Nächtliche Lärmbelästigung

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

Entsprechende Genehmigung der HAVAG (bzw. durch sie beauftrage Unternehmen) für nächtliche Lärmbelästigung durch Gleisarbeiten zwischen 22:00 und 2:30 in der Geiststraße während der Kalenderwoche 8 2020.
Ich bitte um Weiterleitung an zuständige Stelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ents…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nächtliche Lärmbelästigung [#180990]
Datum
20. Februar 2020 20:56
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entsprechende Genehmigung der HAVAG (bzw. durch sie beauftrage Unternehmen) für nächtliche Lärmbelästigung durch Gleisarbeiten zwischen 22:00 und 2:30 in der Geiststraße während der Kalenderwoche 8 2020. Ich bitte um Weiterleitung an zuständige Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180990 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Halle (Saale)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 20.02.2020 wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich Sicherheit …
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
Nächtliche Lärmbelästigung in der Geiststraße
Datum
24. Februar 2020 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 20.02.2020 wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich Sicherheit zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Halle (Saale)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wurde zuständigkeitshalber an die Untere Immissionsschutzbehörde weitergel…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
WG: Nächtliche Lärmbelästigung [#180990]
Datum
24. Februar 2020 08:15
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wurde zuständigkeitshalber an die Untere Immissionsschutzbehörde weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Halle (Saale)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten. Die Gleisarbeiten in der 8. Kalender…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
Nächtliche Lärmbelästigung [#180990]
Datum
4. März 2020 15:02
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten. Die Gleisarbeiten in der 8. Kalenderwoche 2020 wurden durch die HAVAG aufgrund von Geräuschbeschwerden ausgehend von Schienenstößen beauftragt. Nach § 7 Abs. 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist der Einsatz von Maschinen und Geräten unter anderem in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr unzulässig. Die Geiststraße wird als Gemengelage von Wohnnutzung mit Funktionsunterlagerung betrachtet. Aufgrund der hohen Frequentierung der Strecke mit 3 Linien, welche im 15 Minutentakt in zwei Richtungen verkehren, ist es nicht möglich die Schweiß- und Schleifarbeiten im Tagzeitraum durchzuführen, ohne die Strecken komplett zu sperren. Im Sinne der Optimierung und Aufrechterhaltung des ÖPNV dienen diese Maßnahmen somit dem öffentlichen Interesse. Nach § 7 Abs. 2 kann die zuständige Behörde von Amts wegen Ausnahmen der o.g. Sperrzeiten gewähren, was im vorliegenden Sachverhalt geboten war. Hierbei wurde der Auftragnehmer jedoch verpflichtet, Minderungsmaßnahmen durchzuführen. Die eingesetzten Maschinen entsprechen dem Stand der Technik. Die Anwohner wurden informiert. Aus diesen Gründen werbe ich um Ihr Verständnis, dass solche Maßnahmen nachts durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen