Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags zur Legalisierung von Cannabis

Bitte nehmen Sie Stellung zum Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bezüglich der Fragestellung "Legalisierung von Cannabis - Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten in ausgewählten Ländern", vom 21.11.2019, zu finden hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/675688/4ba9aed6de8e9633685a1cdc2d823525/WD-9-072-19-pdf-data.pdf
Begründen Sie weiterhin, wie die Aufrechterhaltung der derzeitigen, repressiven Politik in Bezug auf Cannabis mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, trotz der offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit des Verbotes von Cannabis, in Einklang zu bringen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nehmen Sie St…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags zur Legalisierung von Cannabis [#180242]
Datum
12. Februar 2020 17:25
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nehmen Sie Stellung zum Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bezüglich der Fragestellung "Legalisierung von Cannabis - Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten in ausgewählten Ländern", vom 21.11.2019, zu finden hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/675688/4ba9aed6de8e9633685a1cdc2d823525/WD-9-072-19-pdf-data.pdf Begründen Sie weiterhin, wie die Aufrechterhaltung der derzeitigen, repressiven Politik in Bezug auf Cannabis mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, trotz der offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit des Verbotes von Cannabis, in Einklang zu bringen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180242
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags zur Legalisierung von Cannabis [#180242]
Datum
14. Februar 2020 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags zur Legalisierung von Cannabis [#180242]
Datum
17. Februar 2020 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen