Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt
Im Donaukurier ist am 19.02.2020 der Artikel "Zur Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht geht. [1]
In dem Artikel werden u.a. folgende Aussagen, betreffend den Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt, getroffen:
1. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Untersuchungshefte und Impfpässe vorgelegt werden mussten.
Nach alter Gesetzeslage (§ 34 Abs. 10a IfSG) war nur ein Nachweis über eine stattgefundene ärztliche Impfberatung verpflichtend. Offenbar wurden hier aber mehr besondere personenbezogene Daten (Gesundheitsdaten) nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO weitergegeben und ggf. gespeichert. Ich möchte Sie bitten, zu kontrollieren, ob ggf. sogar Untersuchungshefte und Impfpässe kopiert wurden.
2. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch bekommt auf die Frage an die Kindergartenleiterin, wie viele Kinder nicht geimpft wären, offen und prompt die Antwort: "Zwei Kinder sind aktuell nicht geimpft."
Dies zeigt, dass offensichtlich gespeichert wurde, welche Kinder welche Impfungen erhalten bzw. nicht erhalten haben. Ist dies aus datenschutzrechtlicher Perspektive in Ordnung?
3. Weiter heißt es, dass Anmeldungen "seit letztem Jahr online erfolgen" und die Informationen daher "digital zur Verfügung" stünden.
Dies zeigt, dass die gesundheitlichen Daten offenbar sogar elektronisch übermittelt wurden. Die Frage ist, ob diese Kommunikation ausreichend abgesichert ist und welche Daten genau erhoben werden.
Ich möchte Sie mit diesem Kontrollersuchen bitten, den Fall v.a. im Hinblick auf Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu untersuchen.
[1] https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168
Information nicht vorhanden
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Datum20. Februar 2020
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24. März 2020
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