Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Handlungskatalog

im "Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein" auf der Seite 147 heißt es:

"Nun beginnt die Umsetzungsphase: Alle Ressorts und die Staatskanzlei haben jeweils für sich einen Handlungskatalog aufgestellt und setzen diesen jetzt Schritt für Schritt um."

Bitte übersenden Sie mir den entsprechenden Handlungskatalog für die Abteilung Abteilung III 3: Schulgestaltung und Schulaufsicht allgemein und berufsbildende Schulen, Förderzentren, Qualitätssicherung.

Vielen Dank

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  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im "Land…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Handlungskatalog [#180211]
Datum
12. Februar 2020 13:12
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im "Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein" auf der Seite 147 heißt es: "Nun beginnt die Umsetzungsphase: Alle Ressorts und die Staatskanzlei haben jeweils für sich einen Handlungskatalog aufgestellt und setzen diesen jetzt Schritt für Schritt um." Bitte übersenden Sie mir den entsprechenden Handlungskatalog für die Abteilung Abteilung III 3: Schulgestaltung und Schulaufsicht allgemein und berufsbildende Schulen, Förderzentren, Qualitätssicherung. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180211 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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