalarmen? Wenn ja, wie war das Ergebnis? Gab es seit der Einführung eine Evaluation der Maßnahme in Bezug auf die Wirksamkeit? Wenn ja, wie war das Ergebnis? Wenn nein, ist eine Evaluation geplant? Sind seit der Einführung die Zahl der Brandverletzten und Toten zurückgegangen, auch im Vergleich zu Bundesländern ohne die Pflicht? Eine grafische Darstellung als Zeitreihe 5 Jahre von und nach der Einführung könnte hier hilfreich sein. Sind seit der Einführung die Zahl der Sturzverletzten gestiegen auch im Vergleich zu Bundesländern ohne die Pflicht? Hintergrund meiner Frage: Es gibt Veröffentlichungen, die eine fehlende Wirksamkeit/Effizienz diskutieren: - Spiegel 12.11.2014 Viel Schall um Rauch - https://en.m.wikipedia.org/wiki/Talk:Smoke_detector#cause_and_effect...
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178954 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 2. Februar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020. Si…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. Februar 2020
Datum
21. Februar 2020 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020. Sie begehren in Ihrer Anfrage Informationen bzw. die Herausgabe von amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG BW). Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass vor der Aufnahme des Absatz 7 in § 15 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Ausstattung von Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie von Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit mit Rauchwarnmeldern) keine quantitative Abschätzung von zusätzlichen Unfällen beim Batteriewechsel und bei Fehlalarmen vorgenommen wurde. Eine Evaluation der Maßnahme wurde bislang nicht durchgeführt und ist aktuell auch nicht geplant. Informationen über die Zahl der Brandverletzen und Toten auch im Vergleich zu anderen Bundesländern liegen dem Wirtschaftsministerium nicht vor. Gleiches ist für Daten zu Sturzverletzungen im Zusammenhang mit der Ausstattung der in Rede stehenden Räume mit Rauchwarnmeldern festzustellen. Mit freundlichen Grüßen