Zuwendungen aus China

Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?

- Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Ergebnis der Anfrage

Die Universität stellt die angefragten Informationen leider nicht zur Verfügung. Eine Klage gegen den Bescheid zu erheben wäre möglich, allerdings aufgrund der aktuellen Rechtslage und eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens leider kaum erfolgversprechend (AZ 15 A 97/13).

Siehe auch Antwort der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendu…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#179098]
Datum
3. Februar 2020 18:06
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 179098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179098 Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bis dato noch keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. Die …
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#179098]
Datum
26. Februar 2020 20:49
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bis dato noch keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. Die gesetzliche Frist zur Beantwortung der Frage läuft in ca. einer Woche ab. Bitte setzen Sie mich in Kenntnis über den Bearbeitungsstand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 179098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179098
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr geehrter Herr Missal, Ihre Anfrage wurde an das Justitiariat der Universität Bonn weitergeleitet. Sicherlic…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#179098]
Datum
27. Februar 2020 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Missal, Ihre Anfrage wurde an das Justitiariat der Universität Bonn weitergeleitet. Sicherlich wird man Ihnen innerhalb der Frist eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichem Gruß
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr geehrter Herr Missal, vielen Dank für Ihre im Betreff genannte Anfrage nach dem IFG NRW und weiteren Gesetz…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
Zuwendungen aus China [#179098]
Datum
28. Februar 2020 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, vielen Dank für Ihre im Betreff genannte Anfrage nach dem IFG NRW und weiteren Gesetzen mit Mail vom 3. Februar 2020. Ihr Auskunftsbegehren wird hiermit abgelehnt. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Die von Ihnen gestellten Fragen fallen unter § 2 Abs. 3 IFG NRW, so dass hier keine Auskunft zu erfolgen hat. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW gilt das Informationsfreiheitsgesetz NRW für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Mit den Begriffen Forschung und Lehre bezieht sich § 2 Abs. 3 IFG NRW auf das verfassungsrechtliche Begriffsverständnis des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. Durch den Zugang zu amtlichen Informationen soll es insbesondere nicht dazu kommen, dass die Grundrechtspositionen von Wissenschaft und Forschung gefährdet werden. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit ist deshalb auch im Bereich derjenigen Angelegenheiten, die als "wissenschaftsrelevant" angesehen werden müssen, d. h. die Forschung und Lehre unmittelbar berühren, durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG begrenzt. Gleichermaßen geschützt sind mit anderen Worten alle Aktivitäten der Forschung mit allen vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere die Planung wissenschaftlicher Vorhaben, d. h. die Forschungsplanung, das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebotes, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit, also das Abstimmen der Forschungsvorhaben und der Lehrangebote aufeinander, die Harmonisierung der Lehraufgaben mit den Forschungsvorhaben, ferner die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen, insbesondere ihre haushaltsmäßige Betreuung einschließlich der Mittelvergabe, die Errichtung und der Einsatz von wissenschaftlichen Einrichtungen und Arbeitsgruppen, die Festsetzung der Beteiligungsverhältnisse bei wissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben, die Festlegung und Durchführung von Studien- und Prüfungsordnungen. Schließlich sind hierher auch die Personalentscheidungen in Angelegenheiten der Hochschullehrer und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter zu rechnen. (vgl. OVG Münster, NVwZ 2016, S. 1025-1030). Auskünfte über etwaige von Dritten finanzierte Forschung und Lehre bzw. deren Ausstattung fallen somit nicht unter das IFG NRW. Ungeachtet dessen kann - die Anwendbarkeit des IFG unterstellt - Auskunft nur zu den vorhandenen amtlichen Informationen begehrt werden. Das heißt: Der Informationszugangsanspruch ist kein Informationsbeschaffungsanspruch. Ebenso ist die Behörde nicht verpflichtet, "im Auftrag" eines Antragstellers Informationen erst noch zu schaffen, bspw. vorhandene Informationen erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung - also neu geschaffene Informationen, die bis dahin gar nicht existierten - dann zugänglich zu machen (vgl. Franßen, IFG NRW 2007, S. 132, Rn. 396 m.w.N.). Die von Ihnen erbetenen Daten müssten indes erst innerbehördlich zusammengetragen und entsprechend aufbereitet werden, so dass ein Auskunftsanspruch aus diesem Grund abzulehnen ist. Das von Ihnen weiter angeführte UIG NRW sowie das VIG sind beide vom jeweiligen Anwendungsbereich nicht einschlägig und generieren daher keine Auskunftsansprüche. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 55a VwGO und der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin bzw. den Kläger, die Beklagte bzw. den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen oder Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Im Fall der elektronischen Einreichung nach Maßgabe der ERVV bedarf es keiner Abschriften. Hinweis gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG NRW: Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Die Anschrift lautet: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß § 71a HG NRW müssen Universitäten bei …
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#179098]
Datum
13. August 2020 13:56
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß § 71a HG NRW müssen Universitäten bei Drittmittel-Forschung „die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren. Bitte lassen Sie mich wissen, wo ich diese Informationen finden kann. Mit freundlichem Gruß David Missal Anfragenr: 179098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179098/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr geehrter Herr Missal, von der zuständigen Stelle habe ich folgenden link genannt bekommen: https://www.uni-…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#179098]
Datum
17. September 2020 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, von der zuständigen Stelle habe ich folgenden link genannt bekommen: https://www.uni-bonn.de/forschung/Drittmittel%20und%20Projekte/forschungsberichte Mit freundlichen Grüßen