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Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG

1. Eine Auflistung aller Termine, Meetings und Gespräche

a) der Ministerin und der Leitungsebene des Ministeriums sowie
b) der Stabstelle Digitale Bildungsplattform und eventueller Vorgänger

seit Mai 2016 zum Themenbereich Digitale Bildungsplattform, Lehrer E-Mail, Schüler E-Mail, Lernmanagement-Software, Schulcloud, das Pilotprojekt Messenger, zu diesen Themen dazugehörigem Identitätsmanagement und vergleichbaren Themenbereichen mit Vertretern externen Unternehmen, externer Berater, Verbandsvertrtetern, Herstellern, Diensteanbietern, Lieferanten, Bietern, Anbietern entsprechender Produkte, Kontroll- und Aufsichtsbehörden und ähnlichem.

Bitte geben Sie jeweils die beteiligten Unternehmen, Verbände, Hersteller usw. aus Punkt 1 an. Bei extrernen Beratern geben Sie bitte die fachlichen Schwerpunkte dieser (auch bezogen auf einzelne Produkte, Hersteller oder Dienstleister) an. Bitte geben Sie jeweils die Anzahl der Teilnehmer und ihre Funktion (z.B. Geschäftsführer, Vertriebsmitarbeiter, …) in der jeweiligen Organisation an, soweit bekannt.

2. Eine Auflistung aller Aktenvermerke, Stellungnahmen, Vorlagen, Entscheidungshilfen, Präsentationen, Protokollen usw. zu den unter 1. genannten Terminen mitsamt Aktenzeichen.

3. Eine Auflistung aller von den Teilnehmern übersandten Präsentationen, Stellungnahmen, Konzepte, Berichte und sonstigen Dokumenten zu den unter 1. genannten Terminen mitsamt Aktenzeichen.

4. Eine Auflistung aller Ihnen vorliegenden Marktanalysen, Marktsondierungen oder ähnlichem zum Themenbereich Digitale Bildungsplattform, Lehrer E-Mail, Schüler E-Mail, Lernmanagement-Software, Schulcloud, Messenger, zu diesen Themen dazugehörigem Identitätsmanagement und vergleichbaren Themenbereichen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    18. März 2020
  • 23 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistung aller…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
17. Februar 2020 23:38
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung aller Termine, Meetings und Gespräche a) der Ministerin und der Leitungsebene des Ministeriums sowie b) der Stabstelle Digitale Bildungsplattform und eventueller Vorgänger seit Mai 2016 zum Themenbereich Digitale Bildungsplattform, Lehrer E-Mail, Schüler E-Mail, Lernmanagement-Software, Schulcloud, das Pilotprojekt Messenger, zu diesen Themen dazugehörigem Identitätsmanagement und vergleichbaren Themenbereichen mit Vertretern externen Unternehmen, externer Berater, Verbandsvertrtetern, Herstellern, Diensteanbietern, Lieferanten, Bietern, Anbietern entsprechender Produkte, Kontroll- und Aufsichtsbehörden und ähnlichem. Bitte geben Sie jeweils die beteiligten Unternehmen, Verbände, Hersteller usw. aus Punkt 1 an. Bei extrernen Beratern geben Sie bitte die fachlichen Schwerpunkte dieser (auch bezogen auf einzelne Produkte, Hersteller oder Dienstleister) an. Bitte geben Sie jeweils die Anzahl der Teilnehmer und ihre Funktion (z.B. Geschäftsführer, Vertriebsmitarbeiter, …) in der jeweiligen Organisation an, soweit bekannt. 2. Eine Auflistung aller Aktenvermerke, Stellungnahmen, Vorlagen, Entscheidungshilfen, Präsentationen, Protokollen usw. zu den unter 1. genannten Terminen mitsamt Aktenzeichen. 3. Eine Auflistung aller von den Teilnehmern übersandten Präsentationen, Stellungnahmen, Konzepte, Berichte und sonstigen Dokumenten zu den unter 1. genannten Terminen mitsamt Aktenzeichen. 4. Eine Auflistung aller Ihnen vorliegenden Marktanalysen, Marktsondierungen oder ähnlichem zum Themenbereich Digitale Bildungsplattform, Lehrer E-Mail, Schüler E-Mail, Lernmanagement-Software, Schulcloud, Messenger, zu diesen Themen dazugehörigem Identitätsmanagement und vergleichbaren Themenbereichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihnen gegebenenfalls Informationen und einen möglichen Gebührenbescheid übermitte…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
2. März 2020 18:32
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

image001.png
12,2 KB
image002.png
13,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihnen gegebenenfalls Informationen und einen möglichen Gebührenbescheid übermitteln zu können, nutzen Sie bitte für Ihren Antrag den Postweg oder einen elektronischen Kommunikationsweg mit Identitätsnachweis. Für den elektronischen Kommunikationsweg mit Identitätsnachweis ist das Kultusministerium über De-Mail unter folgender Adresse erreichbar: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Für den Postweg wählen Sie bitte eine Versandoption, die eine eindeutige Identifizierung des Absenders erlaubt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie einer Ant…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
5. März 2020 01:02
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie einer Antwort ausweichen wollen, sondern nur darauf bedacht sind, Ihre Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, vermute ich, dass Sie befürchten, dass Sie ohne eine klare Identifizierung meiner Person nicht antworten dürfen. Ich kann Sie beruhigen: Nach Angaben des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Baden-Württemberg wäre auch eine anonyme Anfrage möglich und kann auch über die Plattform "Fragen Sie den Staat" gestellt werden. Ich bitte Sie daher weiterhin darum, mir die angeforderten Unterlagen unverzüglich (§7 Abs. 7 LIFG) auf dem hier beschriebenen Weg zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüssen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Vorgehen entspricht dem in den Anwendungshinweisen des Innenministeriums Baden…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
5. März 2020 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Vorgehen entspricht dem in den Anwendungshinweisen des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (Punkt III. 7.) erläuterten Vorgehen. Diese Anwendungshinweise finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in Mit einer einfachen Suche konnte ich sowohl im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
10. März 2020 22:36
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in Mit einer einfachen Suche konnte ich sowohl im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Baden-Württemberg von 2016/2017 als auch 2018/2019 und in einer Präsentation des Beauftragten zum baden-württembergischen Informationsfreiheitsgesetz die klare Aussage finden, dass sogar anonyme Anträge möglich sind. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/04/Erster-T%C3%A4tigkeitsbericht-f%C3%BCr-die-Informationsfreiheit.pdf https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/02/2.-TB-Informationsfreiheit-Web.pdf https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/06/2019-06-06_Brink_IFG-Days-BW_Da-geht-noch-was.pdf Ich sehe keine rechtliche Verpflichtung, warum ich Ihnen einen Identitätsnachweis vorlegen sollte. Wie soll der aussehen? Sicherlich haben Sie nicht die Absicht, die Antwort damit zu verzögern. Deshalb bitte ich Sie nochmals, meine Frage so schnell wie möglich zu beantworten. Wenn Sie Probleme mit der Antwort haben, lassen Sie mich bitte wissen, welche Art von Problemen Sie haben. Dann kann ich die Frage gegebenenfalls einschränken oder anpassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in .
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württem…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
12. März 2020 18:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) verweist auf seiner Webseite unter der Rubrik Rechtsgrundlagen auf die von uns unten zitierten Anwendungshinweise des Innenministeriums, so dass wir uns daran gebunden fühlen. Wenn wir Ihrem Anliegen einer anonymen Antragstellung entsprechen würden, setzte dies unseres Erachtens eine Änderung des geltenden Rechts in Baden-Württemberg voraus. Wir bedauern, Ihrem Anliegen nicht in Ihrem Sinne entsprechen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in Sie können mich über die unten angegebene Postadresse kontaktieren, bitte geben Sie die Fal…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
17. März 2020 14:44
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in Sie können mich über die unten angegebene Postadresse kontaktieren, bitte geben Sie die Fallnummer #180721 an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstr. 109 10179 Berlin
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemb…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ [#180721] [#180721]
Datum
17. März 2020 14:54
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet, da eine Beantwortung auch ohne Angabe einer Postanschrift möglich sein muss. Dies entspricht Ihren Publikationen und auch den Aussagen von Herrn Brink auf den IFG-Days 2019 in Stuttgart. Das Ministerium bezieht sich ebenfalls auf eine Publikation, die auf Ihrer Website veröffentlicht ist und behauptet ohne Grund, dass eine Beantwortung der Anfrage ausschließlich an eine Postadresse (und womöglich unter Verifikation des Antragstellers) erfolgen kann. Ich habe Grund zur Annahme, dass das Ministerium die Anfrage mit schadenfeinigen Gründen ablehnen will, um ein bekanntwerden der angefragten Dokumente oder einer entsprechenden Antwort zu verhindern. Daher möchte ich Sie bitten, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg darauf hinzuweisen, dass auch eine Nutzung des Portals Frag-den-Staat.de möglich ist und es keinen Grund für die Angabe einer Postadresse oder die Verifizierung des Antragstellers gibt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 180721.pdf - 2020-03-02_1-image001.png - 2020-03-02_1-image002.png Anfragenr: 180721 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in wir danken für die untenstehende Angabe der Postanschrift der << Adresse entfe…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
3. April 2020 18:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir danken für die untenstehende Angabe der Postanschrift der << Adresse entfernt >> Jetzt stellt sich für uns allerdings die Frage, ob Sie sich weiterhin in Ihrer Eigenschaft als natürliche Person oder in Vertretung des bezeichneten eingetragenen Vereins an uns wenden. Wir danken Ihnen vorab für diese Präzisierung. Die Verzögerung unserer hiesigen Rückantwort ist durch die aktuelle Krisensituation bedingt. Hierfür bitten wir um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in Dies ist für die Beantwortung der Frage unerheblich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
13. Mai 2020 20:17
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in Dies ist für die Beantwortung der Frage unerheblich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstr. 109 10179 Berlin
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht na…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
13. Mai 2020 20:18
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ vom 17.02.2020 (#180721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstr. 109 10179 Berlin
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr gerne möchten wir uns nochmals auf di…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
20. Mai 2020 18:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr gerne möchten wir uns nochmals auf die für uns maßgeblichen Anwendungshinweise des Innenministeriums zum Landesinformationsfreiheitsgesetz beziehen, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/07/Anwendungshinweise_LIFG.pdf Wir machen Sie auch gerne auf die einschlägige Passage in diesen Anwendungshinweisen aufmerksam: „Bei anonym gestellten Anträgen soll darauf hingewiesen werden, dass eine anonyme Bearbeitung nicht erfolgt, weil weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 1 (…)noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann.“ Deshalb bitten wir Sie nochmals, uns mitzuteilen, ob Sie ob Sie sich nun in Ihrer Eigenschaft als natürliche Person oder in Vertretung des bezeichneten eingetragenen Vereins an uns wenden. Leider ist uns mithin die Weitergabe von Informationen angesichts des Sachstands Ihrer Anfrage im jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. Beschwerde. Als Anlage …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Beschwerde vom 17. März 2020
Datum
18. Juni 2020 07:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
623,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. Beschwerde. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 [#180721] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 [#180721]
Datum
9. August 2020 21:37
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ vom 17.02.2020 (#180721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Sie wurden zwischenzeitllich auch vom Landesbeauftragten für Informationsfreiheit über die Gesetzeslage ausführlich informiert. Daher möchte ich Sie nochmals hölflich um die Beantwortung und Bearbeitung meiner Anfrage bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
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AW: Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 [#180721] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 [#180721]
Datum
16. August 2020 20:38
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ vom 17.02.2020 (#180721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 [#180721] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Beschwerde vom 17. März 2020 [#180721]
Datum
16. August 2020 20:38
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ vom 17.02.2020 (#180721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe vor mehreren Monaten einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG beim Mini…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ [#180721] [#180721]
Datum
21. August 2020 22:45
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe vor mehreren Monaten einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG beim Ministerium für Kultus und Sport eingereicht, siehe https://fragdenstaat.de/a/180721/ Meine Beschwerde bei Ihnen wird unter dem Aktenzeichen 0221.4-15 / 30 geführt. Trotz Ihrer Vermittlung und Ihrer Hinweise auf die Rechtslage stellt sich das Ministerium tot. Auf weitere Schreiben reagiert es nicht. Offensichtlich möchte das Ministerium die angefragten Unterlagen nicht herausgeben. Ich bitte um Mitteilung und Beratung, welche Möglichkeiten ich nun habe bzw. welche Möglichkeiten Sie haben, um das Kultusministerium dazu zu bewegen, seiner Pflicht nachzukommen. Es verwundert mich sehr, dass ein Ministerium einfach geltendes Recht ignoriert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180721.pdf - 2020-03-02_1-image001.png - 2020-03-02_1-image002.png - 2020-06-18_1-0221.4-15-30r2.pdf Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG“ [#180721] [#180721]
Datum
21. August 2020 22:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], solange Ihre Identität unbekannt oder zweifelhaft ist, müssten wir unseres Erachtens allein de…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Digitale Bildungsplattform, Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG [#180721]
Datum
3. November 2020 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], solange Ihre Identität unbekannt oder zweifelhaft ist, müssten wir unseres Erachtens allein deshalb von der Bearbeitung Ihres Antrags absehen. Jedenfalls aber liegen die von Ihnen begehrten Informationen in Form von Auflistungen bei uns nicht vor, so dass wir auch aus diesem Grund Ihrem Anliegen nicht entsprechen können. Gez. [geschwärzt] Bereichsleiter Digitale Bildungsplattform
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. August 2020
Datum
20. Januar 2021 09:44
Status
geschwärzt
739,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. August 2020 [#180721] Sehr geehrte Damen und Herren, da zwischenz…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. August 2020 [#180721]
Datum
31. März 2023 01:39
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da zwischenzeitlich eine andere Ministerin im Amt ist möchte ich nochmals freundlich nachfragen, ob Sie freiwillig Ihrer Pflicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nachkommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 180721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180721/
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