Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet

Alle Dokumente, Gutachten, Sitzungsprotokolle, sowie Rechnungen betreffend der Ausschreibung "Analyse nicht-zertifizierter IT-Sicherheitselemente - Untersuchung einer JAVA Card mit FIDO U2F Applet", die gemäß Ihrer Liste unter [1] durchgeführt wurde.

[1]: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausschreibungen-durch-das-bsi-zeitraum-2010-heute/462030/anhang/20200214_Bescheid_ffentlAusschreibungen_geschwaerzt.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente, Gut…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
19. Februar 2020 15:10
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, Gutachten, Sitzungsprotokolle, sowie Rechnungen betreffend der Ausschreibung "Analyse nicht-zertifizierter IT-Sicherheitselemente - Untersuchung einer JAVA Card mit FIDO U2F Applet", die gemäß Ihrer Liste unter [1] durchgeführt wurde. [1]: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausschreibungen-durch-das-bsi-zeitraum-2010-heute/462030/anhang/20200214_Bescheid_ffentlAusschreibungen_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in von Ihrer untenstehenden IFG-Anfrage sind Informationen Dritter betroffen, die Betri…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
28. Februar 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in von Ihrer untenstehenden IFG-Anfrage sind Informationen Dritter betroffen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Aus diesem Grund müssen wir ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren einleiten und den Dritten um Zustimmung zur Herausgabe der Informationen bitten. Da dem Dritten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens eine Frist zur Stellungnahme von einem Monat eingeräumt wird, wird sich die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage dementsprechend verlängern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet“ vom 19.02…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
25. April 2020 08:57
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet“ vom 19.02.2020 (#180851) wurde von Ihnen nicht fristgerecht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
5. Mai 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Die verspätete Übersendung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Widerspruchsfrist zu Ihrem Bescheid vom 05.05.2020 zu meiner Informationsfreihei…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
8. Juni 2020 09:11
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Widerspruchsfrist zu Ihrem Bescheid vom 05.05.2020 zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet“ vom 19.02.2020 (#180851) ist abgelaufen. Die Entscheidung gegenüber dem Dritten müsste nun bestandskräftig sein. Bitte übersenden Sie mir umgehend die Dokumente zu meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in dass im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahren beteiligte Unternehmen hat Widerspruch…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Bescheid zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
12. Juni 2020 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in dass im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahren beteiligte Unternehmen hat Widerspruch gegen den Bescheid des BSI eingelegt. Da dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, kann der Informationszugang zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Ich werde Sie in den kommenden Tagen zum weiteren Vorgehen informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit Ihrer Mitteilung über den Widerspruch des beteiligten Unternehmens ist eine Woc…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
19. Juni 2020 11:44
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit Ihrer Mitteilung über den Widerspruch des beteiligten Unternehmens ist eine Woche vergangen, ohne dass ich die angekündigten Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten habe. Daher möchte ich Sie daran erinnern, mir diese Informationen zukommen zu lassen. Falls dies nicht umgehend möglich ist, präzisieren Sie bitte ihre zeitliche Angabe, bis wann ich mit diesen Informationen rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 75 S. 2 VwGO hat das BSI drei Monate zur Entscheidung über den Widerspruch. …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Bescheid zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
23. Juni 2020 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 75 S. 2 VwGO hat das BSI drei Monate zur Entscheidung über den Widerspruch. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Entscheidung über den Widerspruch nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen G…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
24. Juli 2020 12:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
526,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Gelegenheit der Stellungnahme. Sie beabsichtigen, den Bescheid v…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
30. Juli 2020 20:51
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Gelegenheit der Stellungnahme. Sie beabsichtigen, den Bescheid vom 05.05.2020 "teilweise" zurückzunehmen. Leider geben Sie nicht an, welche Teile von der Zurücknahme betroffen sein würden. Diese Information ist natürlich zentral für eine Stellungnahme meinerseits. Leider geben Sie ebenfalls nicht an, welche Rechte des Dritten durch die Entscheidung verletzt wurden. Auch diese Information wäre essentiell für eine Beurteilung des Sachverhalts. So bleibt mir nur eine allgemeine Einschätzung zu Ihrer Absicht der Zurücknahme des Bescheids: Ich bin der Überzeugung, dass der Anspruch meinerseits auf Zugang zu den angefragten Informationen berechtigt ist. Insofern bin ich im Allgemeinen *nicht* mit dem Erlass eines Abhilfebescheids sowie der Rücknahme des Bescheids vom 05.05.2020 einverstanden, da ich befürchte, dass im nächsten Schritt meine Anfrage mit Verweis auf Urheberrechte oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt werden soll. Allerdings bin ich natürlich mit den von Ihnen geplanten Maßnahmen einverstanden, wenn der Zweck ist, sensible Teile der angefragten Dokumente vor einer Herausgabe zu schwärzen. Insbesondere einer Schwärzung von personenbezogenen Daten stimme ich zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Stellungnahme zu Ihrer Absicht, den Bescheid vom 05.05.2020 teilweise zu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
31. August 2020 09:34
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seit meiner Stellungnahme zu Ihrer Absicht, den Bescheid vom 05.05.2020 teilweise zurückzunehmen, ist ein Monat vergangen. Leider habe ich seitdem keine Rückmeldung erhalten. Ich frage mich daher, wie der Bearbeitungsstand meiner Informationsfreiheitsanfrage ist. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid über die teilweise Rücknahme meines Besche…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
22. September 2020 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid über die teilweise Rücknahme meines Bescheids vom 05.05.2020. Der Informationszugang darf erst gewährt werden, wenn der Bescheid gegenüber dem Dritten rechtskräftig ist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie schon heute den gewünschten Informationszugang, da der beteiligte…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Informationszugang zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
8. Oktober 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie schon heute den gewünschten Informationszugang, da der beteiligte Dritte uns mitgeteilt hat, dass er auf seine Rechtsmittel verzichtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für das Übersenden des Abschlussberichts. Leider wurden die Schwärzungen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
10. Oktober 2020 12:01
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für das Übersenden des Abschlussberichts. Leider wurden die Schwärzungen so aggressiv vorgenommen, dass sie teilweise sinnentstellend sind. So ist z.B. die Schlussfolgerung in Kapitel 6, dass Implementierungen auf einem Sicherheitscontroller keine Garantie für die Sicherheit des Gesamtprodukts böten, nicht nachvollziehbar. Im nicht-geschwärzten Teil werden keine erfolgreichen Angriffe beschrieben. Vor dem Hintergrund, dass die Analyse nun über 4 Jahre alt ist, die Geschäftsgeheimnisse des JavaCard-Herstellers folglich noch älter sein müssen und Geschäftsgeheimnisse im Allgemeinen ihren vertraulichen Charakter nach fünf Jahre verlieren (EuGH - C-15/16 vom 19.06.2018), bitte ich Sie, zu prüfen, ob eine Entfernung der Schwärzungen möglich ist. Unabhängig davon geht aus dem Abschlussbericht hervor, dass es Anlagen zum Bericht gibt, die sie mir jedoch nicht übermittelt haben. Es fehlen mindestens die in Kap. 2.2 angesprochenen Messskripte sowie der in Kap 2.3 angesprochene Source-Code der 3 für die Analyse angefertigten Applets. Bitte senden Sie mir diese ebenfalls umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in sollte der Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft sein, haben Sie die Möglichkeit Wider…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Informationszugang zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
19. Oktober 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sollte der Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft sein, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss in Schriftform mit Unterschrift versehen hier im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beabsichtige nicht, Rechtsmittel gegen den von Ihrem Haus erlassenen Bescheid ei…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
23. Oktober 2020 10:32
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beabsichtige nicht, Rechtsmittel gegen den von Ihrem Haus erlassenen Bescheid einzulegen. Ich möchte Sie aber dazu auffordern, den Bescheid auch vollständig umzusetzen. Meine ursprüngliche IFG-Anfrage vom 19. Februar 2020 hat Zugang zu *allen* Dokumenten betreffend der Studie erbeten. Aus dem Bescheid geht nicht hervor, dass meinem Informationszugang für bestimmte Dokumente nicht entsprochen wird. Bisher habe ich lediglich einen unvollständigen Abschlussbericht erhalten. Daher erneuere ich meine Aufforderung: Bitte reichen Sie die fehlenden Dokumente nach. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die in Kap. 2.2 des Abschlussberichts angesprochenen Messskripte sowie der in Kap 2.3 des Abschlussberichts angesprochene Source-Code der drei für die Analyse angefertigten Applets, weiterhin Sitzungsprotokolle sowie Rechnungen im Zusammenhang mit der Studie. Bitte senden Sie mir diese Dokumente ebenfalls zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit meiner letzten Aufforderung zur Nachreichung der fehlenden Dokumente zu meiner …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
24. November 2020 13:05
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit meiner letzten Aufforderung zur Nachreichung der fehlenden Dokumente zu meiner IFG-Anfrage sind mehr als 4 Wochen vergangen. Daher möchte ich Sie erneut daran erinnern, den von Ihrem Hause erlassenen Bescheid auch vollständig umzusetzen. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 15.12.2020, um mir den Informationszugang zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid sowie die dazu übersandten Informationen kann im Nachgang nicht mehr ve…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Informationszugang zur IFG-Anfrage Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet [#180851]
Datum
24. November 2020 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid sowie die dazu übersandten Informationen kann im Nachgang nicht mehr verändert werden. Sie haben die Möglichkeit gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen, wenn Sie dieser aus Ihrer Sicht nicht vollständig ist. Als weitere Möglichkeit können Sie eine weitere IFG-Anfrage bezüglich der aus Ihrer Sicht fehlenden Informationen stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet“ [#180851] [#180851]
Datum
30. November 2020 16:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180851/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BSI in seinem Bescheid der "Übersendung der Dokumente" (Plural) zustimmt, sich aber nun weigert, die angefragten Dokumente zu übersenden. Welche Dokumente noch fehlen ist in der bisherige Korrespondenz detailliert aufgeführt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180851.pdf - 2020-05-05_1-20200505_Bescheid_JAVACard.pdf - 2020-07-24_1-20200723_Anhrung.pdf - 2020-09-22_1-20200922_teilweiseRcknahme_BescheidJAVA-Card.pdf - 2020-10-08_1-20200710_Abschlussbericht_v1.0_geschwrzt_final.pdf Anfragenr: 180851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180851/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/002 II#0567 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: WG: Vermittlung bei Anfrage „Analyse JAVA Card mit FIDO U2F Applet“ [#180851] [#180851] # 25-725/002 II#0567
Datum
4. Dezember 2020 07:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
809,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/002 II#0567 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente