Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?

Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich. Ihre Tätigkeit Herr Stadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit , zur Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten für die Hauptstadt Berlin .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .? [#180823]
Datum
19. Februar 2020 08:31
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen konkreten Vorgängen, Akten ergibt als sich. Ihre Tätigkeit Herr Stadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit , zur Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten für die Hauptstadt Berlin .
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Die Anfrage #180823 ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .? [#180823]
Datum
19. Februar 2020 09:48
Status
Warte auf Antwort
Die Anfrage #180823 ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .? [#180823]
Datum
21. März 2020 07:23
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ vom 19.02.2020 (#180823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Warum wird so getrödelt bei Ihnen ? Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Für die vom Bundesinnenministerium erlassene Rechtsverordnung für die Erhebung von Auslagen und ihre Gebührenforderung fehle bereits eine Verfassung konforme Rechtsgrundlage Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ [#180823] [#180823]
Datum
21. März 2020 07:24
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180823 Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Für die vom Bundesinnenministerium erlassene Rechtsverordnung für die Erhebung von Auslagen und ihre Gebührenforderung fehle bereits eine Verfassung konforme Rechtsgrundlage Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180823.pdf Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ [#180823] [#180823]
Datum
21. März 2020 07:54
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ vom 19.02.2020 (#180823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Für die vom Bundesinnenministerium erlassene Rechtsverordnung für die Erhebung von Auslagen und ihre Gebührenforderung fehle bereits eine Verfassung konforme Rechtsgrundlage Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. März 2020 07:55
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: AW: Vermittlung bei Anfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ [#180823] [#180823]
Datum
23. März 2020 19:12
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ vom 19.02.2020 (#180823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein.“ (Matthäus 4,4; 5 Mose 8,3) Wer heute arm ist, gehört zu den Verworfenen. Armut ist nicht nur Entbehrung, sondern auch Demütigung. Vor allem bietet sie eines nicht mehr: den Aspekt des Aussteigens. Arme sind zwar gründlich ausgeschlossen, aber nicht aus der Gesellschaft selbst. Vielmehr sind sie den aktuellen Zwängen am meisten ausgeliefert. Gerade die, die liegengelassen wurden, werden nicht mehr losgelassen. Die am meisten Ausgeschlossenen sind die am meisten Eingeschlossenen. Im Alltag der Betroffenen gibt es keine Armutsgrenze. Sie erfahren Armut als Lebenslage des Mangels. Armut heißt nicht nur ein zu geringes Einkommen zu haben, sondern bedeutet einen Mangel an Möglichkeiten, um in den zentralen gesellschaftlichen Bereichen zumindest in einem Mindestausmaß teilhaben zu können. Wohnen, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Sozialkontakte, Bildung. Armut ist ein Mangel an Verwirklichungschancen eines Menschen, ein Verlust an substantiellen Freiheiten: doppelt so oft krank zu sein wie Nichtarme. Weniger Freunde und soziale Netze zur Verfügung zu haben. Die Vorstellung von Armen als gute, reine und nette Menschen führt zu einer verqueren Moralisierung des Sozialen mit den Folgen der Spaltung in "gute" und "böse". Der "würdige" Arme hat ein Kindergesicht, ist getroffen durch "Schicksal" und erweist sich dankbar gegenüber allem, was ihm zukommt. Der "unwürdige" Arme trägt Schuld, ist widerspenstig oder faul. Die Spaltung in "Würdige" und "Unwürdige" hat schon eine lange Tradition: Am Beginn der Neuzeit steht der Wunsch, dass die Obrigkeit dafür zu sorgen habe, dass die Armen verschwinden und die Armut unsichtbar werde. "Nur nichts verschwenden, am allerwenigsten an Arme, denn letztendlich sind diese selber Schuld an ihrem Los. Der Neuzeit, die das große Lob der Arbeit singt, wird der Arme verdächtig. Wenn jeder sein Glück seiner Leistung verdanken soll, wird der, der nicht leisten kann oder will, zum Außenseiter Armut und soziale digitale Ausgrenzung wahrnehmen, Diskriminierung reduzieren, zügig überwinden! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ [#180823] [#180823]
Datum
23. März 2020 19:15
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180823 Es braucht Mut SGB XII Leistungsträger , sich im Bereich mal grundlegende Fra­gen zu stellen – und es macht Mut, nach Antworten auch dort zu suchen. Täglich erfahrbar, aber nicht einfach sozialwissenschaftlich zu messen, sind Es gibt "eklatanten Widerspruch zwischen dem bekundeten Willen zur Armutsbekämpfung und dem, was an aktueller Politik unter dem Diktat der sozialen Treffsicherheit passiert. Untersuchungen , Fachtagungen, Workshops, Armut wird rauf und runter gemessen, diskutiert, skandalisiert, geleugnet, beschrieben., nur nicht wirklich wird daran gearbeitet, diese zu beseitigen ! Prozesse der politischen Beteiligung zeichnen sich ersteinmal sinnvoll dadurch aus, dass die anwaltschaftlich Tätigen nicht immer diejenigen zur Pas­sivität mit anhalten, deren Interessen sie- angeblich - mit vertreten. Anwälte von Betroffenen“ können nur dann im Ansatz beteiligungs­orientiert handeln, wenn sie auf der realen Basis tatsächlicher Erfahrungen von Betroffenen konsequent agieren Armut! Macht! Ohnmacht ! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180823.pdf Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ [#180823] [#180823]
Datum
24. März 2020 18:45
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180823 Sehr geehrte<Information-entfernt> es wird mit gebotenen Nachdruck darauf hingewiesen , dass derGesetzgeber mit dem Erlass des IFG das Grundrecht der Informationsfreiheit aktiviert habe Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ vom 19.02.2020 (#180823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Offensichtlich besteht keine Achtung vor dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin, es zeigt sich hier ungut dass deutsche Bezirksamtverteter Stadträte den Besitzstand des Amtsgeheimnisses offensichtlich nicht freiwillig aufgeben. Es besteht beim Bezirksstadtrat offensichtlich Interesse daran , dass die Verfahrensrechte des Informationsuchenden Bürgers spartanisch gehalten werden Die Bundesrepublik ist alsrepublikanisches Staatswesen (res publica =öffentliche Sache) vom Grundsatz der Öffentlichkeitgeprägt. In der Tat ordnet das Grundgesetz, soweites sich mit dem Zugang zu Informationen befasst,als Regel die Öffentlichkeit an. Dieser Grundsatzfolgt auch aus dem allgemeinen Öffentlichkeits-prinzip der Demokratie was von dem versteht der Sozialstadtrat eigenlich nicht? Notwendigist jedenfalls ist offensichtlich hier die Klarstellung, dass der Informationszugangsanspruch einklagbar ist. der allgemeine vorraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen verstoße gegen das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Auch und gerade laufende Verwaltungsvorgänge oder laufende Regierungsangelegenheiten sind grundsätzlich dem informationellen Zugriff anheim gegeben. Der Auffassung, die formelle Einstufung eines Dokuments als „ge-heim“ nach einer Verwaltungsvorschrift könne, als Begründung für die Verneinung des Informationszugangsanspruchs dienen, wird entgegengetreten. Es wird vielmehr dargelegt,dass die materiellen Gründe für die Einstufungeiner Unterlage beispielsweise als Verschlusssache angegeben werden müsse Die die Verfahrensfairness sei verletzt,wenn entweder dem Bürger zulässige Beweismittel (zur Verteidigung) vorenthaltenwerden oder seitens des Staates unzulässige Beweismittel eingebracht werden (können). Da es um die Freigabe von behördlichen Informationen geht, ist eigentlich keine Konstellation denkbar, wonach eine SGB XII Behörde sich auf den Grundsatz der Verfahrensfairness berufen kann,denn die Behörde kann sich relevanteInformationen immer im Wege der Amtshilfe beschaffen. Was den Schutz der Beratungen von Behördenangeht, so ist anzumerken, dass schon derunmittelbare Gesetzeszusammenhang (interna-tionale Verhandlungen) darauf hinweist, dass dem Beratungsgegenstand eine herausgehobene Bedeutung beigemessen sein muss. Im Übrigen gelten die zuvor vorgetragenen Überlegungen, wonach Beratungsgegenstand und -ergeb-nis nicht dem Ausnahmetatbestand unterliegen. Es muss klar herausgearbeitet werden, worindas (geschützte) Element des Meinungsaustausches besteht. Für Sachverständigengutachten des BMAS / Berechnungen als Beweismittel ist anzumerken, dass Gutachten einer eigenen Rückausnahmeunterfallen und deshalb nicht nur das Ergebnisdes Gutachtens zugänglich bleibt, sondern das ganze Gutachten, die gesamten internen Berechnungen Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180823.pdf Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ [#180823] [#180823]
Datum
24. März 2020 22:30
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ vom 19.02.2020 (#180823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sehr geehrte<Information-entfernt> es wird mit gebotenen Nachdruck darauf hingewiesen , dass derGesetzgeber mit dem Erlass des IFG das Grundrecht der Informationsfreiheit aktiviert habe Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadtrat Soziales Realisierung einer qualifizierten wissenschaftlichen Empirischen Analyse zur Höhe einer sozialen MindestsicherungHauptstadt Berlin .?“ vom 19.02.2020 (#180823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Offensichtlich besteht keine Achtung vor dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin, es zeigt sich hier ungut dass deutsche Bezirksamtverteter Stadträte den Besitzstand des Amtsgeheimnisses offensichtlich nicht freiwillig aufgeben. Es besteht beim Bezirksstadtrat offensichtlich Interesse daran , dass die Verfahrensrechte des Informationsuchenden Bürgers spartanisch gehalten werden Die Bundesrepublik ist alsrepublikanisches Staatswesen (res publica =öffentliche Sache) vom Grundsatz der Öffentlichkeitgeprägt. In der Tat ordnet das Grundgesetz, soweites sich mit dem Zugang zu Informationen befasst,als Regel die Öffentlichkeit an. Dieser Grundsatzfolgt auch aus dem allgemeinen Öffentlichkeits-prinzip der Demokratie was von dem versteht der Sozialstadtrat eigenlich nicht? Notwendig ist jedenfalls ist offensichtlich hier die Klarstellung, dass der Informationszugangsanspruch einklagbar ist. der allgemeine vorraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen verstoße gegen das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Auch und gerade laufende Verwaltungsvorgänge oder laufende Regierungsangelegenheiten sind grundsätzlich dem informationellen Zugriff anheim gegeben. Der Auffassung, die formelle Einstufung eines Dokuments als „ge-heim“ nach einer Verwaltungsvorschrift könne, als Begründung für die Verneinung des Informationszugangsanspruchs dienen, wird entgegengetreten. Es wird vielmehr dargelegt,dass die materiellen Gründe für die Einstufungeiner Unterlage beispielsweise als Verschlusssache angegeben werden müsse Die die Verfahrensfairness sei verletzt,wenn entweder dem Bürger zulässige Beweismittel (zur Verteidigung) vorenthaltenwerden oder seitens des Staates unzulässige Beweismittel eingebracht werden (können). Da es um die Freigabe von behördlichen Informationen geht, ist eigentlich keine Konstellation denkbar, wonach eine SGB XII Behörde sich auf den Grundsatz der Verfahrensfairness berufen kann,denn die Behörde kann sich relevanteInformationen immer im Wege der Amtshilfe beschaffen. Was den Schutz der Beratungen von Behördenangeht, so ist anzumerken, dass schon derunmittelbare Gesetzeszusammenhang (interna-tionale Verhandlungen) darauf hinweist, dass dem Beratungsgegenstand eine herausgehobene Bedeutung beigemessen sein muss. Im Übrigen gelten die zuvor vorgetragenen Überlegungen, wonach Beratungsgegenstand und -ergeb-nis nicht dem Ausnahmetatbestand unterliegen. Es muss klar herausgearbeitet werden, worindas (geschützte) Element des Meinungsaustausches besteht. Für Sachverständigengutachten des BMAS / Berechnungen als Beweismittel ist anzumerken, dass Gutachten einer eigenen Rückausnahmeunterfallen und deshalb nicht nur das Ergebnisdes Gutachtens zugänglich bleibt, sondern das ganze Gutachten, die gesamten internen Berechnungen Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180823
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.