Verkehrsrechtliche Anordnung - Benutzungspflicht(en) Kasinostraße

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) bezüglich der Radwegebenutzungspflichten (Zeichen 237, 240 und 241) im gesamten Verlauf der Kasinostraße sowie die Anordnungen zu Freigaben von Gehwegen (239 mit Zusatzzeichen) im selben Bereich zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir die verkehrsrechtliche(n) Anordnu…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung - Benutzungspflicht(en) Kasinostraße [#180207]
Datum
12. Februar 2020 12:45
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) bezüglich der Radwegebenutzungspflichten (Zeichen 237, 240 und 241) im gesamten Verlauf der Kasinostraße sowie die Anordnungen zu Freigaben von Gehwegen (239 mit Zusatzzeichen) im selben Bereich zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 180207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180207 Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung - Benutzung…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung - Benutzungspflicht(en) Kasinostraße [#180207]
Datum
17. Oktober 2020 11:53
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung - Benutzungspflicht(en) Kasinostraße“ vom 12.02.2020 (#180207) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 218 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 180207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180207/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.014 Sehr geehrter Herr Voeth, zunächst bitten wir Sie die verzögerte …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung - Benutzungspflicht(en) Kasinostraße [#180207]
Datum
4. Juni 2021 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.014 Sehr geehrter Herr Voeth, zunächst bitten wir Sie die verzögerte Rückmeldung zu Ihrem Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) zu entschuldigen. Leider ist Ihre Anfrage über "FragDenStaat" nicht bei uns angekommen. Wir haben nun Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die von Ihnen angeforderten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Die Begründung lautet wie folgt: Wir stimmen mit Ihnen voll und ganz überein, wie bereits in unserer Antwort (21.02.2020) zur Berliner Allee mitgeteilt, dass der Verkehr mit erheblichen Umwelteinwirkungen verbunden und dass der Fuß- und Radverkehr umweltfreundlich ist. Ob und wie eine Strecke als Fuß- und/oder Radweg zu nutzen ist bzw. genutzt werden kann, ergibt sich jedoch aus den entsprechenden Verkehrszeichen. Die Anordnungen entfalten durch ihre Umsetzung Außenwirkung über die Verkehrszeichen als Allgemeinverfügungen. Die den Verkehrszeichen zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten indes keine darüberhinausgehenden Umweltinformationen, die unter das HUIG fallen könnten. Daher kann die Beantwortung Ihres Antrags den Verkehrszeichen entnommen werden, ohne dass es darüber hinaus der diesen zugrundeliegenden Anordnungen bedarf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu den an der hier gegenständlichen Stelle aufgestellten Verkehrszeichen keine Informationen geben. Wir verweisen insofern nach § 3 Abs. 2 Satz 4 HUIG darauf, dass die entsprechenden Zeichen ohne weiteres vor Ort (Kasinostraße) in Augenschein genommen werden können. Kommen Sie bei weiteren Rückfragen gerne auch direkt auf uns zu. Freundliche Grüße