Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis

Anfrage an: Bundesnetzagentur

sämtliche aktuelle Standortbescheinigungen von Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche aktuel…
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Betreff
Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis [#18073]
Datum
13. Oktober 2016 10:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche aktuelle Standortbescheinigungen von Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten m…
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Betreff
AW: Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis [#18073]
Datum
5. Dezember 2016 11:15
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ vom 13.10.2016 (#18073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Dezember 2016
Status
Warte auf Antwort
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AW: #18073 [#18073] Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Antwortschreiben vom 13.12.2016 mit dem Zeichen 414-…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: #18073 [#18073]
Datum
27. Januar 2017 11:36
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Antwortschreiben vom 13.12.2016 mit dem Zeichen 414-3 4723 bitten Sie mich um eine Rückmeldung, ob die Anfrage, unter Übernahme der Kosten, aufrecht erhalten bleiben soll. Das lehne ich in dieser Form ab. Vielmehr möchte ich auf Ihre Argumentation eingehen und eine andere Lösung vorschlagen. Sie nennen datenschutzrechtliche Bestimmungen als Problem meiner Anfrage nachzukommen. Konkret schreiben Sie, dass nicht bekannt ist ob einzelne Mobilfunkanlagen von öffentlichen Bereichen erkennbar und für jedermann einsehbar sind. Auch wenn es schon in der Natur der Sache liegt, dass Mobilfunkanbieter ihre Sendeanlagen so exponiert wie möglich platzieren, und eine direkte Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger als bestmögliche Konstellation angesehen wird, und daher davon ausgegangen werden kann, dass im Prinzip alle Mobilfunksendeanlagen, vor allem in einem Flächenkreis, wie dem Rheingau-Taunus Kreis, gut sichtbar sein werden, möchte ich dennoch versuchen diese Bedenken auszuräumen. Gerne schlagen ich Ihnen daher vor Ihnen zu jeder Standortbescheinigungsnummer ein Bild, welches von einem öffentlichen Bereich (Gehwegen, Straßen, Plätzen usw.) aufgenommen wurde, zu übersenden. Damit sollten Ihre weiter genannten Schritte der Kontaktierung von Anbietern und etwaigen Privatpersonen hinfällig werden und der Herausgabe, der von mir beantragen Standortbescheinigungen, nichts mehr im Wege stehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob dieses Vorgehen für Sie akzeptabel wäre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: #18073 [#18073] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigung…
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Betreff
AW: AW: #18073 [#18073]
Datum
15. März 2017 11:05
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ vom 13.10.2016 (#18073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
WG: #18073 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten uns mitgeteilt, dass Sie uns Fotos senden wollten. Anhand diese…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: #18073
Datum
15. März 2017 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten uns mitgeteilt, dass Sie uns Fotos senden wollten. Anhand dieser Fotos können wir dann gerne prüfen, ob wir nach dem von Ihnen vorgeschlagene Verfahren vorgehen können. Dafür ist es ausreichend, wenn Sie uns exemplarisch ca. fünf Bilder senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: #18073 [#18073] Sehr geehrt<< Anrede >> gerne übersende ich Ihnen ein Sample an Fotos von Mob…
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Von
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Betreff
AW: WG: #18073 [#18073]
Datum
20. März 2017 10:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne übersende ich Ihnen ein Sample an Fotos von Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis. Ich habe mich dabei auf 5 beispielhafte Kategorien von Standorten beschränkt. 4 Stück in Taunusstein und einer in Niedernhausen, da zu dessen Kategorie in Taunusstein kein Standort vorhanden ist. Kategorien: - Auf dem Dach eines Wohnhauses - Auf dem Flachdach eines Unternehmens - Freistehender Mast hoch - Freistehender Mast niedrig - Auf dem Dach eines Hochhauses Da schon 2 Bilder das Größenlimit für Anhänge übersteigen würden biete ich Ihnen verschiedene Downloadlinks des Samples als .zip Datei an. Für Bilder aller Standorte des Rheingau-Taunus Kreises gälte es dann hier ein für Sie geeignetes Verfahren zu wählen, denn dafür würden auch solche Möglichkeiten vermutlich nicht mehr ausreichen. https://www.file-upload.net/download-12385939/Mobilfunksender_Sample.zip.html http://www.filehosting.at/file/details/650667/Mobilfunksender_Sample.zip http://filehorst.de/d/bufsFdlB https://mega.nz/#!I5UjXZAT!FpfCO3eKCqX0d6W3Jg3E_DU5i1OxUxPiusYCEqXq2DI Alle Links enthalten exakt die gleiche Datei, es bleibt also Ihnen überlassen einen auszuwählen. Zu jedem der Standorte liefere ich mindestens eine Porträtaufnahme, sowie eine Detailaufnahme der Antennen. Alle Bilder entstanden von öffentlichen Straßen oder Gehwegen, wenn gewünscht liefere ich gerne die Geo-Koordinaten, von welchen die Aufnahmen gemacht wurden. Exemplarisch dafür mal die, von der die beiden Bilder der Anlage auf dem Flachdach in Taunusstein-Hahn entstanden: 50.136329, 8.154256 Sie sind direkt in Google Maps Suchleiste kopierbar. Ich hoffe die Bilder zeigen deutlich genug, dass Mobilfunksendeanlagen in aller Regel sehr gut sichtbar positioniert sind - ja es sogar sein müssen. Sollte das Verfahren für Sie akzeptabel sein werde ich gerne weitere Fotos aus dem gesamten Rheingau-Taunus Kreis liefern, gesetzt den Fall Sie erachten das weiterhin als Notwendigkeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: WG: #18073 [#18073] Sehr geehrt<< Anrede >> nach nun genau 14 Tagen bitte ich Sie um eine kur…
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Betreff
AW: AW: WG: #18073 [#18073]
Datum
3. April 2017 15:44
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nach nun genau 14 Tagen bitte ich Sie um eine kurze Rückmeldung zu diesem Thema. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: WG: #18073 [#18073] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinig…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: WG: #18073 [#18073]
Datum
21. April 2017 11:58
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ vom 13.10.2016 (#18073) bitte ich abermals um eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen bezüglich der übersendeten Fotos vom 20.03.2017 und meiner bisher unbeantworteten Nachfrage diesbezüglich vom 03.04.2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ [#18073]
Datum
2. Mai 2017 12:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18073 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich die geforderten Fotos, wie vereinbart, geliefert habe und seither keinerlei Reaktion mehr seitens der Bundesnetzagentur erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-728/003 II#0107 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ [#18073]
Datum
30. Mai 2017 11:45
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-728/003 II#0107 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 02. Mai 2017 baten Sie mich um Vermittlung zu Ihrem Antrag auf Informationszugang bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Leider kann ich in Ihrer Angelegenheit nicht tätig werden, da sie den Zugang zu Umweltinformationen begehren. Umweltinformationen sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG u.a. solche Daten, die Strahlung und deren (wahrscheinliche) Auswirkung auf Umweltbestandteile festhalten. Hierunter fallen somit auch die Daten der Standortbescheinigung als Verfahren zur Begrenzung der elektromagnetische Strahlung. Bei Anträgen die nach dem UIG zu entscheiden sind hat die Bundesbeauftragte jedoch keine Ombudsfunktion wie im IFG. Ich kann deshalb die BNetzA leider nicht zur Stellungnahme auffordern und in Ihrem Fall vermittelnd tätig werden. Die Erweiterung der Ombudsfunktion wurde von der Bundesbeauftragten jedoch mehrfach gefordert (siehe z.B. 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit) Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten m…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ [#18073]
Datum
8. Juni 2017 13:52
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis“ vom 13.10.2016 (#18073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
AW: WG: #18073 [#18073] Sehr geehrtAntragsteller/in die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entsch…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: #18073 [#18073]
Datum
26. Juli 2017 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Wir haben zunächst Möglichkeiten gesucht, Ihrem Informationsanspruch nachzukommen. Es hat sich jetzt aber gezeigt, dass dies nicht in der gewünschten Form möglich ist. Wir haben versucht anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Bilder eine Standortzuordnung vorzunehmemen. 1. Standort Taunusstein Hahn, Schützenstraße An dieser Anschrift gibt es zwei Standorte, die STOB Nr. 190022, Anschrift 65232 Taunusstein Gemarkung Hahn, Flur 10, Flurstück 42. Für diesen Standort liegen keine elektronischen Standortdaten vor. Außerdem gibt es die STOB Nr. 190033, 65232 Taunusstein Gemarkung Hahn, Flur 10, Flurstück 33. Hier sind elektronische Daten verfügbar. 2. Niedernhausen, Lenzhahner Weg Im Lenzhahner Weg gibt es zwei Standorte, die STOB Nr. 190286 im LenzhahnerWeg 38 und die STOB Nr. 190461. Für beide Standorte liegen elektronische Standortdaten vor. In beiden Fällen handelt es sich um hohe Mehrfamilienhäuser. Eine eindeutige Zuordnung ist nicht einfach möglich. 3. Taunusstein, Erich Käsner Str. In der Erich Kästnerstr. gibt es die STOB Nr. 191368. Es liegen elektronischen Standortdaten vor. Der Lageplan und die Bauzeichnung unterscheiden sich deutlich von den vorgelegten Fotografien. 4. Taunusstein Bleidenstadt, Konrad Adenauer Str. In der Adenauer Str. 4 gibt es die STOB Nr. 191830. Es liegen elektronischen Standortdaten vor. Die Bauzeichnung hat Ähnlichkeit mit dem vorgelegten Foto, zeigt aber auch Abweichungen. Eine Überprüfung vorgelegter Bilder von zentraler Stelle ist nicht möglich. Ohne Ortskenntnis kann die Authentizität der vorgelegten Bilder in der Regel nicht überprüft werden. Aus diesem Grund
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: #18073 [#18073] Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Tau…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: #18073 [#18073]
Datum
26. Juli 2017 17:03
An
Bundesnetzagentur
Status
Standortbescheinigungen von allen Standorten mit Mobilfunksendeanlagen im Rheingau-Taunus Kreis Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort zu diesem Fall vom 26.07.2017. Leider scheint die Antwort unvollständig/abgeschnitten zu sein. Auf meiner Seite endet sie hier: "Eine Überprüfung vorgelegter Bilder von zentraler Stelle ist nicht möglich. Ohne Ortskenntnis kann die Authentizität der vorgelegten Bilder in der Regel nicht überprüft werden. Aus diesem Grund" Ich bitte Sie daher um eine erneute Übersendung der fehlenden Zeilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: WG: #18073 [#18073] Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihren Hinweis, hier nun die vollständige Antwort. …
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Betreff
AW: WG: #18073 [#18073]
Datum
27. Juli 2017 07:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihren Hinweis, hier nun die vollständige Antwort. die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Wir haben zunächst Möglichkeiten gesucht, Ihrem Informationsanspruch nachzukommen. Es hat sich jetzt aber gezeigt, dass dies nicht in der gewünschten Form möglich ist. Wir haben versucht anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Bilder eine Standortzuordnung vorzunehmen. 1. Standort Taunusstein Hahn, Schützenstraße An dieser Anschrift gibt es zwei Standorte, die STOB Nr. 190022, Anschrift 65232 Taunusstein Gemarkung Hahn, Flur 10, Flurstück 42. Außerdem gibt es noch die STOB Nr. 190033, 65232 Taunusstein Gemarkung Hahn, Flur 10, Flurstück 33. 2. Niedernhausen, Lenzhahner Weg Im Lenzhahner Weg gibt es zwei Standorte, die STOB Nr. 190286 im LenzhahnerWeg 38 und die STOB Nr. 190461. In beiden Fällen handelt es sich um hohe Mehrfamilienhäuser. Eine eindeutige Zuordnung ist nicht einfach möglich. 3. Taunusstein, Erich Käsner Str. In der Erich Kästnerstr. gibt es die STOB Nr. 191368. Der Lageplan und die Bauzeichnung unterscheiden sich deutlich von den vorgelegten Fotografien. 4. Taunusstein Bleidenstadt, Konrad Adenauer Str. In der Adenauer Str. 4 gibt es die STOB Nr. 191830. Die Bauzeichnung hat Ähnlichkeit mit dem vorgelegten Foto, zeigt aber auch Abweichungen. Die Überprüfung der vorgelegten Bilder von zentraler Stelle ist nicht möglich. Ohne Ortskenntnis kann die Authentizität der vorgelegten Bilder in der Regel nicht überprüft werden. Da Sie eine Kostenübernahme abgelehnt haben, können wir Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen