Masernschutzgesetz

Anfrage an: Bundespräsidialamt

da es der Aufgabe des Bundespräsidenten obliegt, Gesetze vor seiner Unterschrift mit dem Grundgesetz abzugleichen, möchte ich Sie bitten, mir entsprechende Prüfunterlagen zum geplanten Masernschutzgesetz, das am 1.3.20 in Kraft treten soll, auszuhändigen.

Aus diesen sollte hervorgehen, wie das Gesetz insbesondere mit den Gleichheitsrechten von Eltern und Kindern, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, der Erfordernis für so ein Gesetz überhaupt, der unantastbaren Würde des Menschen und der Berufsfreiheit und der Garantie auf einen Kindergartenplatz vereinbar ist.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: da es der Aufgabe d…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masernschutzgesetz [#178974]
Datum
2. Februar 2020 15:15
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da es der Aufgabe des Bundespräsidenten obliegt, Gesetze vor seiner Unterschrift mit dem Grundgesetz abzugleichen, möchte ich Sie bitten, mir entsprechende Prüfunterlagen zum geplanten Masernschutzgesetz, das am 1.3.20 in Kraft treten soll, auszuhändigen. Aus diesen sollte hervorgehen, wie das Gesetz insbesondere mit den Gleichheitsrechten von Eltern und Kindern, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, der Erfordernis für so ein Gesetz überhaupt, der unantastbaren Würde des Menschen und der Berufsfreiheit und der Garantie auf einen Kindergartenplatz vereinbar ist. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178974 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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