Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

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Auskunft: "Wer ist Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?"
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Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung und zusätzlich um eine postalische Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -------------------…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO? [#180206]
Datum
12. Februar 2020 12:34
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Auskunft: "Wer ist Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?" ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung und zusätzlich um eine postalische Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mit…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
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Betreff
AW: Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO? [#180206]
Datum
14. März 2020 07:29
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?“ vom 12.02.2020 (#180206) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Verstöße gegen die Auskunftspfiicht entsprechend der einschlägigen Normen zu Ihrem Geschäftsmodell zu gehören scheinen und Ihr Geschäftsführer Anfragen offenbar systematisch reagiert, ist Ihnen eine kurze Frist zu setzen. Ich erwarte Ihre Antwort, die elektronisch erfolgen kann, daher bis Mittwoch, 18.03.2020 EIngang hier. Nach fruchtlosem Ablauf diesre Frist behalte ich mir vor, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?“ [#180206] [#180206]
Datum
17. März 2020 17:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180206 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180206.pdf Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mit…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?“ [#180206] [#180206] # 25-720-1/001 II#0331 [#180206]
Datum
25. März 2020 13:55
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?“ vom 12.02.2020 (#180206) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hinweis: Aufgrund Ihres Verhaltens der Nichtauskunft habe ich in der Zwischenzeit den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331
Datum
25. März 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich erlaube mir, Sie auf die Entscheidung vom 21.02.2020 zum Aktenzeichen IFG 2 - 8/2020, welche mit Postzustellungsurkunde am 18.03.2020 zugestellt wurde, hinzuweisen. Daher bitte ich Sie, von gleichlautenden Erinnerungen abzusehen und erlaube mir den weiteren Hinweis, dass ich weitere Anfragen in dieser Sache unbeantwortet lasse. Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich über die Bescheidung Ihrer Anträge informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 [#180206] Sehr geehrteAntragstel…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 [#180206]
Datum
25. März 2020 14:36
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, aus der sich ergibt, dass Sie aufgrund der getroffenen Maßnahmen gegen Ihre Nichtauskunft eine gewisse Nervosität an den Tag zu legen beginnen. Ihre Einlassungen werden stets von zwei individuellen Personen unterzeichnet. Die gesetzlichen Vorgaben gebieten es jedoch, stets erkennen zu lassen, wer individuell für Handlungen, insbesondere Handlungen öffentlicher Einrichtungen, verantwortlich ist. Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, hierher mitzuteilen, wer von Ihnen für die Entscheidung vom 21.02.2020 zum Aktenzeichen IFG 2 – 8/2020 und die E-Mail vom 25. März 2020 14:04 individuell verantwortlich zeichnet. Das Recht auf die Auskunft des Verantwortlichen ist begründet. Es begründet sich aus der Tatsache, dass im Falle einen ggf. zu stellenden Strafantrages wegen des möglichen Tatbestandes eines Verstoßes gegen das BDSG sowie gegen die DSGVO der dafür Verantwortliche zu identifizieren sein muss. Da Sie selbst von einer ″Bescheidung der Anträge″ sprechen, sind hiergegen Rechtsmittel möglich, von denen vorliegend ggf. Gebrauch gemacht wird. Jeder Bescheid muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Dies ist bei der von Ihnen selbst behaupteten Bescheidung nicht der Fall. Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie im Zusammenhang mit o.g. Anfrage die aktuelle Korrespondenz zu beachte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?“ [#180206] [#180206]
Datum
25. März 2020 14:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie im Zusammenhang mit o.g. Anfrage die aktuelle Korrespondenz zu beachten, insbesondere die Ankündigung der nicht zu individualisierenden Verantwortlichen des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg, "weitere Anfragen in dieser Sache unbeantwortet [zu] lasse[n]". Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180206 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180206.pdf - 2020-03-23_1-28543_2020.pdf Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 [#180206]_Anfrage Individualisierung…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 [#180206]_Anfrage Individualisierung_24_IFG_2020_03_25_Identifizierung_Datenschutzbeauftragter_JC_FK_#183373
Datum
25. März 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ihrem eigenen Vorbringen ist der geführte Schriftverkehr von zwei (2) individualisierten Personen unterzeichnet. Ihnen sind demnach die Handelnden bereits nach Ihrem eigenen Vortrag bekannt, sodass sich weitere Angaben erübrigen. Der weitere Hinweis, dem Bescheid vom 21.02.2020 zum Aktenzeichen IFG 2 – 8/2020 sei eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht zu entnehmen, geht insoweit fehl, als dass selbige unmittelbar der Unterschrift folgt. Soweit Sie mit weiterer E-Mail heutigen Tages um "Identifizierung des oder der verantwortlichen Datenschutzbeauftragten im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg [#183373]" bitten, verweise ich Sie auf die Angaben zum anliegenden Link: https://www.berlin.de/jobcenter-friedrichshain-kreuzberg/allgemeine-seiten/artikel.375773.php und erlaube mir bereits vorab den Hinweis, dass gem. Erwägungsgrund 58 der Datenschutzgrundverordnung die Information in elektronischer Form, beispielsweise auf einer Website, bereitgestellt werden können, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Bitte beachten Sie zudem künftig, etwaige Anfragen zwecks einer Zuordnung derselben zumindest durch Wiedergabe Ihres Namens in der Schlussformel der Anfrage zu schließen. Ich habe gem. Erwägungsgrund 64 der Datenschutzgrundverordnung die Identität einer auskunftsuchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 [#180206]_Anfrage Individualisie…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2-8-IFG-2020_03_25_IFG-Anfragen_2.Erinnerung_[#180206] # 25-720-1-001 II#0331 [#180206]_Anfrage Individualisierung_24_IFG_2020_03_25_Identifizierung_Datenschutzbeauftragter_JC_FK_#183373 [#180206]
Datum
25. März 2020 18:12
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst darf ich feststellen, dass Sie wortbrüchig geworden sind: Noch vor wenigen Stunden teilten Sie mit: ″Daher bitte ich Sie, von gleichlautenden Erinnerungen abzusehen und erlaube mir den weiteren Hinweis, dass ich weitere Anfragen in dieser Sache unbeantwortet lasse.″ Offenbar bewegt die erzeugte Öffentlichkeit und der steigende Druck auf Ihr Haus in dieser Sache Sie nun doch noch dazu, innerhalb weniger Stunden zu reagieren, wenngleich bisher kein Informationsgehalt in Ihren Ausführungen erkennbar ist. Es bleibt zu hoffen, dass Sie diese Strategie der Nichtinformation nicht auch für die zahlreichen derzeit offenen Anfragen auf Zugang zu amtlichen Informationen an Ihr Haus fortführen, bei denen Sie bisher die Bearbeitungsfrist teils monatelang[!] überzogen haben und bei denen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeschaltet werden musste. Gleichzeitig fällt in Ihren Ausführungen auf, dass Ihr Haus sich aus seinen Pflichten zur Auskunftserteilung mit immer lächerlicher wirkenden Ausreden herauszuwinden sucht: Mein Hinweis, dass die Einlassungen des Datenschutzbeauftragten Ihres Hauses stets von ″zwei individuellen Personen″ unterzeichnet werden, bezieht sich selbstverständlich darauf, dass es eben ZWEI Personen sind und eine Zuordnung der Verantwortlichkeit zu den jeweiligen Einlassungen somit verunmöglicht wird. Möglicherweise gehört diese an den Tag gelegte Strategie zum Geschäftsmodell Ihres Hauses. Möglicherweise möchte sich Ihr Haus auch nicht entblöden, vorzugeben, selbst einfachste Sachverhalte nicht verstehen zu wollen. Teilen Sie mir daher bitte für jede einzelne bisher von Ihrem Hause in o.a. Angelegenheit getätigte Einlassung mit, welche Einzelperson, also Sie, Herr Jurk, Ihre Kollegin Baselt, oder wer sonst für die bisherigen Einlassungen des Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg jeweils final verantwortlich sind/ist. Die Rechtsgrundlage auf Nennung des jeweils einzeln Verantwortlichen wurde Ihnen bereits dargelegt. Die begründet sich aus der Tatsache, dass im Falle einen ggf. zu stellenden Strafantrages wegen des möglichen Tatbestandes eines Verstoßes Ihres Hauses gegen das BDSG sowie gegen die DSGVO der dafür Verantwortliche eindeutig zu identifizieren sein muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie im Zusammenhang mit o.g. Anfrage die aktuelle Korrespondenz zu beachte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenträger der Bußgelder bei Verstößen von Mitarbeitenden des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO?“ [#180206] [#180206]
Datum
25. März 2020 18:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie im Zusammenhang mit o.g. Anfrage die aktuelle Korrespondenz zu beachten: https://fragdenstaat.de/a/180206 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180206.pdf - 2020-03-23_1-28543_2020.pdf Anfragenr: 180206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180206

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720-1/001 II#0331 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720-1/001 II#0331
Datum
14. Mai 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720-1/001 II#0331 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen