Leerstehende Häuser Pankow

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

- Unterlagen zur Auflistung von leerstehender Häuser, sog. Geisterhäuser, im Bezirk Pankow

Laut Tagesspiegel gibt es ~70 in Berlin (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/pankow-ordnet-zwangssanierung-an-erstmals-geisterhaus-in-berlin-beschlagnahmt/25505656.html)

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  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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Johannes Filter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Leerstehende Häuser Pankow [#180417]
Datum
14. Februar 2020 19:50
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Auflistung von leerstehender Häuser, sog. Geisterhäuser, im Bezirk Pankow Laut Tagesspiegel gibt es ~70 in Berlin (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/pankow-ordnet-zwangssanierung-an-erstmals-geisterhaus-in-berlin-beschlagnahmt/25505656.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 180417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180417 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bezirksamt Pankow
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Pankow
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
836,8 KB