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Auftragsvergabe für eine Kampagne zur Erhöhung der Reichweite

Auf dem Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 wurde mitgeteilt, dass der Auftrag für die lang angekündigte bundesweite Kampagne zur Erhöhung der Reichweite vergeben wurde.
Ich beantrage die Übersendung der Ausschreibungsunterlagen und der Unterlagen über die Vergabe des Auftrags.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf dem Bürger*inne…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftragsvergabe für eine Kampagne zur Erhöhung der Reichweite [#180302]
Datum
13. Februar 2020 11:39
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 wurde mitgeteilt, dass der Auftrag für die lang angekündigte bundesweite Kampagne zur Erhöhung der Reichweite vergeben wurde. Ich beantrage die Übersendung der Ausschreibungsunterlagen und der Unterlagen über die Vergabe des Auftrags.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180302 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Februar 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Februar 2020 - Auftragsvergabe für eine Kampagne zur Erhöhung der Reichweite [#180302]
Datum
13. März 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Februar 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Bezug auf die bundesweite Kampagne zur Erhöhung der Reichweite um Übersendung der Ausschreibungsunterlagen und der Unterlagen über die Vergabe des Auftrags. Anbei übersende ich Ihnen - wie von Ihnen beantragt per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG - die beantragten Unterlagen zu dem Vorhaben "Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit des BfE und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Standortauswahl: Unterstützung bei der Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung von Info-Aktionen zum Thema Endlagersuche" . _Hinweise zum Datenschutz_: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. _Rechtsbehelfsbelehrung_: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der Formblätter. Es ist erstaunlich, dass Sie dafür wi…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Februar 2020 - Auftragsvergabe für eine Kampagne zur Erhöhung der Reichweite [#180302]
Datum
13. März 2020 10:26
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der Formblätter. Es ist erstaunlich, dass Sie dafür wieder genau einen Monat Bearbeitungszeit benötigten. Mit der Zusendung der unausgefüllten Formblätter haben Sie aber nicht meinen Antrag auf Unterlagen zur Vergabe des Auftrags erfüllt. Hiermit beantrage ich nochmals konkret den Vertrag zwischen BaSE und der Auftragnehmerin. Ich hoffe, Sie benötigen dazu nicht wieder einen ganzen Monat Bearbeitungszeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180302

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. März 2020 bitten Sie, anknüpfend an Ihren Antrag vom 13. Februar…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 13. März 2020 - Auftragsvergabe für eine Kampagne zur Erhöhung der Reichweite [#180302]
Datum
9. April 2020 19:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. März 2020 bitten Sie, anknüpfend an Ihren Antrag vom 13. Februar 2020, in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Bezug auf die bundesweite Kampagne zur Erhöhung der Reichweite um Übersendung des diesbezüglich abgeschlossenen Vertrages zwischen dem BASE und der bezuschlagten Auftragnehmerin. Anbei übersende ich Ihnen - in entsprechender Anwendung der von Ihnen zu Ihrem Antrag vom 13. Februar 2020 gewünschten Informationsbereitstellungsform wiederum per E-Mail - die beantragte Unterlage zu dem Vorhaben "Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit des BfE und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Standortauswahl: Unterstützung bei der Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung von Info-Aktionen zum Thema Endlagersuche". Die zugehörige Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) habe ich Ihnen bereits mit Email vom 13. März 2020 zur Verfügung gestellt, hierauf wird insoweit verwiesen. In dem Ihnen übersendeten Dokument wurden personenbezogene Daten im Sinne von § 5 Abs. 1 IFG geschwärzt, da das Informationsinteresse des Antragstellers insoweit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Träger der personenbezogenen Daten nicht überwiegt und keine Einwilligung vorliegt. Weiterhin wurden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 6 S. 2 IFG geschwärzt, da eine ein Einwilligung insoweit ebenfalls nicht vorliegt. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen