Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Folgende Informationen zu Ihrem LoRaWAN Netzwerk:
- Wird dieses Netzwerk öffentlich verfügbar sein (z.B. mit The Things Network)? (
https://de.wikipedia.org/wiki/The_Things_Network)
- Wird es Peerings mit anderen LoRaWAN-Netzwerkbetreibern geben?
- Welche Essener Stadteile werden von dem neuen Netzwerk zu erst erschlossen werden?
- Zu wie viel Prozent ist eine Funkabdeckung Ihres Geschäftsgebietes geplant?
- Können Bürger sich mit möglichen Standorten für Relais (Gateways) einbringen?
- Haben Sie eine Freigabe durch das BSI für den Betrieb eines LoRaWAN-Netzwerkes erhalten? (
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Sicherheit_in_der_Informationstechnik)
- Inwiefern erfolgte bisher einer Abstimmung mit den Datenschutzbehörden zu diesem Thema?
- Werden Daten der Öffentlichkeit im Open-Data Bereich zur Verfügung gestellt werden?
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 179545
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/179545
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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