Rektoratssitzung am 10.09.19

das Protokoll der Rektoratssitzung am 10.09.19

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rektoratssitzung am 10.09.19 [#180378]
Datum
14. Februar 2020 11:27
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der Rektoratssitzung am 10.09.19
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180378
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
IFG-Anfrage zum Protokoll der Rektoratssitzung vom 10.09.2019 Mein Zeichen: 318/20 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
IFG-Anfrage zum Protokoll der Rektoratssitzung vom 10.09.2019
Datum
13. März 2020 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
902,3 KB
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 318/20 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den angehängten Bescheid. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rektoratssitzung am 10.09.19“ [#180378] [#180378]
Datum
17. März 2020 16:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG,). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180378 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Selbst wenn die Rektoratssitzung als vertrauliche Beratung bewertet wird, so ist nicht der gesamte Protokollinhalt vor Einsicht geschützt. Erfasst werden vielmehr nur die eigentlichen Beratungs- und Abwägungsvorgänge, also der Beratungsverlauf selbst mit den streitigen oder einvernehmlichen Äußerungen der Sitzungsteilnehmer*innen zum Sachverhalt einschließlich ihrer Bewertung desselben, nicht aber die Tagesordnungspunkte, die den Beratungen zugrundeliegenden Sachinformationen (Beratungsgegenstände und -grundlagen) sowie die Beratungsergebnisse,. Vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. September 2006 - 8 A 2190/04 Auf Ergebnisse von Protokollen vertraulicher Beratungen, deren Verfahren abgeschlossen ist, besteht nach §7 Abs. 3 IFG NRW Informationsanspruch. Unter Betrachtung dieser Punkte möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob Informationsanspruch auf (Teile) des Protokoll der Rekotoratssitzung besteht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180378.pdf - 2020-03-13_1-D48-20.pdf - 2020-03-13_1-smime.p7s Anfragenr: 180378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180378
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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