Hilfemail

A. Die an General Veit weitergeleitete anonyme „Hilfemail“ (Der SPIEGEL Nr. 7/ 8.2.2020, S. 31) aus der BWI GmbH, die sich mit der Auftragsvergabe an die McKinsey-Tochter Orphoz beschäftigt.

B. Die an General Veit gesendeten „Infopakete“ aus der BWI GmbH

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ich verweise auf das öffentliche Interesse an diesem Fall.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: A. Die an General V…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hilfemail [#180462]
Datum
15. Februar 2020 08:56
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
A. Die an General Veit weitergeleitete anonyme „Hilfemail“ (Der SPIEGEL Nr. 7/ 8.2.2020, S. 31) aus der BWI GmbH, die sich mit der Auftragsvergabe an die McKinsey-Tochter Orphoz beschäftigt. B. Die an General Veit gesendeten „Infopakete“ aus der BWI GmbH Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Ich verweise auf das öffentliche Interesse an diesem Fall.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180462 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfemail“ vom 15.02.2020 (#180462) wurde von Ih…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hilfemail [#180462]
Datum
24. März 2020 18:45
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfemail“ vom 15.02.2020 (#180462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Wenn Sie wegen der Covid-19-Pandemie für die Bearbeitung mehr Zeit benötigen, ist das kein Problem. Bitte informieren Sie mich trotzdem über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180462
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfemail“ vom 15.02.2020 (#180462) wurde von Ih…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hilfemail [#180462]
Datum
9. April 2020 16:20
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfemail“ vom 15.02.2020 (#180462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180462
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in auch diese Anfrage nach dem Informationsfreih…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.02.2020; hier: Hilfemail [#180462]
Datum
15. April 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in auch diese Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist hier leider nicht bekannt. Ich möchte Sie bitten, Ihre Anfrage nochmals direkt an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in vielleicht liegt hier ein technischer Fehler auf Seite…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.02.2020; hier: Hilfemail [#180462]
Datum
15. April 2020 16:24
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in vielleicht liegt hier ein technischer Fehler auf Seiten von fragdenstaat.de vor - ich werde mich dort einmal melden und diese E-Mail auch noch einmal über meine private E-Mail versenden. Ist denn meine andere E-Mail zur Auftragsvergabe an Orphoz vom 25. März angekommen? Anbei meine ursprüngliche Anfrage: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: A. Die an General Veit weitergeleitete anonyme „Hilfemail“ (Der SPIEGEL Nr. 7/ 8.2.2020, S. 31) aus der BWI GmbH, die sich mit der Auftragsvergabe an die McKinsey-Tochter Orphoz beschäftigt. B. Die an General Veit gesendeten „Infopakete“ aus der BWI GmbH Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Ich verweise auf das öffentliche Interesse an diesem Fall. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180462/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180462
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige, dass alle von Ihnen an <<…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 15.02.2020; hier: Hilfemail [#180462]
Datum
17. April 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige, dass alle von Ihnen an <<E-Mail-Adresse>> versandten Nachrichten hier eingegangen sind. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen den Bescheid vora…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.04.2020; hier: Hilfemail [#180462]
Datum
13. Mai 2020 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-08) Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen den Bescheid vorab zur Kenntnis. Das Original wird Ihnen per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen