Öffentlich zugängliche private Kontaktdaten von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) des Landes Rheinland-Pfalz betreibt unter
https://bks-portal.rlp.de
das "BKS-Portal.rlp - Portal für den Brand und Katastrophenschutz".

Hier gibt es einen öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) und einen geschlossenen Bereich, der angemeldeten Nutzern vorbehalten ist.

Anmeldedaten erhält nur, wer:
- Angehöriger einer Feuerwehr,
- Mitglied einer anerkannten Hilfsorganisation (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, THW, …) oder
- Mitarbeiter einer Behörde, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben in diesem Bereich betraut ist (Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Polizei, …)

Im öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) sind aktuell die privaten Kontaktdaten von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren für jedermann einsehbar.
Diese Kontaktdaten enthalten:
- Funktion innerhalb der Feuerwehr
- Vorname
- Nachname
- Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort)
- private Telefonnummer (Festnetz, Mobiltelefon)
- Email-Adresse

Siehe dazu z.B.:
https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_HG_09_2019.pdf
oder
https://www.bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_HG_2018.pdf
oder
https://www.bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_FF_VG_Hoehr-Grenzhausen.pdf
oder
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-zweibr%C3%BCcken-land

Meine Frage:

1) Ist es beabsichtigt, diese Daten im öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) verfügbar zu machen ?

2) Wäre es nicht sinnvoller, diese Daten nur angemeldeten Nutzern zugänglich zu machen ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ministerium d…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlich zugängliche private Kontaktdaten von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren [#180807]
Datum
18. Februar 2020 21:00
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) des Landes Rheinland-Pfalz betreibt unter https://bks-portal.rlp.de das "BKS-Portal.rlp - Portal für den Brand und Katastrophenschutz". Hier gibt es einen öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) und einen geschlossenen Bereich, der angemeldeten Nutzern vorbehalten ist. Anmeldedaten erhält nur, wer: - Angehöriger einer Feuerwehr, - Mitglied einer anerkannten Hilfsorganisation (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, THW, …) oder - Mitarbeiter einer Behörde, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben in diesem Bereich betraut ist (Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Polizei, …) Im öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) sind aktuell die privaten Kontaktdaten von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren für jedermann einsehbar. Diese Kontaktdaten enthalten: - Funktion innerhalb der Feuerwehr - Vorname - Nachname - Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort) - private Telefonnummer (Festnetz, Mobiltelefon) - Email-Adresse Siehe dazu z.B.: https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_HG_09_2019.pdf oder https://www.bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_HG_2018.pdf oder https://www.bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/Kontaktdaten_FF_VG_Hoehr-Grenzhausen.pdf oder https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-zweibr%C3%BCcken-land Meine Frage: 1) Ist es beabsichtigt, diese Daten im öffentlich zugänglichen Bereich (ohne Anmelden) verfügbar zu machen ? 2) Wäre es nicht sinnvoller, diese Daten nur angemeldeten Nutzern zugänglich zu machen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180807 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag auf Informationszugang an den Landesbeauftragten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang an den Landesbeauftragten
Datum
5. März 2020 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 [geschwärzt] Telefax: (06131) 208 [geschwärzt] Datum: 05.03.2020 Gesch.Z.: 4.04.20.010 Ihr Zeichen: [geschwärzt] Ihr Antrag auf Informationszugang an den Landesbeauftragten Ihre E-Mail vom 18.02.2020 Sehr [geschwärzt], Ihren Antrag auf Informationszugang vom 18.02.2020 lehne ich ab. Hierzu möchte ich folgendes ausführen: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist nicht der Betreiber des BKS-Portals für den Brand und Katastrophenschutz. Mir liegen daher keine Informationen zur Planung der zukünftigen Ausgestaltung des Portals vor. Ich empfehle Ihnen, Ihre Frage an das Minsterium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu richten. Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich direkt an das Innenmin…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlich zugängliche private Kontaktdaten von Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren [#180807]
Datum
5. März 2020 13:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich direkt an das Innenministerium wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180807