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Anfrage: Einsatz von Polizeibefugnissen

Soweit möglich bitte nachfolgende Daten ab dem Jahr 2017, aufgeschlüsselt nach einzelnen Einsätzen, oder wenigstens die Gesamtzahl.

1. Alle Einsätze sogennanter 'intelligenter Videoüberwachung', also Videoüberwachung in Kombination mit automatisierter Auswertung.
2. Alle Einsätze von Telekommunikationsüberwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
3. Alle verhängten Kontaktverbote.
4. Alle verhängten Aufenthaltsverbote.
5. Alle Einsätze von Granaten oder Explosivmitteln.
6. Alle Einsätze von elektronischer Aufenthaltsüberwachung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Soweit möglich b…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Einsatz von Polizeibefugnissen [#180080]
Datum
11. Februar 2020 16:58
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Soweit möglich bitte nachfolgende Daten ab dem Jahr 2017, aufgeschlüsselt nach einzelnen Einsätzen, oder wenigstens die Gesamtzahl. 1. Alle Einsätze sogennanter 'intelligenter Videoüberwachung', also Videoüberwachung in Kombination mit automatisierter Auswertung. 2. Alle Einsätze von Telekommunikationsüberwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung. 3. Alle verhängten Kontaktverbote. 4. Alle verhängten Aufenthaltsverbote. 5. Alle Einsätze von Granaten oder Explosivmitteln. 6. Alle Einsätze von elektronischer Aufenthaltsüberwachung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180080/upload/b1e94cbce10b68c93c403481f662a1dbb5836db2/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr <Information-entfernt> bitte beachten Sie die Anlage. Jonas Seyfried _______________________________ M…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage: Einsatz von Polizeibefugnissen [#180080]
Datum
11. März 2020 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> bitte beachten Sie die Anlage. Jonas Seyfried _______________________________ Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg - Landespolizeipräsidium - Referat 32 (Kriminalitätsbekämpfung, Prävention und Kriminologie) Willy-Brandt-Straße 41 D - 70173 Stuttgart Durchwahl: +49 (0)711 / 231-3958 Telefax: +49 (0)711 / 231-5555 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter https://im.baden-wuerttemberg.de/datenschutz
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