Wassereinbruch Hambach November 1997

Wie ich einem Artikel ( https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8829846.html ) entnahm, gab es im November 1997 einen Wassereinbruch, dessen Ursache damals noch nicht geklärt wurde. Nach h.K. hat die BezReg Arnsberg übernommen.

Konnte geklärt werden, woher das Wasser stammt? (das Gutachten bzw. der Bericht)
Welche Stoffe waren in dem Wasser enthalten? (Analyseergebnis)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Wassereinbruch Hambach November 1997 [#179768]
Datum
9. Februar 2020 07:59
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich einem Artikel ( https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8829846.html ) entnahm, gab es im November 1997 einen Wassereinbruch, dessen Ursache damals noch nicht geklärt wurde. Nach h.K. hat die BezReg Arnsberg übernommen. Konnte geklärt werden, woher das Wasser stammt? (das Gutachten bzw. der Bericht) Welche Stoffe waren in dem Wasser enthalten? (Analyseergebnis)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 179768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179768 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 09.02.2020 bzgl. Des Wassereinbruchs im Tagebau Hambach befinde…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Wassereinbruch Hambach November 1997
Datum
9. März 2020 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 09.02.2020 bzgl. Des Wassereinbruchs im Tagebau Hambach befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen gebe ich Ihnen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
294,8 KB