Vorrangschaltungen für ÖPNV in Duisburg

An welche Stellen gibt es Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Duisburg?
(Es wird davon ausgegangen, dass die DVG über eine vollständige Liste verfügt.)

Vorrangschaltungen machen den umweltfreundlichen ÖPNV attraktiver machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Duisburger Verkehrsgesellschaft AG Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vorrangschaltungen für ÖPNV in Duisburg [#179773]
Datum
9. Februar 2020 08:50
An
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welche Stellen gibt es Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Duisburg? (Es wird davon ausgegangen, dass die DVG über eine vollständige Liste verfügt.) Vorrangschaltungen machen den umweltfreundlichen ÖPNV attraktiver machen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 179773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179773 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> Lieber Fahrgast, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ih…
Von
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Betreff
Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>>
Datum
9. Februar 2020 08:50
Status
Warte auf Antwort
Lieber Fahrgast, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig, daher antworten wir Ihnen bei Themen rund um Ihren Vertrag ausschließlich auf dem Postweg. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies einige Tage dauern kann. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> [#179773] Sehr geehrte<< Anrede >> meine In…
An Duisburger Verkehrsgesellschaft AG Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> [#179773]
Datum
13. März 2020 16:22
An
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorrangschaltungen für ÖPNV in Duisburg“ vom 09.02.2020 (#179773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 179773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179773
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> Lieber Fahrgast, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ih…
Von
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Betreff
Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>>
Datum
13. März 2020 16:22
Status
Warte auf Antwort
Lieber Fahrgast, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig, daher antworten wir Ihnen bei Themen rund um Ihren Vertrag ausschließlich auf dem Postweg. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies einige Tage dauern kann. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> [#179773] Sehr geehrte<< Anrede >> meine In…
An Duisburger Verkehrsgesellschaft AG Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> [#179773]
Datum
10. September 2020 11:39
An
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorrangschaltungen für ÖPNV in Duisburg“ vom 09.02.2020 (#179773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/vorrangschaltungen-fur-opnv-in-duisburg/#nachricht-460171 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 179773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179773/
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>> Lieber Fahrgast, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ih…
Von
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Betreff
Automatische Antwort - <<E-Mail-Adresse>>
Datum
10. September 2020 11:39
Status
Warte auf Antwort
Lieber Fahrgast, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig, daher antworten wir Ihnen bei Themen rund um Ihren Vertrag ausschließlich auf dem Postweg. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies einige Tage dauern kann. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorrangschaltungen für ÖPNV in Duisburg“ [#179773] [#179773]
Datum
3. Oktober 2020 10:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179773/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine Beantwortung erfolgte, da allerdings die Vorrangschaltung erheblichen Umwelteinfluss hat und sich sowohl auf Rad- wie auch Fußverkehr auswirkt durch längere Wartezeiten handelt es sich hier um eine vorhandene Umweltinformation. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 179773.pdf Anfragenr: 179773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179773/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.10.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorrangschaltungen für ÖPNV in Duisburg“ [#179773] [#179773]
Datum
5. Oktober 2020 06:46
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.10.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.4-9081/20 Informationszugang zu Vorrangschaltungen für den ÖPNV Duisburg #179773 Mein Aktenzeichen 209.2.3…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.4-9081/20 Informationszugang zu Vorrangschaltungen für den ÖPNV Duisburg #179773
Datum
5. Oktober 2020 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.4-9081/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Ulrich Scharfenort vom 09.02.2020 auf Informationszugang zu Vorrangschaltungen für den ÖPNV Duisburg Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich habe Ihr Begehren mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen

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Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
AW: 209.2.3.4-9081/20 Antrag nach dem IFG NRW zum Thema > Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Duisburg < Sehr…
Von
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Betreff
AW: 209.2.3.4-9081/20 Antrag nach dem IFG NRW zum Thema > Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Duisburg <
Datum
27. Oktober 2020 15:48
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Scharfenort, wir kommen heute zurück auf das schon vor einiger Zeit von Ihnen an uns herangetragene Auskunftsersuchen in Sachen > Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Duisburg < und müssen zunächst entschuldigen, dass wir Sie so lange auf eine substantiierte Rückmeldung haben warten lassen. Außer in unserem Hause war Ihre Anfrage für das Duisburger Verkehrsgebiet nur in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg ( WBD ) zu klären, wie sie 515 der insg. 544 Lichtsignalanlagen ( LSA ) in Duisburg unterhält. Von den 544 LSA-geregelten Kreuzungspunkten in Duisburg sind nicht alle, aber eine Vielzahl durch Linienverkehr von Bahnen und Bussen des ÖPNV frequentiert. Während die Fahrrouten bei Bahnen naturgemäß fix sind, können diese im Busverkehr in Anpassung von Linienplänen und Linienführungen durchaus variieren, sodass die nachgenannten Werte - zumindest in Abbildung einer Verhältniszahl - nur eine Annäherung bzw. Momentaufnahme darstellen können. Hinzu kommt, dass Kreuzungspunkte durchaus von mehreren Verkehrsmitteln ( Bahn und Bus ) befahren werden, die je für sich eine eigene Vorrangschaltung beanspruchen. Derzeit zählen wir in Duisburg 137 durch Vorrangschaltung Strab beeinflusste LSA-Anlagen ( dies sind alle Kreuzungspunkte an denen Straßenbahnen verkehren ) sowie 161 durch Vorrangschaltung Bus beeinflusste LSA-Anlagen. Zusammen gibt es derzeit also 298 Vorrangschaltungen, die ( vorbehaltlich o.g. Einschränkung zur Aussagekraft einer solchen Verhältniszahl ) damit rund 54,8 % " Ausrüstungsgrad " aller LSA im Stadtgebiet entsprechen. Die Zahl ist jedoch - so wie uns die WBD versicherte - stetig steigend, da bei jeder technischen Neuausrüstung einer LSA sofort auch die " Aufrüstung " mit ÖPNV Vorrangschaltungen erfolgt, wo immer ein Kreuzungspunkt mit einem Kurs des Linienverkehrs zusammenfällt. Die Umrüstung der LSA-Anlagen im Stadtgebiet ist dabei ein laufender und seit geraumer Zeit voranschreitender Prozess, in dem veraltete Glühlampen-Technik gegen moderne LED-Technik getauscht wird. Bei der Umrüstung der LSA erfolgt - regelmäßig, so WBD - zugleich die Ausstattung mit Vorrangschaltungen auch an den Stellen, wo eine solche zuvor nicht bestand. Wir hoffen, wir konnten Ihre Anfrage im Lichte Ihres Erkundigungsinteresses beantworten und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. DUISBURGER VERKEHRSGESELLSCHAFT AG RECHTSABTEILUNG Thomas Weber Tel.: 0203 / 604 - 4364 Fax : 0203 / 604 - 4432 e-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Thomas Weber Rechtswesen Tel.: +49 203 604 4364 Fax: +492036044904364 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Vorsitzender des Aufsichtsrates: Sören Link Geschäftsführung: Marcus O. Wittig, Vorsitzender; Axel Prasch; Marcus Vunic Sitz der Gesellschaft: Duisburg Registergericht: Duisburg HRB 1171 USt-IdNr.: DE 119 554 655 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweistext zum Ausschluss der Rechtsverbindlichkeit Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschliesslich fuer den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulaessig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Aussagen gegenueber dem Adressaten unterliegen den Regelungen des zugrunde liegenden Angebots bzw. Auftrags, insbesondere den Allgemeinen Auftragsbedingungen und der individuellen Haftungsvereinbarung. Der Inhalt der E-Mail ist nur rechtsverbindlich, wenn er unsererseits durch einen Brief entsprechend bestaetigt wird. Die Versendung von E-Mails an uns hat keine fristwahrende Wirkung. Wir moechten Sie ausserdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail ueber das Internet unsicher ist, da fuer unberechtigte Dritte grundsaetzlich die Moeglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Sofern dieser E-Mail weitere elektronische Dokumente angefuegt sind, treffen die vorgenannten Aussagen auch auf diese Dokumente zu. Informatory text on disclaim of legally binding character The contents of this e-mail are exclusively meant for the intended addressee. If you are not the intended addressee of this e-mail or his/her representative, please be aware that any form of attention, publication, duplication or transfer of the contents of this e-mail is not allowed. In that case we ask you to contact the sender of this e-mail. Statements made to the addressee are subject to the provisions governing the quotation or order, especially the General Terms and Conditions of Order and the individual agreement on liability. The contents of this e-mail shall only be legally binding if they are confirmed by a letter from our side accordingly. Sending e-mails to us has no time limit observing effect. In addition, we would like to inform you that e-mail communication via the internet is not secure, because unauthorized third parties may generally have the chance of reading and manipulation. Should further electronic documents be attached to this e-mail, the statements made above apply to such attachments as well. Von: Kundenservice DVG-Duisburg Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2020 11:54 An: Weber, Thomas <<Name und E-Mail-Adresse>>; Schlöter, Jennifer <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Peich, Holger <<Name und E-Mail-Adresse>>; Stempel, Carina <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Schi WG: 209.2.3.4-9081/20 Antrag nach dem IFG NRW zu Vorrangschaltungen für den ÖPNV Duisburg, 61728 Guten Tag, ich sende Ihnen die Mail zum Fall 61728. Freundliche Grüße