Zustandsbericht Brücke der Solidarität

Der aktuellste Zustandsbericht Brücke der Solidarität, hier insbesondere die Prognose der Lebenszeit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Zustandsbericht Brücke der Solidarität [#180751]
Datum
18. Februar 2020 11:52
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der aktuellste Zustandsbericht Brücke der Solidarität, hier insbesondere die Prognose der Lebenszeit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 180751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180751 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 18. Februar 2020 baten Sie gestützt auf das Gesetz über die Frei…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
WG: Zustandsbericht Brücke der Solidarität [#180751]
Datum
17. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 18. Februar 2020 baten Sie gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) um Übersendung des aktuellsten Zustandsberichts zur Brücke der Solidarität. Der aktuelle Prüfbericht ist dieser E-Mail beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> für die Übermittlung des Schadensberichtes danke ich Ihnen, allerdings geht …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Zustandsbericht Brücke der Solidarität [#180751]
Datum
20. März 2020 15:54
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> für die Übermittlung des Schadensberichtes danke ich Ihnen, allerdings geht aus diesem nicht die prognostizierte Lebenszeit der Brücke der Solidarität hervor. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 180751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180751

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzun…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
WG: AW: WG: Zustandsbericht Brücke der Solidarität [#180751]
Datum
23. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, nach der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV), beträgt die theoretische Nutzungsdauer von Stahlüberbauten 100 Jahre. Bei einem Baujahr 1950 läuft diese theoretische Nutzungsdauer für die Brücke der Solidarität 2050 ab. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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