Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde

Anfrage an: Landkreis Börde

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ermöglicht eine Vielzahl von Antragsmöglichkeiten (z.B. Post, Fax, E-Mail oder Telefonisch).
Gibt es diesbezüglich im Landratsamt Börde und seinen untergeordneten Dezernaten, Ämtern etc. Einschränkungen die bestimmte Antragsformen nach dem VIG (wie bspw. E-Mail) diskriminiert bzw. nicht zulässt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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Johannes Eduard Voß
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das V…
An Landkreis Börde Details
Von
Johannes Eduard Voß
Betreff
Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
13. Februar 2020 10:00
An
Landkreis Börde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ermöglicht eine Vielzahl von Antragsmöglichkeiten (z.B. Post, Fax, E-Mail oder Telefonisch). Gibt es diesbezüglich im Landratsamt Börde und seinen untergeordneten Dezernaten, Ämtern etc. Einschränkungen die bestimmte Antragsformen nach dem VIG (wie bspw. E-Mail) diskriminiert bzw. nicht zulässt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 180287 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Johannes Eduard Voß
Landkreis Börde
Achtung !!! Bitte beachten / @landkreis-boerde.de ist die neue Maildomain des Landkreises Börde !!! Ihre Mail wur…
Von
Landkreis Börde
Betreff
auto-reply zu Ihrer email : Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
13. Februar 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Achtung !!! Bitte beachten / @landkreis-boerde.de ist die neue Maildomain des Landkreises Börde !!! Ihre Mail wurde an das gewünschte Postfach zugestellt. Ab sofort ist die Kreisverwaltung unter einer neuen Maildomain erreichbar. Bitte ändern Sie den Eintrag in Ihrem Adressbuch / in Ihren Mailverteilern. Die neue Domain: @landkreis-boerde.de (<<E-Mail-Adresse>>) Der bei Ihnen registrierte Empfänger „vor dem @“ behält seine Gültigkeit. Beispiel / die neue allgemeine Mailadresse der Kreisverwaltung: <<E-Mail-Adresse>> (bisher <<E-Mail-Adresse>>) Wie die Internetdomain verweist die Maildomain nun auf den amtlich korrekten Kreisnamen „Landkreis Börde“. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Landkreis Börde
Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang nachfolgender Anfrage. Eine Antw…
Von
Landkreis Börde
Betreff
Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
14. Februar 2020 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang nachfolgender Anfrage. Eine Antwort darauf erhalten Sie fristgemäß innerhalb eines Monats bis spätestens 13. März 2020. Ihre Anfrage: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ermöglicht eine Vielzahl von Antragsmöglichkeiten (z.B. Post, Fax, E-Mail oder Telefonisch). Gibt es diesbezüglich im Landratsamt Börde und seinen untergeordneten Dezernaten, Ämtern etc. Einschränkungen die bestimmte Antragsformen nach dem VIG (wie bspw. E-Mail) diskriminiert bzw. nicht zulässt?" Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +++ [geschwärzt]! +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Hinweis: Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Landkreis Börde
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ensprechend Ihrer E-Mail vom 13. Februar 2020 erhalten Sie wunschgemäß nach dem …
Von
Landkreis Börde
Betreff
Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
26. Februar 2020 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ensprechend Ihrer E-Mail vom 13. Februar 2020 erhalten Sie wunschgemäß nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt fristgerecht eine Antwort (siehe Anhang). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] behördlicher Beauftragter für Datenschutz, Informationssicherheit und Informationsfreiheit +++ [geschwärzt]! +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Johannes Eduard Voß
Widerspruch zum Schreiben vom 26.02.2020 Zeichen: 00.06.00 Sehr geehrte [geschwärzt], Nach Ihrer Antwort vom 26.…
An Landkreis Börde Details
Von
Johannes Eduard Voß
Betreff
AW: Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
3. März 2020 21:46
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Widerspruch zum Schreiben vom 26.02.2020 Zeichen: 00.06.00 Sehr geehrte [geschwärzt], Nach Ihrer Antwort vom 26.02.2020 bleibt für mich festzustellen, dass Sie meine Frage bzgl. ob es eine Diskriminierung einzelner Antragsformen gibt, (also per E-Mail und Telefon) zugestimmt haben. Dies begründen Sie mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im speziellen §3a VwVfG. Diese von Ihnen dargelegte Argumentation ist unschlüssig und gesetzeswidrig. Sie fordern in Ihren Ausführungen, dass ein Antrag ein Mindestmaß an Form gewahrt werden solle. §4 VIG spricht hierbei nur vom Namen und Anschrift. Eine Unterschrift ist nicht nötig und eine willkürliche Hinzufügung Ihrerseits. Nach dem Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt findet sich unter der angegeben Quelle (https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-service/informationsrechte-im-ueberblick/vig/) folgendes Zitat: „Der Antrag auf Informationen ist formlos möglich (mündlich, Telefon, E-Mail oder Fax). Er sollte möglichst konkrete Angaben über die gewünschten Informationen enthalten, welche Auskunft gewollt ist oder welche detaillierten Daten; außerdem soll er Name und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers enthalten. Eine Begründung des Antrages ist nicht erforderlich.“ Danach ist auch Ihre Ausführung falsch, dass eine Unterschrift notwendig ist, da diese mündlich, per Telefon oder Email schlecht abgegeben werden kann. Wie kommt der Landkreis Börde zu dem Schluss, dass nur eine Auskunft bei Antrag in schriftlicher Form mit Unterschrift gültig ist? Gibt es hier ein Rechtsgutachten oder Anweisung von Führungspersönlichkeiten im Landkreis Börde die dies festgelegt haben? Wieso funktioniert Deutschlandweit das Beantragen nach Informationen in den verschiedenen Formen (mündlich, Telefon, E-Mail oder Fax) und im Landkreis Börde ist man der Meinung es anders zu Handhaben. Aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus den Grundrechten folgt ein Anspruch des Bürgers auf einen effektiven Zugang zur Verwaltung. In §2 E-Government-Gesetz (EGovG) ist jede Behörde verpflichtet einen entsprechenden Zugang, wie in §3a VwVfG, zu eröffnen. Des Weiteren regelt §3a VwVfG eigentlich nur die Möglichkeiten der Übermittlung elektronischer Dokumente im Verwaltungsverfahren, die Antragsstellung ist damit nicht gemeint. Bereits vor der Einführung der Vorschrift war die elektronische Kommunikation entsprechend dem Grundsatz der Nichtförmlichkeit der Verwaltung zulässig, sofern keine Formerfordernisse gestellt wurden. Bitte nennen Sie mir daher den Zeitpunkt, ab dem die Umsetzung des EGovG, insbesondere die Eröffnung eines Zugangs zur Übermittlung elektronischer Dokumente nach §3a VwVfG abgeschlossen ist. Außerdem hoffe ich, dass der Landkreis Börde mir bestätigen kann, dass nun Anträge auf Information in jedweder Form (mündlich, Telefon, E-Mail oder Fax) nach VIG, IZG LSA oder UIG LSA beantwortet werden oder mir einen Zeitpunkt nennen kann ab dem dies der Fall ist. Abschließend ist es für mich dann unklar, warum überhaupt auf meinen Antrag per E-Mail vom 13.02.2020 geantwortet wurde, wenn er doch nach Ihren Schreiben vom 26.02.2020 unzulässig war. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 180287 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Johannes Eduard Voß [geschwärzt] [geschwärzt]
Johannes Eduard Voß
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich bisher keine Empfangsbestätigung von meinen Schreiben vom 3. März …
An Landkreis Börde Details
Von
Johannes Eduard Voß
Betreff
AW: Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
19. März 2020 10:31
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich bisher keine Empfangsbestätigung von meinen Schreiben vom 3. März 2020 erhalten. Bitte senden Sie mir diese zu. Andernfalls sende ich Ihnen gerne meinen Widerspruch zu Ihrer Antwort vom 26.02.2020 erneut zu. Bitte teilen Sie mir auch die Frist zur Beantwortung des Widerspruchs mit. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 180287 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landkreis Börde
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens. Ich habe den Vorgang z…
Von
Landkreis Börde
Betreff
Re: AW: Antragsmöglichkeiten nach VIG im LK Börde [#180287]
Datum
23. März 2020 15:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens. Ich habe den Vorgang zur gemeinsamen Bearbeitung an unsere Justiziare übergeben. Leider arbeite ich derzeit im Homeoffice, so dass eine Kommunikation nur telefonisch erfolgen kann und im Moment wichtigere Entscheidungen von Bedeutung sind. An der Rechtsauffassung des Landkreises Börde ändert sich jedoch nichts. Das Wort "Diskriminierung" ist in einer öffentlichen Verwaltung nicht bekannt. Hier werden weder Personen, noch Verfahren zur Kommunikation diskriminiert. Sie erhielten bereits von Herrn Dr. Thurmann eine Antwort zu Ihrer Frage zum E-Goverment-Gesetz. Dem kann ich nichts hinzufügen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] > > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +++ [geschwärzt]! +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]