Herkunftsland "Ungeklärt" und "Staatenlos" in der Asylgeschäftsstatistik

In den Unterlagen des BAMF, beispielsweise in https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201604-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf, S. 31, Tabelle I-12,
gibt es recht hohe Zahlen zu "Ungeklärt" (3.190 Anerkennungen als Flüchtling im Jahr 2015) und Staatenlos (1.939 Anerkennungen).
Was verbirgt sich dahinter? Wenn keine genaue Zahlen angegeben werden können, helfen mir auch Aussagen wie "Das sind hauptsächlich Flüchtlinge aus den besetzten Gebieten, die durch lange Fluchtgeschichte ihre Staatsangehörigkeit verloren haben", oder Ähnliches.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2016
  • Frist
    25. Oktober 2016
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Sun-Tsung Kim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Unterlage…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Sun-Tsung Kim
Betreff
Herkunftsland "Ungeklärt" und "Staatenlos" in der Asylgeschäftsstatistik [#17910]
Datum
22. September 2016 01:00
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Unterlagen des BAMF, beispielsweise in https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201604-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf, S. 31, Tabelle I-12, gibt es recht hohe Zahlen zu "Ungeklärt" (3.190 Anerkennungen als Flüchtling im Jahr 2015) und Staatenlos (1.939 Anerkennungen). Was verbirgt sich dahinter? Wenn keine genaue Zahlen angegeben werden können, helfen mir auch Aussagen wie "Das sind hauptsächlich Flüchtlinge aus den besetzten Gebieten, die durch lange Fluchtgeschichte ihre Staatsangehörigkeit verloren haben", oder Ähnliches.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sun-Tsung Kim <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sun-Tsung Kim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sun-Tsung Kim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zur Ihrer Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Bei den Verfahren, in denen das Bundesamt unter Verwendung …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Herkunftsland "Ungeklärt" und "Staatenlos" in der Asylgeschäftsstatistik [#17910]
Datum
19. Oktober 2016 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Zur Ihrer Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Bei den Verfahren, in denen das Bundesamt unter Verwendung des HKL-Schlüssels "998 (ungeklärt)" positive Entscheidungen erlässt, handelt es sich um Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, sich dort aber nachweislich bzw. glaubhaft aufgehalten haben und nicht Staatenlose sind. Hauptanwendungsfall sind dabei kurdische bzw. palästinensische Volkszugehörige, die aus Syrien stammen. Hier kann weder der HKL-Schlüssel eines konkreten Staates noch der HKL-Schlüssel für Staatenlose (weil die Staatenlosigkeit grundsätzlich nachgewiesen sein muss) verwendet werden. Deshalb wird in diesen Fällen der HKL-Schlüssel für "Ungeklärt" verwandt. Bei den Verfahren, in denen das Bundesamt unter Verwendung des HKL-Schlüssels "997 (staatenlos)" positive Entscheidungen erlässt, handelt es sich um Ausländer, die ebenfalls nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, aber vom Bundesamt auf Grund ihrer Angaben und ggf. vorgelegter Dokumente als staatenlos geführt werden. Für diesen Personenkreis ist nach den gesetzlichen Regelungen das Land des gewöhnlichen Aufenthalts vor Einreise in das Bundesgebiet Prüfungsmaßstab für die vom Bundesamt vorzunehmende asylrechtliche Prüfung. Hauptanwendungsfall sind dabei ebenfalls kurdische bzw. palästinensische Volkszugehörige, die aus Syrien stammen. ________________________ Referat 120, Justiziariat Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg Telefon: 0911 943-1800 Fax: 0911 943-1899 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bamf.de http://www.wir-sind-bund.de

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Sun-Tsung Kim
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die fundierte Antwort, das hilft uns sehr weiter! Mit freundliche…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Sun-Tsung Kim
Betreff
AW: WG: Herkunftsland "Ungeklärt" und "Staatenlos" in der Asylgeschäftsstatistik [#17910]
Datum
19. Oktober 2016 23:09
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die fundierte Antwort, das hilft uns sehr weiter! Mit freundlichen Grüßen Sun-Tsung Kim Anfragenr: 17910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sun-Tsung Kim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>