"Kinder-Suchmaschine" fragfinn.de - Datenschutz-Prüfbericht - Datenschutzfolgenabschätzung -

1) Ihren datenschutzrechtlichen Kontrollbericht zur "Kinder-Suchmaschine" fragfinn.de,
2) die vorliegende Datenschutzfolgenabschätzung zu dieser Internetseite/Anwendung,
3) ggf. die vorliegende Auftragsverarbeitung beteiligter DRITTER
4) eine Auflistung eingebundener DRITTER aus NICHT-EU-Ländern

5) Sollten vorgenannte Unterlagen nicht vorliegen, so bitte ich Sie, diese Anfrage als Hinweis/Beschwerde zu werten
und mir das vergebene Aktenzeichen mitzuteilen.

Hinweise (u.a. google-analytics, Cookies bis 2038 !)

fragFINN speichert diese Daten, damit wir wissen, was Kinder auf fragFINN.de machen, was euch besonders gut gefällt und ob es technische Probleme auf der Internetseite gibt. Diese Daten geben wir nicht an andere Personen weiter.
Wir sammeln nur die Daten über deinen Computer, Smartphone, Laptop oder Tablet, die wir unbedingt brauchen.

Wenn du nicht möchtest, dass diese Daten gesammelt werden, können deine Eltern auf dieser Internetseite „https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de“ die Einstellung ändern.

Oder du klickst einfach auf den folgenden Link: Google Analytics ausschalten

https://www.fragfinn.de/datenschutz/

Cookies von Dritten (3)
Domain Name Wert Verfällt am
.google.com CONSENT WP.2837a3 2038-01-01 00:00:01Z
.google.com NID 197=XME8NyUVZQDJH_7f... 2020-08-12 08:31:25Z
.google.com 1P_JAR 2020-02-11-08 2020-03-12 08:31:25Z

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Kinder-Suchmaschine" fragfinn.de - Datenschutz-Prüfbericht - Datenschutzfolgenabschätzung - [#179994]
Datum
11. Februar 2020 10:45
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Ihren datenschutzrechtlichen Kontrollbericht zur "Kinder-Suchmaschine" fragfinn.de, 2) die vorliegende Datenschutzfolgenabschätzung zu dieser Internetseite/Anwendung, 3) ggf. die vorliegende Auftragsverarbeitung beteiligter DRITTER 4) eine Auflistung eingebundener DRITTER aus NICHT-EU-Ländern 5) Sollten vorgenannte Unterlagen nicht vorliegen, so bitte ich Sie, diese Anfrage als Hinweis/Beschwerde zu werten und mir das vergebene Aktenzeichen mitzuteilen. Hinweise (u.a. google-analytics, Cookies bis 2038 !) fragFINN speichert diese Daten, damit wir wissen, was Kinder auf fragFINN.de machen, was euch besonders gut gefällt und ob es technische Probleme auf der Internetseite gibt. Diese Daten geben wir nicht an andere Personen weiter. Wir sammeln nur die Daten über deinen Computer, Smartphone, Laptop oder Tablet, die wir unbedingt brauchen. Wenn du nicht möchtest, dass diese Daten gesammelt werden, können deine Eltern auf dieser Internetseite „https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de“ die Einstellung ändern. Oder du klickst einfach auf den folgenden Link: Google Analytics ausschalten https://www.fragfinn.de/datenschutz/ Cookies von Dritten (3) Domain Name Wert Verfällt am .google.com CONSENT WP.2837a3 2038-01-01 00:00:01Z .google.com NID 197=XME8NyUVZQDJH_7f... 2020-08-12 08:31:25Z .google.com 1P_JAR 2020-02-11-08 2020-03-12 08:31:25Z
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179994
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 11. Februar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff bitten wir um Mitteilung Ihrer Ad…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Februar 2020
Datum
14. Februar 2020 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff bitten wir um Mitteilung Ihrer Adresse, an die wir ggf. die begehrten Unterlagen sowie den Gebührenbescheid schicken könnten. Wie Sie wissen, ist der Informationszugang nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne diese Angaben Ihre Anfrage (Az. 1391.114) nicht weiter prüfen werden. Es sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass wir eine Beschwerde von Ihnen (Ziff. 5 Ihrer Anfrage) nicht bearbeiten würden, wenn Sie selbst mit Ihren Daten nicht betroffen sind. Sollten Sie Betroffener sein, bitten wir um Mitteilung von Einzelheiten. Dafür nutzen Sie bitte möglichst unser Formular nebst Hinweisen, abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/buergerinnen-und-buerger/ihre-beschwerde-bei-uns/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11. Februar 2020 [#179994] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und da…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11. Februar 2020 [#179994]
Datum
16. Februar 2020 11:22
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und das vergebene Aktenzeichen (Az. 1391.114). 6) Aus Ihrer Adressenanforderung schließe ich, dass Sie zur "Kindersuchmaschine"(?) fragfinn bereits einen oder mehrere Vorgänge vorliegen haben. Teilen Sie mir dazu bitte die Aktenzeichen mit. 7) Nur auf bereits vorliegende kann sich insofern die Gebührenforderung beziehen. Wie hoch ist die Einzel- bzw. Gesamtforderung für bereits vorliegende Vorgänge? 8) Wie Sie wissen, ist die Zielgruppe obiger Suchmaschine bzgl. datenschutzrechtlicher Probleme und Fragestellungen hilflos ausgeliefert; auch betreuende Personen sind i.d.R. überfordert. Als Ergänzung lobenswerter eigener Initiativen Ihrer Behörde für diese Zielgruppe bitte ich darum, die angesprochene Problematik zum Schutz der Kinder und Jugendlichen aufzugreifen. Siehe auch https://www.kuketz-blog.de/?s=fragfinn Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179994
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 16. Feb. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich mit, dass hier ein Vorga…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 16. Feb. 2020
Datum
19. Februar 2020 18:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich mit, dass hier ein Vorgang aus dem Jahr 2013 unter dem Aktenzeichen 511.410 existiert. Dort haben wir uns mit dem Einsatz von Google Analytics bei fragfinn.de befasst mit dem Ergebnis, dass die Realisierung rechtmäßig war. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Für die Offenlegung von weiteren Informationen aus dem o. g. Vorgang  müssten Sie mit einer Gebühr in Höhe von ca. 100 € rechnen, siehe VGebO/Tarifstelle 1004. Denn der Vorgang wäre auf nach §§ 6 ff. IFG geheimhaltungsbedürftige Daten zu prüfen, die ggf. zu schwärzen sind. Zu den genannten Rechtsgrundlagen siehe https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Ohne Ihre Postanschrift werden wir - wie bereits mitgeteilt - nach dem IFG nicht weiter tätig. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 16. Feb. 2020 [#179994] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und Best…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 16. Feb. 2020 [#179994]
Datum
19. Februar 2020 20:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und Bestätigung. An dem vorliegenden Vorgang aus 2013 habe ich kein Interesse. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich zwischenzeitlich und besonders durch die DS-GVO so verändert, dass die damalige Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Bzgl. google analytics ist Ihrer Pressemitteilung vom 14.11.2019 nichts hinzuzufügen: Zitat: Maja Smoltczyk: „Viele Webseiten-Betreiber berufen sich bei der Einbindung von Google Analytics auf alte, durch fortlaufende Produktveränderungen längst überholte und zurückgezogene Veröffentlichungen wie die Hinweise für Berliner Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen. Das Produkt Google Analytics wurde in den vergangenen Jahren so fortentwickelt, dass es in der aktuellen Gestaltung keine Auftragsverarbeitung mehr darstellt. Vielmehr räumt sich der Anbieter das Recht ein, die Daten der die Webseiten Besuchenden zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Einbindung von Google Analytics erfordert daher eine Einwilligung, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung genügt. Die meisten der sogenannten Cookie-Banner, die wir in der Praxis sehen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191114-PM-Analyse_Trackingtools.pdf Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 179994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179994
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage vom 16. Feb. 2020 [#179994] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich umgehend ü…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 16. Feb. 2020 [#179994]
Datum
17. September 2020 11:12
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179994/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre weitere Nachfrage vom 17. Sept. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre weitere Nachfrage vom 17. Sept. 2020
Datum
6. Oktober 2020 18:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Nachrichten an Sie vom 14. und 19. Februar 2020 (siehe insbesondere den dortigen letzten Satz) nichts hinzuzufügen habe. Die von mir erfragten Informationen haben Sie mit Ihrer letzten Nachricht vom 19. Februar 2020 nicht geliefert. Mit freundlichen Grüßen