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Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt

Im Donaukurier ist am 19.02.2020 der Artikel "Zur Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht geht. [1]

In dem Artikel werden u.a. folgende Aussagen, betreffend den Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt, getroffen:

1. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Untersuchungshefte und Impfpässe vorgelegt werden mussten.
Nach alter Gesetzeslage (§ 34 Abs. 10a IfSG) war nur ein Nachweis über eine stattgefundene ärztliche Impfberatung verpflichtend. Offenbar wurden hier aber mehr besondere personenbezogene Daten (Gesundheitsdaten) nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO weitergegeben und ggf. gespeichert. Ich möchte Sie bitten, zu kontrollieren, ob ggf. sogar Untersuchungshefte und Impfpässe kopiert wurden.

2. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch bekommt auf die Frage an die Kindergartenleiterin, wie viele Kinder nicht geimpft wären, offen und prompt die Antwort: "Zwei Kinder sind aktuell nicht geimpft."
Dies zeigt, dass offensichtlich gespeichert wurde, welche Kinder welche Impfungen erhalten bzw. nicht erhalten haben. Ist dies aus datenschutzrechtlicher Perspektive in Ordnung?

3. Weiter heißt es, dass Anmeldungen "seit letztem Jahr online erfolgen" und die Informationen daher "digital zur Verfügung" stünden.
Dies zeigt, dass die gesundheitlichen Daten offenbar sogar elektronisch übermittelt wurden. Die Frage ist, ob diese Kommunikation ausreichend abgesichert ist und welche Daten genau erhoben werden.

Ich möchte Sie mit diesem Kontrollersuchen bitten, den Fall v.a. im Hinblick auf Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu untersuchen.

[1] https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Donaukurier is…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt [#180924]
Datum
20. Februar 2020 06:43
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Donaukurier ist am 19.02.2020 der Artikel "Zur Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht geht. [1] In dem Artikel werden u.a. folgende Aussagen, betreffend den Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt, getroffen: 1. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Untersuchungshefte und Impfpässe vorgelegt werden mussten. Nach alter Gesetzeslage (§ 34 Abs. 10a IfSG) war nur ein Nachweis über eine stattgefundene ärztliche Impfberatung verpflichtend. Offenbar wurden hier aber mehr besondere personenbezogene Daten (Gesundheitsdaten) nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO weitergegeben und ggf. gespeichert. Ich möchte Sie bitten, zu kontrollieren, ob ggf. sogar Untersuchungshefte und Impfpässe kopiert wurden. 2. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch bekommt auf die Frage an die Kindergartenleiterin, wie viele Kinder nicht geimpft wären, offen und prompt die Antwort: "Zwei Kinder sind aktuell nicht geimpft." Dies zeigt, dass offensichtlich gespeichert wurde, welche Kinder welche Impfungen erhalten bzw. nicht erhalten haben. Ist dies aus datenschutzrechtlicher Perspektive in Ordnung? 3. Weiter heißt es, dass Anmeldungen "seit letztem Jahr online erfolgen" und die Informationen daher "digital zur Verfügung" stünden. Dies zeigt, dass die gesundheitlichen Daten offenbar sogar elektronisch übermittelt wurden. Die Frage ist, ob diese Kommunikation ausreichend abgesichert ist und welche Daten genau erhoben werden. Ich möchte Sie mit diesem Kontrollersuchen bitten, den Fall v.a. im Hinblick auf Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu untersuchen. [1] https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180924
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Az.: LDA-1085.0-1863/20-Z Sehr geehrteAntragsteller/in die Kirchen haben aufgrund ihres verfassungsmäßig garanti…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
AW: Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt [#180924]
Datum
26. Februar 2020 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: LDA-1085.0-1863/20-Z Sehr geehrteAntragsteller/in die Kirchen haben aufgrund ihres verfassungsmäßig garantierten Rechts auf eigenständige Regelung ihrer Angelegenheiten ein eigenes Datenschutzrecht. Zur katholischen Kirche, deren Einrichtungen, Stiftungen usw. siehe auch unseren Internetauftritt unter https://www.lda.bayern.de/de/aufgaben.html. Wir haben Ihr Schreiben zuständigkeitshalber unter Cc. an die gemeinsame Datenschutzaufsicht der bayerischen (Erz-) Diözesen weitergeleitet und gehen davon aus, dass Sie von dort Weiteres zu Ihrem Anliegen hören. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Wegweisung. Ich habe mich mit meinem Anliegen an den Diözesand…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt [#180924]
Datum
3. März 2020 13:16
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Wegweisung. Ich habe mich mit meinem Anliegen an den Diözesandatenschutzbeauftragten gewandt und heute folgende Antwort erhalten: "Sehr geehrte..., meine Ermittlungen ergaben folgendes: Bisher wurde lediglich geprüft, ob eine Impfberatung stattgefunden hatte. Wessen Kind geimpft war, musste natürlich keinen Nachweis über eine durchgeführte Impfberatung vorliegen; da genügte das Impfzeugnis. Da die meisten Eltern ein Impfzeugnis für ihre Kinder vorlegten, war natürlich der Kindergartenleiterin bekannt, wie viele Kinder nicht geimpft waren. Mit der Erklärung, dass zwei Kinder nicht geimpft waren, wurde auch nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, weil die Erklärung anonymisiert war. Die Frage der Impfung wird auch nicht in einer Online-Anmeldung berührt. Seit 1. März muss das Impfzeugnis bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Jupp Joachimski Diözesandatenschutzbeauftragter Gemeinsame Datenschutzaufsicht der Bayerischen (Erz-) Diözesen Kapellenstr. 4, 80333 München Tel. 089 2137 1796 Bürozeit Di./Mi. 9:00 - 12:00 Uhr" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180924
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.