Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg

Antrag nach dem IZG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den am 08.01.2013 geschlossene Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Ernst & Young Real Estate GmbH über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg

Personenbezogene Daten im Vertrag können Sie schwärzen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2016
  • Frist
    16. Mai 2017
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den am 08.01.2013 ge…
An Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg [#18008]
Datum
6. Oktober 2016 15:43
An
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den am 08.01.2013 geschlossene Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Ernst & Young Real Estate GmbH über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg Personenbezogene Daten im Vertrag können Sie schwärzen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Antrag auf Informationszug…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Betreff
Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Antrag auf Informationszugang nach IZG LSA
Datum
7. Oktober 2016 15:54
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, gemäß § 8 Abs. 1 IZG LSA habe ich heute die Ernst & Young Real Estate GmbH um Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten. Eine Entscheidung über Ihren Antrag kann ich erst treffen, wenn mir diese Stellungnahme vorliegt oder innerhalb eines Monats keine Stellungnahme abgegeben wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Antrag auf Information…
An Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Antrag auf Informationszugang nach IZG LSA [#18008]
Datum
5. Dezember 2016 14:12
An
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> hat sich Ernst&Young inzwischen zu meiner IFG-Anfrage #18008 gemeldet? Können Sie schon abschätzen, wann ich mit einer Antwort rechnen kann? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Betreff
Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Ihr Antrag auf Informationszugang nach IZG LSA
Datum
5. Dezember 2016 15:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, die Fa. Ernst & Young Real Estate GmbH hat am 11.11.2016 eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag abgegeben. Am 15.11.2016 wurde die Fa. Ernst & Young Real Estate GmbH aufgefordert, ihr Votum zu begründen bzw. näher zu erläutern. Sobald mit die erforderlichen Informationen vorliegen, werde ich über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Betreff
Vertrag über die Evaluierung des Betriebes der JVA Burg als PPP-Projekt vom 08.01.2013; Ihr Antrag auf Informationszugang nach IZG LSA
Datum
17. Januar 2017 14:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ich übersende Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang vorab zur Kenntnis. Das Original des Bescheides wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Bescheid vom 17.01.2017 über Ihren Antrag auf Informationszugang betreffend den Vertrag vom 08.01.2013 über die Ev…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Betreff
Bescheid vom 17.01.2017 über Ihren Antrag auf Informationszugang betreffend den Vertrag vom 08.01.2013 über die Evaluierung des Betriebs der JVA Burg als PPP-Projekt
Datum
21. Februar 2017 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, entsprechend dem nunmehr rechtskräftigen Bescheid vom 17.01.2017 gebe ich Ihnen hiermit den Vertrag vom 08.01.2013 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Ernst Young Real Estate GmbH über die Evaluierung des Betriebs der JVA Burg, Madel 100, als PPP-Projekt bekannt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass am 22.10.2012 neben der Ernst Young Real Estate GmbH auch noch 7 andere Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid vom 17.01.2017 über Ihren Antrag auf Informationszugang betreffend den Vertrag vom 08.01.2013 über di…
An Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid vom 17.01.2017 über Ihren Antrag auf Informationszugang betreffend den Vertrag vom 08.01.2013 über die Evaluierung des Betriebs der JVA Burg als PPP-Projekt [#18008]
Datum
25. Februar 2017 01:13
An
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Arbeit und das umsichtige Drittbeteiligungsverfahren! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Informationszugang Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag hat der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmana…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
15. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag hat der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Ihnen am 1 7.0 1 .20 1 8 den Vertrag vom 08.01.2013 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Ernst & Young Real Estate GmbH (EY) bekanntgegeben. Da Belange des Vertragspartners EY berührt sind, wurden einige Daten und Vertragsbestandteile unkenntlich gemacht. Gemäß § 10 Abs. 1 und 3 IZG LSA wurden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Bescheid vom 1 7.01.2017 ist rechtskräftig. Dementsprechend sind nunmehr die Kosten des o.g. Verfahrens festzusetzen und zu erheben: 1 . Für den Bescheid über eingeschränkte Gewährung des Informationszugangs durch Bekanntgabe des o. g. Vertrages wird eine Gebühr in Höhe von 710,00 € erhoben. 2. Bitte zahlen Sie den Betrag von 710,00 € bis zum 19.03.2018 unter dem angegebenen Verwendungszweck auf das folgende [Konto] Begründung: Rechtsgrundlage des Gebührenbescheides ist § 10 Abs. 1 und 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) i. V. m. Teil A Nr. 1 der Anlage zu § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO). Teil A Nr. 1 der Anlage zu § 1 der IZG KostVO verweist auf § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA). Danach ist die Gebühr nach dem angefallenen Zeitaufwand zu bemessen. Zu der Bearbeitung Ihres Antrages gehörten unter anderem die Auswertung des o. g. Vertrages im Hinblick auf Rechte und schutzwürdige Interessen der Vertragsparteien und Dritter, die Beteiligung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, die Anhörung der Ernst & Young Real Estate GmbH sowie die rechtliche Prüfung, Entscheidungstindung und die Gewährung des Informationszugangs in der Ihnen bekannten Form. Insgesamt war der zuständige Bedienstete mindestens 10 Arbeitsstunden mit der Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IZG LSA befasst. Der befasste Beamte ist als Volljurist in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Landesbeamtengesetzes eingruppiert. Für ihn ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 AIIGO LSA ein Stundensatz von 71 Euro zugrunde zu legen. Daraus ergibt sich eine Gebühr nach dem angefallenen Zeitaufwand in Höhe von 710 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 2013-206 in 39104 Magdeburg erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG LSA. Die bisherige Korresp…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008]
Datum
20. Februar 2018 14:33
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG LSA. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18008 Mich hat mit reichtlicher Verspätung ein Kostenbescheid des Landesbetriebs erreicht. Ich möchte Sie bitten, u.a. Folgendes zu prüfen: - Ob ein Kostenbescheid 13 Monate nach Auskunftserteilung noch durchzusetzen ist - Ob tatsächlich nur Klage gegen Bescheid möglich ist und nicht Widerspruch - Ob die Gebühr von 710 Euro angemessen ist und - ob die Änderung der Kostenregelung im Mai Auswirkungen auf den Bescheid haben könnte Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Zeichen: 141.3 Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf den Kostenbescheid für meinen IZG-Antrag habe…
An Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008]
Datum
20. Februar 2018 14:36
An
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 141.3 Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf den Kostenbescheid für meinen IZG-Antrag habe ich den Landesdatenschutzbeuaftragten um Vermittlung gebeten. Ich gehe u.a. davon aus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist. Daher möchte ich Sie bitten, zunächst auf die Vermittlung des Beauftragten zu warten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich gehe davon aus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung zu dem Kostenbescheid vom 15.02.…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008]
Datum
20. Februar 2018 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich gehe davon aus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung zu dem Kostenbescheid vom 15.02.2018 richtig ist. Gemäß § 8a Abs. 1 Satz und Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AG VwGO LSA) entfällt ein Vorverfahren gemäß § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil im vorliegenden Fall die nächsthöhere Behörde eine oberste Landesbehörde ist und kein Ausnahmetatbestand gemäß § 8a Absatz 1 Satz 2 AG VwGO LSA vorliegt. Somit ist die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hier der richtige Rechtsbehelf gegen den Kostenbescheid. Natürlich ist es Ihnen unbenommen, den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung zu bitten. Ihre Bitte hat jedoch für die Vollstreckbarkeit des Bescheides keine aufschiebende Wirkung. Frist für die Zahlung des festgesetzten Betrages bleibt der 19. März 2018. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde mich dennoch freuen, wenn Sie im Si…
An Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008]
Datum
20. Februar 2018 15:50
An
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde mich dennoch freuen, wenn Sie im Sinne einer bürgerfreundlichen Auslegung des Gesetzes auf die Vermittlung - die ich nunmehr eingeschaltet habe - warten könnten. Laut Anwendungshinweisen zum IZG LSA gelten die "Sonderregelungen des § 9 Abs. 3 auch für isolierte Kostenentscheidungen nach § 10 IZG LSA." Ich habe mich vor 13 Monaten sehr über Ihre Bearbeitung meines IZG-Antrags gefreut. Jetzt gehe ich davon aus, dass es auch in Ihren Sinne ist, wenn die Verwaltungsgerichte nicht unnötig zusätzlich belastet werden. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, natürlich werde ich die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten abwarten. B…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008]
Datum
20. Februar 2018 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, natürlich werde ich die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten abwarten. Beste Grüße
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Informationszugang Sehr geehrter Herr Semsrott, der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
3. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) hatte am 15.02.20 18 gegen Sie persönlich einen Kostenbescheid in Höhe von 710,00 Euro erlassen. 1. Der Kostenbescheid gegenüber Ihnen persönlich vom 15.02.2018 wurde heute zurückgenommen, weil in ihm ein falscher oder bzw. unklar bezeichneter Adressat benannt war. Richtiger Kostenschuldner ist die Open Knowledge Foundation Deutschland e. V (OKFD). 2. Es ergeht hiermit gegenüber der OKFD ein neuer Kostenbescheid in gleicher Höhe. Auf Ihren Antrag im Namen der OKFD hatte der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) der OKFD am 17.01.2018 den Vertrag vom 08.01.2013 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Ernst & Young Real Estate GmbH (EY) bekanntgegeben. Da Belange des Vertragspartners EY berührt sind, wurden einige Daten und Vertragsbestandteile unkenntlich gemacht. Gemäß § 10 Abs. 1 und 3 IZG LSA wurden dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Bescheid vom 17.01.2017 ist rechtskräftig. Dementsprechend sind nunmehr die Kosten des o.g. Verfahrens festzusetzen und zu erheben: 1. Für den Bescheid über eingeschränkte Gewährung des Informationszugangs durch Bekanntgabe des o. g. Vertrages wird eine Gebühr in Höhe von 710,00 € erhoben. 2. Bitte zahlen Sie den Betrag von 710,00 € bis zum 04.01.2019 unter dem angegebenen Verwendungszweck auf das folgende Konto: Begründung: Rechtsgrundlage des Gebührenbescheides ist § 10 Abs. 1 und 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) i. V. m. Teil A Nr. 1 der Anlage zu § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO). Teil A Nr. 1 der Anlage zu § 1 der IZG KostVO verweist auf § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA). Danach ist die Gebühr nach dem angefallenen Zeitaufwand zu bemessen. Zu der Bearbeitung des Antrages gehörten unter anderem die Auswertung des o. g. Vertrages im Hinblick auf Rechte und schutzwürdige Interessen der Vertragsparteien und Dritter, die Beteiligung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, die Anhörung der Ernst & Young Real Estate GmbH sowie die rechtliche Prüfung, Entscheidungstindung und die Gewährung des Informationszugangs in der Ihnen bekannten Form. Insgesamt war der zuständige Bedienstete mindestens 10 Arbeitsstunden mit der Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IZG LSA befasst. Der befasste Beamte ist als Volljurist in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Landesbeamtengesetzes eingruppiert. Für ihn ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 AIIGO LSA ein Stundensatz von 71 Euro zugrunde zu legen. Daraus ergibt sich eine Gebühr nach dem angefallenen Zeitaufwand in Höhe von 710 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 2013-206 in 39104 Magdeburg erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG. Die bisherige Korresponde…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008] [#18008]
Datum
21. Dezember 2018 20:12
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18008 Der Landesbetrieb sendet jetzt eine Kostenrechnung an die OKF. Die hat die Anfrage aber gar nicht gestellt, sondern ich. Außerdem ist die Rechtsbehelfsbelehrung abermals fehlerhaft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 18008.pdf - 2016-10-07_1-image001.gif - 2016-12-05_2-image001.jpg - 2016-12-05_2-image002.png - 2017-01-17_1-image001.jpg - 2017-01-17_1-image002.png - 2017-01-17_1-IZGBescheidSemsrott.pdf - 2017-02-21_1-Angebotsaufforderungvom22.10.2012-EY.pdf - 2017-02-21_1-image001.jpg - 2017-02-21_1-image002.png - 2017-02-21_1-IZGBescheidSemsrott.pdf - 2017-02-21_1-Vertragvom08.01.2013-IZGStand29.12.2016.pdf - 2018-02-14_1-lsa-landesbetrieb.pdf - 2018-12-03_1-lsa-landesbetrieb-gebuehren.pdf Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrter Hennig, der Gebührenbescheid, den Sie der OKF bzw. mir am 3.12. zugesendet haben, ist falsch. Ich h…
An Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008] [#18008]
Datum
3. Januar 2019 13:18
An
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Hennig, der Gebührenbescheid, den Sie der OKF bzw. mir am 3.12. zugesendet haben, ist falsch. Ich habe die Anfragen nicht für den Verein gestellt. Ich bin für ihn nicht vertretungsberechtigt. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist zudem weiterhin falsch. Es müsste ein Widerspruchsverfahren geben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Gebührenbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt h…
Von
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
28. Mai 2019
Status
geschwärzt
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Sehr geehrter Herr Semsrott, der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt hatte am 03.12.2018 gegenüber der Open Knowledge Foundation e.V. einen Gebührenbescheid in Höhe von 710,00 € erlassen. Dieser Bescheid wurde heute mit gesondertem Bescheid gegenüber der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. aufgehoben, weil darin nicht der richtige Adressat bezeichnet worden war. Daher ergeht nunmehr der folgende neue Gebührenbescheid: 1. Aufgrund des Bescheides vom 17.01 .201 7 über die eingeschränkte Gewährung des Informationszugangs wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 € erhoben. 2. Bitte zahlen Sie den Betrag von 250,00 € bis zum 28.06.2019 unter dem angegebenen Verwendungszweck auf das folgende Konto. Begründung: 1. Grundlage des Gebührenbescheides ist der Bescheid über die Gewährung des von Informationszugangs vom 17.01.2017. Damals wurde Ihnen auf eigenen Antrag der Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Ernst & Young Real Estate GmbH über die Evaluierung des Betriebs der JVA Burg Madel als PPP-Projekt vom 08.01.2013 zur Kenntnis gegeben. Der Bescheid vom 17.01.2017 war an Sie persönlich gerichtet mit der Zustellanweisung "c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.". Dieses "c/o" dient im Geschäftsverkehr zur Benennung einer Zustelladresse, wenn der Empfänger keine eigene Anschrift hat oder diese nicht angeben möchte. Da Sie, Herr Semsrott, sowohl der Antragsteller als auch der Empfänger des IZG-Bescheides vom 17.01.2017 sind und dieser Bescheid bereits die Kostengrundentscheidung enthält (,,Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen.") muss der daraus folgende Gebührenbescheid ebenfalls an Sie persönlich adressiert sein. 2. Rechtsgrundlage dieses Gebührenbescheides ist § 10 Abs. 1 und 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) i. V. m. Teil A Nr. 1 der Anlage zu § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO). Teil A Nr. 1 der Anlage zu § 1 der IZG LSA KostVO verweist auf§ 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes SachsenAnhalt (AIIGO LSA), wonach die Gebühr nach dem angefallenen Zeitaufwand zu bemessen ist. Zu der Bearbeitung Ihres Antrages gehörten unter anderem die Auswertung des o. g. Vertrages im Hinblick auf Rechte und schutzwürdige Interessen der Vertragsparteien und Dritter, die Beteiligung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, die Anhörung der Ernst & Young Real Estate GmbH sowie die rechtliche Prüfung und die Gewährung des Informationszugangs in der Ihnen bekannten Form. Insgesamt war der zuständige Bedienstete mindestens 10 Arbeitsstunden mit der Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IZG LSA befasst. Der befasste Beamte ist als Volljurist in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Landesbeamtengesetzes eingruppiert. Für ihn ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 AIIGO LSA ein Stundensatz von 71 Euro zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich eine Gebühr nach dem angefallenen Zeitaufwand in Höhe von 710 Euro. Da dieser Betrag die Höchstgebühr für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2 i. V. m. 7 Abs. 3 IZG LSA gemäß Teil A Nr. 1 der IZG LSA KostVO überschreitet, kann die Gebühr jedoch höchstens 500 € betragen. 3. Eine Gebührenbefreiung nach § 2 Abs. 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde geprüft. Im Ergebnis liegen deren Voraussetzungen jedoch nicht vor: Nach Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt ist für die Gebührenbefreiung nach § 2 Abs. 2 VwKostG LSA maßgeblich, ob die Behörde mit der Gewährung des Informationszugangs ein eigenes- von ihr selbst zu wahrendes- öffentliches Interesse befriedigt habe. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahme, die in der Regel nur dann eingreift, wenn die Amtshandlung auch ohne Antrag vorzunehmen wäre. Im vorliegenden Fall wäre der Informationszugang in Form der Bekanntgabe des Vertrages vom 08.01.2013 ohne Ihren IZG-Antrag nicht gewährt worden. Auch eine Pflicht zur Veröffentlichung der Ihnen gewährten Informationen in einem elektronischen Informationsregister bestand (und besteht) nicht. Daher liegen die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für ein Absehen von der Gebührenerhebung- entgegen der Rechtsansicht des von Ihnen angerufenen Landesbeauftragten für den Datenschutz - nach § 2 Abs. 2 VwKostG LSA hier nicht vor. 4. Die sich aus Punkt 2 ergebende Gebühr für die Erteilung des Informationszugangs wird nach § 12 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA aus Billigkeitsgründen um die Hälfte ermäßigt. Dabei wurde berücksichtigt, dass Sie den Antrag nicht aus persönlichem oder wirtschaftlichem Interesse gestellt haben, sondern um die Öffentlichkeit über die Plattform fragdenstaat.de über von der Verwaltung abgeschlossene Beraterverträge und PPP-Projekte zu informieren und damit u. a. die sinnvolle Verwendung von Steuergeldern überprüfbar zu machen. Vor diesem Hintergrund erscheint es unbillig, die durch die Komplexität des Falles und durch noch nicht abschließend geklärte Zweifelsfragen entstandenen Verwaltungskosten einseitig Ihnen aufzuerlegen. Daher ist eine Ermäßigung der Gebühr um 50 % im vorliegenden Fall angemessen. Rechtsbehelfsbelehrung Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG. Die bisherige Korre…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Ernst & Young zur Erstellung des Gutachten zur JVA Burg“ [#18008] [#18008]
Datum
21. Juni 2019 18:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
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Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18008 Das ist inzwischen der dritte Kostenbescheid des Landesbetriebs. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihn prüfen könnten. Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob fast drei Jahre nach der Anfrage tatsächlich noch Kosten in Rechnung gestellt werden können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 18008.pdf - 2016-10-07_1-image001.gif - 2016-12-05_2-image001.jpg - 2016-12-05_2-image002.png - 2017-01-17_1-image001.jpg - 2017-01-17_1-image002.png - 2017-01-17_1-IZGBescheidSemsrott.pdf - 2017-02-21_1-Angebotsaufforderungvom22.10.2012-EY.pdf - 2017-02-21_1-image001.jpg - 2017-02-21_1-image002.png - 2017-02-21_1-IZGBescheidSemsrott.pdf - 2017-02-21_1-Vertragvom08.01.2013-IZGStand29.12.2016.pdf - 2018-02-14_1-lsa-landesbetrieb.pdf - 2018-12-03_1-lsa-landesbetrieb-gebuehren.pdf - 2019-05-28_1-landesbetrieb-kosten.pdf Anfragenr: 18008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>