Kontrollbericht zu Masson Friseure

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

1. Wann haben die beiden letzten Hygienekontrollen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Masson Friseure
Berlin
Schönhauser Allee 118a
10437 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Masson Friseure [#179484]
Datum
6. Februar 2020 14:43
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten Hygienekontrollen im folgenden Betrieb stattgefunden: Masson Friseure Berlin Schönhauser Allee 118a 10437 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179484 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Masson Friseure“ vom 06.02.20…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Masson Friseure [#179484]
Datum
26. Januar 2021 11:59
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Masson Friseure“ vom 06.02.2020 (#179484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 323 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179484/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Masson Friseure“ vom 06.02.2…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Masson Friseure [#179484]
Datum
6. Juli 2021 10:45
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Masson Friseure“ vom 06.02.2020 (#179484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 484 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179484/
Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 06.07.2021 (Anfragenr.: 179484) wurde der Zentralen Anlauf- und Beratungss…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Kontrollbericht zu Masson Friseure [#179484]
Datum
9. Juli 2021 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 06.07.2021 (Anfragenr.: 179484) wurde der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Pankow zugeleitet. Entsprechend der Organisationsstruktur des Bezirksamtes liegt die Bewältigung der anstehenden Aufgaben in den Fachbereichen der jeweils zuständigen Abteilungen. Aus diesem Grund wurde Ihr Anliegen bereits am 11.02.2020 dem Fachbereich Lebensmittelaufsichtsamt übersandt. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass seitens des Ordnungsamtes gegenüber den Mitarbeitern der einzelnen Fachämter kein Weisungsrecht besteht. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Masson Friseure“ [#179484]
Datum
27. Juli 2021 10:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179484/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Frist mittlerweile um 500 Tage überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 179484.pdf Anfragenr: 179484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179484/

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Ihre E-Mail vom 27. Juli 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeic…
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.820 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ich hier vorerst nicht vermitteln werde. Denn Ihr IFG-Antrag an das Bezirksamt Pankow aus dem letzten Jahr (6. Februar 2020), an den Sie (erst) am 26. Januar und 6. Juli 2021 erinnert haben, wurde ausweislich der Nachricht des Ordnungsamtes an Sie vom 9. Juli 2021 womöglich intern falsch weitergeleitet, nämlich an das Lebensmittelaufsichtsamt. Dass dieses Amt wahrscheinlich nichts mit Hygienekontrollen beim Friseur zu tun hat, dürfte auf der Hand liegen. Ich empfehle Ihnen deshalb, auf diese letzte Nachricht des Ordnungsamtes entsprechend zu reagieren und zugleich mitzuteilen, in welchem sachlichen Zusammenhang Sie Hygiene-Verstöße im genannten Friseur-Betrieb vermuten (bzw. im letzten Jahr vermutet haben). Erst dann kann das Ordnungsamt den Vorgang an die richtige Stelle im Bezirksamt weiterleiten. In jedem Fall sollten Sie um Mitteilung der Kontaktdaten des zuständigen (richtigen) Amtes bitten, bei dem Sie zu gegebener Zeit auch direkt an Ihre Anfrage erinnern können. Sofern Sie nach einer solchen Erinnerung bei dem zuständigen (richtigen) Amt von dort keine (zufriedenstellende) Antwort erhalten haben, werde ich gerne versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Mit freundlichen Grüßen