Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kaiserkrone
Mannheimer Straße 13
67071 Ludwigshafen am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
3. Februar 2020 10:50
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kaiserkrone Mannheimer Straße 13 67071 Ludwigshafen am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179062 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.02.2020. Da das zur Entscheidung über Ihren …
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: WG: Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
19. Februar 2020 07:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.02.2020. Da das zur Entscheidung über Ihren Antrag erforderliche Verwaltungsverfahren wird auf dem Postweg durchgeführt. Sie erhalten eine weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am …
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
5. März 2020 07:26
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein“ vom 03.02.2020 (#179062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179062 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit Schreiben vom 19.02.2020 mitgeteilt wurde, haben wir den Betreiber de…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
5. März 2020 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit Schreiben vom 19.02.2020 mitgeteilt wurde, haben wir den Betreiber der Gaststätte befragt. Daher verlängert sich die von Ihnen Angegebene Frist um einen weiteren Monat. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am …
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
2. September 2020 08:54
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein“ vom 03.02.2020 (#179062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
2. September 2020 08:56
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein“ vom 03.02.2020 (#179062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Guten Tag Herr Antragsteller/in, sie haben bereits am 12.03.2020 eine entsprechende Antwort per Post bekommen. D…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Kontrollbericht zu Kaiserkrone, Ludwigshafen am Rhein [#179062]
Datum
3. September 2020 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, sie haben bereits am 12.03.2020 eine entsprechende Antwort per Post bekommen. Darin wurden Sie aufgefordert mit uns einen Termin zu vereinbaren. Die Akteneinsicht ist nur in unseren Räumen nach Terminvereinbarung möglich. Im Anhang befindet sich unser Antwortschreiben vom 12.03.2020. Stadtverwaltung Ludwigshafen Dezernat: Finanzen, Ordnung und Bürgerdienste Bereich: Öffentliche Ordnung Abteilung: Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz Mit freundlichen Grüßen,