Kontrollbericht zu öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh
60549

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh [#180340]
Datum
13. Februar 2020 19:48
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh 60549 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180340 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ä…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh [#180340]
Datum
19. März 2020 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 13.02.2020 und teilen Ihnen mit, dass wir Ihr…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh [#180340]
Datum
11. September 2020 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 13.02.2020 und teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Begründung: Gemäß § 4 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen auf welche Informationen er gerichtet ist. Es befinden sich auf dem Gelände des Flughafens mehrere Betriebskantinen der Airport Cater Service GmbH. Ihr Antrag lässt nicht erkennen, welche Kantine Sie genau meinen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen. (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche gegen die Ablehnung meines Antrags. Ich hatte in meiner Anfrage kla…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh [#180340]
Datum
13. September 2020 13:55
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche gegen die Ablehnung meines Antrags. Ich hatte in meiner Anfrage klar bezug auf die Betriebskantine im Terminal 1 des Flughafens bezug genommen. Andere Betriebskantinen die dort von ACS betrieben werden gibt es nicht. Ich bitte weiterhin um die ursprünglich angeforderten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180340/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Mitteilung vom 13.09.2020 haben wir Ihre Anfrage nochmals geprüft. …
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu öffentliche Betriebskantine Terminal 1 Airport Cater Service Gmbh [#180340]
Datum
17. September 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Mitteilung vom 13.09.2020 haben wir Ihre Anfrage nochmals geprüft. Die von Ihnen angefragte Kantine wurde gefunden, Ihr Antrag wird daher bearbeitet. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen